Monday, November 16, 2009

Chinese Government Tramples on Religious Freedom Before Obama Visits

Chinese Government Tramples on Religious Freedom Before Obama Visits

BEIJING, Nov. 14 /Christian Newswire/ -- Beaten, banned, and berated, house church Christians have endured increased religious persecution over the last two months in China. The Chinese government has stepped up its central government-led campaign repressing all religious activities, targeting registered and unregistered churches alike.


Read the most recent stories of persecution:

11/13/2009 - Linfen Fushan Church Leaders Rushed to Trial without Notice.


11/13/2009 - 2,000 Wanbang Church Members Hunted, Interrogated and Threatened after Stand-off with Shanghai PSB.


11/12/2009 - Beijing Continues Relentless Crackdown on Shouwang Church.


11/11/2009 - Wuhan Religious Spies Infiltrate Enguang Church and Officials Takeover with Three-Self Leaders.


11/04/2009 - Shanghai Wanbang Church Banned by State Agencies.


11/03/2009 - Prominent Chinese Legal Researcher Abruptly Dismissed for "Political Reasons."


11/02/2009 - Shouwang Church Members Forced to Sing in the Snow.


ChinaAid President Bob Fu expressed deep concern over the lack of accountability of Western powers to uphold human rights: "The Obama Administration's total silence on this issue has been seen as a green light and certainly emboldens the Chinese government's resolve to carry out this sweep, without worrying about international consequence.

"From the violence against the 50,000 members Linfen Fushan Church in Shanxi on Sept. 13 (with five church leaders facing trial among 9 still arrested), to the repression of Shouwang and Wanbang Churches on Nov. 1-2, as well as the forced dismissal of prominent moderate legal scholar and church leader Dr. Fan Yafeng; and from beating up human rights lawyers Zhang Kai and Li Chunfu in May in Chongqing to disbarring at least 18 human rights lawyers so far, neither the White House nor the U.S. Department of State has issued any public statement to show its concern on the deteriorating situation."

As President Obama travels to China on Sunday, November 15, a great opportunity arises for the United States to reclaim a strong stance on human rights, and specifically reassert the vital importance of religious freedom. Each time a key Western leader remains silent on these issues, the Chinese government is empowered to suppress even more freedoms. The cycle must be broken.

ChinaAid calls on the international community and President Barack Obama to bring these cases to light, and to take a strong stance in favor of religious freedom for all.

For more information on cases of religious persecution in China, go to www.ChinaAid.org

, or contact Annee Kahler at Annee@ChinaAid.org

British Barrister to Speak at November 16 Hate-Crimes Protest at Justice Department

British Barrister to Speak at November 16 Hate-Crimes Protest at Justice Department

WASHINGTON, Nov. 15 /Christian Newswire/ -- Paul Diamond, a British barrister specializing in religious liberty, will participate in a November 16 press conference preceding a protest of the newly expanded federal hate-crimes law outside the U.S. Justice Department. The press conference will begin at 1:30 PM.

An expert on the impact of hate-crime laws on religious liberty, Diamond works with the Christian Legal Centre in England. The Centre promotes and protects the freedoms of Bible-believing Christians in the United Kingdom.

Diamond's cases have included representing: a Christian teenager who wore a "purity ring" at school, an employee of British Airways who was told she could not wear a cross at work, and a Christian magistrate who wished to be exempted from placing a child in a same-sex household. He regularly provides advice to Christians who have been discriminated against for expressing their beliefs.

Others who will speak out for First Amendment rights at the November 16 event include: Bishop E.W. Jackson of STAND America (an African-American cleric on the board of Exodus International, which ministers to homosexuals who wish to leave the lifestyle), Brian Camenker of Mass Resistance (who's fought the homosexual agenda in the Bay State for more than a decade), Dr. Gary Cass of the Christian Anti-Defamation Commission, and Jim Garlow, a leader of the Prop 8 battle in California, which overturned judicially imposed gay marriage in the Golden State.

On October 28, President Barack Obama signed into law a measure extending the federal hate crimes statute to include so-called sexual orientation. The ministers who will be speaking out on November 16 believe this will criminalize all criticism of homosexual conduct, including that contained in the Bible.

To test this belief and protest a clear violation of First Amendment freedom of speech and religion, various clergy will preach short sermons and read passages from the Bible regarding homosexual behavior. Like Dr. Martin Luther King and the Sixties Civil Rights movement, they will engage in civil disobedience to protest injustice.

Legal challenges to the unconstitutional law may also be announced at that time. Mat Staver, Esq., founder and president of Liberty Counsel and dean of Liberty Law School, has been retained as their counsel and will be present at the press conference preceding the event.

Pastor Rick Scarborough, president of Vision America Action, commented, "We are heartened that a distinguished barrister like Paul Diamond, who has litigated extensively for religious freedom in the U.K., will travel across the Atlantic to uphold the same principle in the United States."

For more information or to schedule background interviews, contact Misty Allmond at 866-522-5582 or visionamerica1@yahoo.com or Dr. Gary Cass at 866-508-2232 or drgarycass@christianadc.org

Sherwood Pictures Announces Fourth Movie: Courageous

Sherwood Pictures Announces Fourth Movie: Courageous

ALBANY, Georgia, Nov. 15 /Christian Newswire/ -- Sherwood Church, home of the hit independent movies FLYWHEEL (DVD only), FACING THE GIANTS, and FIREPROOF (2008's top indie film), at its Sunday evening service tonight, announced the theme and title for Sherwood Pictures' fourth movie. Senior Pastor Michael Catt, Executive Pastor Jim McBride, and ministers Stephen and Alex Kendrick--collectively the leadership team of Sherwood Pictures--made the announcement.

"The movie is about fatherhood and the title is one word: COURAGEOUS," Alex Kendrick said, briefly outlining the plot. "Four fathers who are all in law enforcement--who protect and serve together--go through a terrible tragedy," he said. "They begin looking at their role as fathers . . . and they begin challenging one another to fulfill God's intention for fathers."

That single-word title, Pastor Catt said, echoes God's call for men to "rise with courage" in their homes and as leaders. This at a time when 4 of 10 marriages end in divorce* and more than a third of all children live away from their biological fathers.

"The statistics on fatherless children are devastating," McBride said. "And because the family is the building block of society, one important place to rebuild families is through fathers who stay and lead and love."

"God led us," co-writer and producer Stephen Kendrick said to the audience of church members, many of them volunteer crew, cast, or catering in earlier Sherwood movies. "We believe God is calling men to rise up with strength and with leadership in their homes, with their families and with their children."

"For more than a year we've prayed to be sure that we're pursuing God's idea and not our own," Catt said. "With action, drama, and humor, this film will embrace God's promise in the Bible to, turn the hearts of the fathers to their children and the hearts of children to their fathers."

Focusing on Fatherhood

"We focus on the crucial role of father; it's not just to be a father who loves his kids," said Alex Kendrick, co- writer/director of COURAGEOUS. "It's to be engaged with a purpose--to be a father on purpose."

All four leaders of Sherwood Pictures are husbands and fathers. Pastor Catt has two children; Pastor McBride has four; Stephen Kendrick has four; and Alex Kendrick has six.

More Than a Movie

Sherwood movies entertain as they touch audiences where they live, and they show the means to live more fully through faith in God. FLYWHEEL focused on compromise and business integrity; FACING THE GIANTS on despair and hope; FIREPROOF on a dying marriage rekindled.

With previous Sherwood movies, fans, churches, and organizations across the country (and world) became "partners" in the movie's impact--giving prayer support for production, distribution, and the movies' messages. Ministries and outreaches used the films in creative ways. Churches built series and group studies on the topics; Sunday schools seized the momentum of good entertainment that emphasizes life-changing truths.

"It's been the Bible's story of Jesus multiplying the boy's fish and loaves," Alex Kendrick said. "God has multiplied these movies beyond our wildest dreams."

Principle filming of COURAGEOUS begins March 2010 in Albany. Like the previous three Sherwood films, COURAGEOUS will be marketed by Provident Films.
Sherwood Pictures is a ministry of Sherwood Church of Albany, Georgia, under the leadership of Senior Pastor Michael Catt and Executive Pastor Jim McBride.

To learn more, visit:

- COURAGEOUS www.CourageoustheMovie.com


- COURAGEOUS Pressroom (photos) www.CourageoustheMovie.com/pressroom


- Sherwood Pictures www.SherwoodPictures.com


- Provident Films www.ProvidentFilms.org


- Sherwood Baptist Church www.SherwoodBaptist.net


For interviews, contact: Monique Sondag Monique@Lovell-Fairchild.com 214-536-4319

*All Pro Dad www.AllProDad.com

Family Research Council Joins Rally for Religious Free Speech

Family Research Council Joins Rally for Religious Free Speech

WASHINGTON, Nov. 16 /Christian Newswire/ -- Representatives from various churches and religious liberty organizations continue to join together with an ad hoc coalition of concerned ministers as they hold a press conference and Rally for Religious Free Speech in front of the Department of Justice in Washington, DC on Monday, November 16, 2009.

The official list of speakers and participating organizations now includes: Pierre Bynum of Family Research Council, Rick Scarborough of Vision America, Gary Cass of the Christian Anti Defamation Commission, Bishop Earl Jackson of STAND America, Paul Blair of Reclaiming Oklahoma for Christ, Steve Kern of Reclaiming Oklahoma for Christ, Dan Fisher of Reclaiming Oklahoma for Christ, Mat Staver of Liberty Council, Matt Barber of Liberty Council, Paul Diamond of Christian Legal Centre in London, Jim Garlow of Protect Marriage CA, Janet Porter of Faith2Action, J. Grace Harley of Jesus is the Answer Ministry, Pat Mahoney of Christian Defense Coalition, Richard Land &/or Barrett Duke of the Ethics and Religious Liberty Commission of the Southern Baptist Convention, Gordon Klingenshmitt of Pray in Jesus Name, and Peter LaBarbera of Americans for Truth.

Among the speakers will be testimonials of Christians who have been victims of workplace discrimination because of their Christian faith and others who have even faced felony charges simply for sharing their Christian faith with others.

"The Great Commission commands us to go and share the Good News of the saving Gospel of Jesus Christ," said Pastor Paul Blair of Reclaiming Oklahoma. "Hate Crimes laws currently in existence at the state level or in other countries have been used almost exclusively to silence Biblical teaching and Biblical thought. This law clearly violates the free exercise of religious liberty."

After delivering a letter to Attorney General Eric Holder outlining the law's unconstitutional infringements towards Christians, a press conference will be held outside the Department of Justice. At the conclusion of the press conference, several short sermons will be preached addressing the Biblical view of homosexuality.

"Pastors have preached the Bible in America for over 400 years, pointing people to Jesus Christ and standing against sin. If preaching the Bible is now against the law, then let us be arrested. If not, may every pastor across America know that he can stand strong and proclaim Biblical Truth without fear of persecution or prosecution," Blair summarized.

The press conference is scheduled to begin at 1:30 Eastern time.

Sunday, November 15, 2009

Eidesstattliche Versicherung: Suche nach seit 1945 vermissten Großvater

Eidesstattliche Versicherung:

Suche nach seit 1945 vermissten Großvater

Berlin (red). Im Rahmen der Suche nach seinem französischen Großvater Haedi Sabaot hat der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor Andreas Klamm – Sabaot eine neue Versicherung an Eides Statt abgeben müssen. Zugleich sind alle Richter und Richterinnen, alle Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und Staatsanwälte und Staatanwältinnen in Deutschland ÖFFENTLICH dazu aufgefordert auch nur bei geringstem Zweifel an der RICHTIGKEIT der in der EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNG gemachten Angaben unverzüglich STRAFANZEIGE und die notwendigen Ermittlungsverfahren gegen Andreas Klamm – Sabaot einzuleiten.


Die Eidesstattliche Versicherung in der französisch-deutsche Journalist Andreas Klamm – Sabaot, öffentlich behauptet angeblich einen französischen Großvater Haedi Sabaot zu haben, der seit 1945 vermisst werde, wurde heute bereits an das Landeskriminalamt (LKA) in Berlin und an die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe übermittelt.

Die Eidesstattliche Versicherung, die der Journalist heute abgeben musste im Rahmen der Suche nach dem seit 1945 vermissten französischen Offizier HAEDI SABAOT lautet wie folgt:

To Whom It May
Concern

Zur Vorlage öffentlich, Polizei,
Staatsanwaltschaften,
Generalbundesanwaltschaft
Gericht, Behörden

Europäischer Gerichtshof für die Menschenrechte

U.N. General-Sekretär Ban Ki-Moon

U.S. Supreme Court

U.S. Präsident Barack H. Obama

OSCE

PRESSE, Film, Funk, Fernsehen
national und international

§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt, Strafgesetzbuch

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Über die strafrechtlichen Folgen einer ABGABE einer FALSCHEN EIDESSTATTLICHEN, VERSICHERUNG, wurde ich Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein belehrt !

Öffentliche Versicherung an Eides Statt

Hiermit, erkläre ich, Andreas Klamm ( - Sabaot), Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Fernseh- Radio- und Medien-Produzent, geboren iam 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Nackomme des französischen Offiziers und französischen Staatsbürgers Haedi Sabaot, öffentlich im Rahmen der nachfolgenden Versicherung an Eides Statt folgende Dinge.

Personal-Ausweis No. 2252125076
Personen-Kennziffer: 06 02 68 K 4141 6 / Deutsche Bundeswehr / Luftwaffe
Steuernummer: Umsatz-Steuer-Ident-No. DE 258678726

1.Über die Folgen einer FALSCHEN ABGABE einer Versicherung an Eides Statt wurde ich schriftlich informiert.

Öffentliche Erklärung einer Versicherung an Eides Statt

1.Mein Name ist Andreas Klamm.

2.Im Hauptberuf arbeite ich als Französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor und Buch-Autor von insgesamt 7 Büchern, sechs Bücher davon mit ISBN-Nummer. Die Bücher sind zu den Themen Politik, Soziales, Gesellschaft und Menschenrechte von mir geschrieben, verfasst und wurden von Verlagen veröffentlicht. Zudem arbeite ich an weiteren Büchern in englischer und deutscher Sprache.

3.Seit Jahren nutze ich mehrere Künstlernamen. Den Namen Andreas Klamm – Sabaot nutze ich öffentlich in Erinnerung und Würdigung meines französischen Großvaters, der seit 1945 nach dem Ende des 2. Welt-Krieges vermisst wird.
4.Einer meiner Großväter -müttlerlicherseits- ist der französische Staatsbürger und Offizier Haedi Sabaot. Er war Offizier des 5ème Regiment Du Cuirrassiers, 5tes Kürassier-Regiment, stationiert in Kaiserslautern in Deutschland bis 1992. Mein Großvater war 1945 in Kaiserlautern stationiert und verliebte sich in meine Großmutter Martha Maier. Anfang Mai 1946 entstand aus der Liebe dieser zweier Menschen die Geburt meiner Mutter.

Ich bin der Enkel-Sohn des französischen Offiziers Haedi Sabaot. Soweit mir bekannt steht mir damit nach französischen Rechten auch die französische Staatsbürgerschaft zu, was mir ein wichtiges Anliegen ist, da ich mich mehr mit Frankreich verbunden fühle als mit Deutschland. Soweit nach meinen Recherchen seit 1984 bekannt, war mein Großvater ein Afrikaner. In einem Brief schrieb 1963 meine Großmutter, dass ihr Geliebter, mein Großvater in Tunis, Tunesien in Nord-Afrika geboren wurde. Soweit mir bekannt ist Nord-Afrika ein Teil von Afrika und nicht von Deutschland. Damit müsste ich faktisch betrachtet ein afrikanisch-deutscher Bürger sein, zugleich, da mein Großvater französischer Staatsbürger ist, auch ein französisch-deutscher Bürger und zugleich damit auch ein bi-nationaler Bürger.

Im Rahmen meiner internationalen SUCHEN nach meiner eigenen Großmutter Martha Maier (aus Kaiserslautern) war ich 1987, DANK an die Australische Botschaft, erfolgreich in Australien, im State of Victoria in der Stadt ALTONA, vielmmehr konnte dort meine Großmutter finden.Meine Großmuttter ist leider gestorben. Meinen Großvater HAEDI SABAOT suche ich bereits ebenso seit 1984. Weshalb alle Hilfs-Gesuche meinerseits auch durch deutsche Behörden abglehnt werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin nur ein Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Moderator, Buch-Autor, Verleger, Herausgeber, Fernseh- Radio- und Film-Produzent mit 25 Jahren Berufserfahrung und staatlich geprüfter GESUNDHEITS- und Krankenpfleger mit 16 Jahren Berufs-Erfahrung, Nachrichten-Korrespondent, Missionar und Missions-Leitung der Vertretung für Groß Britannien und der Vertretung für Deutschland der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, natürlich kenne ich NICHT alle deutschen Gesetze.

Wenn ich alle Gesetze auswendig kennen würde, würde ich vermutlich Jura studieren und vermutlich dann auch Rechtsanwalt werden. Doch soweit mir bekannt, ist die SUCHE nach meinem eigenen Großvater, sprich die Suche nach Familien-Angehörigen, die seit 1945 in der Folge des Zweiten Welt-Krieges vermisst werden KEINE STRAFTAT in Deutschland oder in anderen Ländern. Weshalb mich tatsächlich schon mehrere Menschen daran hindern wollten, diese Informationen, die einem kleinen Teil der Wahrheit entsprechen, zu veröffentlichen, ist mir NICHT bekannt ! Weshalb diese Angaben von mir nicht “bekannten Zeugen” aus Ludwigshafen am Rhein und in der Nähe in FRAGE gestellt werden ist mir nicht bekannt.

Mein Großvater, HAEDI SABAOT war Offizier der Französischen Armee und ist französischer Staatsbürger. Er ist in Afrika geboren und verliebte sich in eine deutsche Frau, meine Großmutter MARTHA MAIER, vermutlich im AUGUST 1945. Das war keine Straftat und ist soweit mir bekannt keine Straftat. Weshalb mir die französische Regierung die französische Staatsbürgerschaft NICHT gewährt, entzieht sich meiner Kenntnis. Da ich mir nur schwer vorstellen kann aus Glaubens- Gewissens- und religiösen und POLITISCHEN Gründen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten, habe ich Antrag auf die Amerikanische Staatsbürgerschaft gestellt. Als eine Kompromiss-Lösung betrachte ich eine Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft. Dies muss ich auch durch einen Anwalt prüfen lassen, da mir zur Zeit nicht bekannt ist, wozu die deutsche Staatsbürgerschaft für mich gut sein soll.

Ich betrachte mich seit 1986 als kosmopolitisch denkender Welt-Bürger und meine Verbundenheit zu Menschen in den Vereinigten Staaten von Amerika und einigen anderen Ländern ist um ein VIELFACHSES höher, als zu irgendwelchen Menschen in Deutschland. Mein Ziel ist es dem wunderbaren und schönen Beispiel meiner Großmutter Martha Maier zu folgen und in absehbarer Zeit aus Deutschland auszuwandern, bzw. Deutschland zu verlassen. Meine Großmutter reiste keine einzige Sekunde mehr nach Deutschland. Sie wurde heftig angegriffen im Jahr 1945 und folgende bis 1950, als diese Deutschland für immer verlassen hat, soweit mir bekannt wurde, sogar aus den Reihen eigener Verwandter, die 1945, noch von der Rassen-Lehre, den Einflüssen der Rasse-Hygiene-Gesetze, Feindlichkeit gegenüber Juden, Christen und vom Menschen-verachtenden nationalsozialistischen Gedankengut unter der Führung des vielerorts so sehr geliebten Reichs-Führer und Kanzlers Adolf Hitler, Waffen-SS, SA und zahlreicher anderer Nazi-Organisationen geprägt waren, die intensiv für den deutschen End-Sieg und die Vernichtung aller Menschen jüdischen Glaubens, kämpften.

Den Menschen im Jahr 1945 nach der Kapitulation, kann man direkt vermutlich KEINEN Vorwurf machen, denn diese Menschen hatten in der Staats-Terror-Diktatur in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 kaum eine Chance sich der systematischen Verbreitung Menschen-Verachtender Ideologien zu entziehen, soweit mir heute bekannt. Die Anfeindungen heute, vielleicht weil ich NACHWEISBAR ein französisch-deutscher und tunesisch-deutscher Bürger bin, sind mir hingegen NICHT verständlich, es sei denn der Einfluss nationalsozialistischer Menschen-Verdachtender Ideologien hat noch rund 64 Jahre nach der Kapitulation vom 8. Mai 1945 Einfluss in Deutschland. Soweit mir bekannt, wurde durch die Alliierten Besatzungs-Truppen jedoch die Entnazifizierung angeordnet und damit sollte es, soweit mir heute bekannt auch KEIN Hass und Feindlichkeiten gegenüber bi-nationalen Bürgern in Deutschland geben. Doch genau solche zahlreichen Hass-Attacken muss ich seit mehreren Jahren in Deutschland GEGEN MEINEN FREIEN WILLEN erleben. Daher beabsichtigte ich Deutschland friedlich zu verlassen.

Wenn einige Nazis oder Faschisten an der kompletten Vernichtung aller Menschen jüdischen Glaubens und von Israel noch arbeiten sollten, so kann ich mich aus verständlichen Gründen NICHT an diesen Vorhaben beteiligen, da ich Menschen-verachtende rassistische, nationalsozialistische und faschistische Ideologien aus Glaubens- Gewissen- und religiösen und POLITISCHEN Gründen ABLEHNEN muss und zudem solche Vorhaben NICHT meinen Glaubens-Überzeugungen oder Weltanschauungen entsprechen.

Mir ist es immer noch sehr, sehr, sehr, wichtig, zu erfahren, was mit meinem Großvater Haedi Sabaot geschehen ist, der seit 1945 vermisst wird. Letzter mir bekannter Aufenthalts-Ort: Kaiserslautern, Deutschland, im Jahr 1945. Zudem suche ich Fotos von meinem Großvater. Mir ist als ehemaliger Armee-Angehöriger der Bundeswehr LUFTWAFFE bekannt, dass es keine Soldaten gibt, die NICHT auch mittels Foto registriert werden. Mir liegen U.S.-amerikanische Fotos aus 1945 vor, so glaube ich, dass es auch Fotos von meinem Großvater bei der Französischen Armee geben muss.

Um etwagige Miss-Verständnissse zu vermeiden an der ERNSTHAFTIGKEIT dieser Eidesstattlichen Versicherung, erfolgt hiermit OFFIZIELLE INKENNTNIS-SETZUNG und die Aufforderungen an alle Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beim VORLIEGEN GERINGSTER ZWEIFEL an den von mir gemachten ANGABEN UNVERZÜGLICH bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe oder der nächstgelegenen POLIZEI-DIENST-STELLE „STRAFANZEIGE wegen des VERDACHTS einer falschen ABGABE einer EIDESSTATTLICHEN VERSICHERUNG“ zu erstatten und die notwendigen Ermittlungs-Verfahren einzuleiten. Unterschrieben und gezeichnet am 15. November 2009, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland:

Andreas Klamm – Sabaot

French-German Journalist, broadcast journalist, author, nurse (R.N.), director, missionary and news-correspondent

Französich-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung

www.andreasklamm.de.be
http://andreasklamm.radiotvinfo.org
www.andreasklamm.blogspot.com

Andreas Klamm - Sabaot

French-German Journalist, Broadcast journalist, author, nurse (R.N.), paramedic, director, missionary and news correspondent

Französisch-deutscher Journalist, staatl. geprft.Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missions-Leitung, Missionar, Nachrichten-Korrespondent

c/o
Schillerstr. 31
D 67141 Neuhofen
Deutschland
(Germany)

c/o
160 Greenford Road
Sudbury Hill – London
HA13QS
United Kingdom

Tel. 0049 6236 416 802
Tel. 0049 62 36 48 90 44
Fax.001 503 212 6883 (U.S.A.)
email:
andreasklamm@hotmail.com

November 15, 2009
Steuernummer: Umsatz-Steuer-Ident-No. DE 258678726

Sunday, November 1, 2009

Schwangere Natalie F. aus Berlin: Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen

Schwangere Natalie F. aus Berlin:

Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen

Hat Bordell-Besitzer David W. ein RTL-Fernseh-Team beschwindelt? Ehemann meldet sich bei der John Baptist Mission of Togo - „Ich vermisse meine Ehefrau und Tochter“ - Natalie war in einer Notlage – Weitere Zeugen bestätigen Notlage


Von Andreas Klamm - Sabaot

Nassau (Bahamas) / New York / Berlin. 1. November 2009. Überraschende Neuigkeiten und Informationen gibt es zu den Ereignissen und zur Geschichte zur schwangeren Natalie F. (24) und ihrer 3jährigen Tochter Jennifer. Die schwangere Mutter war mit ihrer 3jährigen Tochter in Nassau in Bahamas in eine Notlage geraten.




Die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) mit ihrer 3jährigen Tochter Jennifer kämpften in der Not in den Straßen von Bahamas um das Überleben. Foto: RTL Television, New York City, U.S.A. / Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung.


Zwei Tage nach der Ankunft der jungen Mutter am 14. Oktober 2009 am Flughafen in Berlin, meldete sich der Zeuge David W., ein nach Informationen von Zeugen, „krimineller Besitzer eines Bordells“ in Nassau in Bahamas bei internationalen Medien mit der Behauptung: „Natalie, die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien und der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Missionar Andreas Klamm – Sabaot hätten einen so genannten „Nationalen Deutschland Betrug“ begangen.“ So wörtlich schrieb der Zeuge David W. „Natalie und ihre 3jährige Tochter seien am 8. Oktober nach Miami in die U.S.A geflogen und von den U.S.A. nach Deutschland.“

Noch am Wochenende (Freitag, 9. Oktober und Samstag 10. Oktober 2009) begleitete ein eigens aus New York City eingeflogenes Fernseh-Team von RTL die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in den Straßen von Nassau in Bahamas. Da die RTL Fernseh-Producerin Daniela Hoffmann aus New York City skeptisch war, recherchierte die journalistische Kollegin sehr intensiv. Als die Kollegin versucht mehr über die Docks in Nassau in Bahamas zu erfahren, gehen bei der John Baptist Mission of Togo plötzlich Telefonanrufe in Hilfe-Zentrum „International Social and Medical Outreach Team“ ein. Zeugen am Telefon aus Bahamas warnen: „Damit könnten die schwangere Mutter und ihr Kind und weitere Menschen in Gefahr geraten. Die Menschen in den Docks sind verunsichert. Polizisten trauen sich erst gar nicht in die Docks von Nassau in Bahamas.“

Jetzt wurde bekannt, dass David. W., offenbar die RTL-Fernseh-Produzentin Daniela Hoffmann, die eigens mit einem Fernseh-Team aus New York City (U.S.A.) nach Nassau in Bahamas reiste, möglicherweise angeschwindelt hat. Die im RTL-Magazin „Explosiv“ gezeigten Fernseh-Bilder sind, nach Informationen des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F., in einem Bordell des Zeugen David W. entstanden. Der Zeuge David W. teilte schriftlich mit, dass er Strafanzeige gegen die Geschädigten und Helfer, das meint unter anderem die John Baptist Mission of Togo, gegen den französisch-deutschen Journalisten, Krankenpfleger, Rettungssanitäter Andreas Klamm - Sabaot und gegen weitere Helfer bei der Royal Bahamas Police und bei der deutschen Polizei erstatten wolle.

Die internationale Mission betrachtet dies auch als einen Versuch der „Kriminalisierung von Einsatz- und Rettungs-Kräften und von staatlich geprüften Pflege-Fachkräften. Zum Rettungs-Einsatz für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter, wurden mehr als 24 internationale Rettungs- und Hilfs-Organisationen um Hilfe-Leistung und Unterstützung gebeten, weil es ernste Anzeichen für eine ernste Gefährdung der Mutter, ihr Baby und das Kind gab und zudem auch eine bestätigte Notlage gab.“


Der Ehemann versicherte in der gezeigten Bordell-Anlage habe seine Ehefrau mit der 3jährigen Tochter nicht gewohnt. Die Angaben des Ehemannes bestätigten zuvor bereits drei weiteren Zeugen, die schriftlich mehrfach mitteilten: „Die in Not geratene schwangere Natalie F. und ihre 3jährige Tochter JJ. waren obdachlos, in Not und mussten um Hilfe bitten.“ Mehr als 100 weitere Zeugen soll es geben, die Natalie F. gesehen haben in der Zeit der Notlage.

Am 19. Oktober 2009 meldeten sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklärten die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”

Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet. Ein Sprecher der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte zu den offenbar falschen Anschuldigungen gegenüber der schwangeren Mutter Natalie F., der Mission und dem Missions-Leiter Andreas Klamm - Sabaot: „Der Notruf von Natalie F. ging am 29. September 2009 bei der Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien bei der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die im Dienst des Heiligen G-TTES von Israel und des HERRN Jesus Christus steht, ein. Die Angaben der Mutter, das meint die Notlage, wurden von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes bestätigt. Zudem fanden beim internationalen MJB Education Media Network, das der Mission im Hilfs-Einsatz zur Seite steht, mehrere Media Cross Checks statt. Die Notlage wurde auch dort mehrfach vom Auswärtigen Amt in Deutschland schriftlich bestätigt.

Der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung und die Vertretung für Groß Britannien und die Vertretung für Deutschland waren nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches zur Hilfleleistung für die in Not geratene schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter verpflichtet. Die jetzt vorzeitig, eingetretene verfrühte Geburt ist vielmehr ein klares Anzeichen dafür, dass es keine Zeit zu verlieren gab. Die John Baptist Mission of Togo muss die ganz klar als nicht richtig erkennbaren falschen Anschuldigungen als Angriff auf eine internationale Jüdisch-Christliche Mission im Dienst für Israel und für G-TT werten. Mit den Angriffen werden wichtige Hilfs-Projekte für bis zu mehrere Tausend Menschen in Afrika und in Deutschland gefährdet. Daher müssen wir verteidigen, denn sonst wird in der Folge der falschen Anschuldigungen die wirtschaftliche Existenz für bis zu mehrere Tausend Kinder, Frauen und Männer in Deutschland und in Afrika möglicherweise vernichtet und wirtschaftliche Existenz-Vernichtung ist als eine ernste Bedrohung für bis zu mehrere Tausend Kinder und deren Eltern in Deutschland und in Afrika zu bewerten. Besonders schlimm sind die falschen Anschuldigungen, weil es sich auch um kranke Kinder in Deutschland handelt, die mit den Hilfs-Projekten unterstützt werden könnten.

Die Mission könne es nicht zulassen, dass Rettungs- und Hilfs-Kräfte für Hilfe-Leistung kriminalisiert werden, sonst müsse im Zuge der gesetzlichen Pflicht zur Gleichbehandlung jeder Feuerwehrmann, jede Krankenschwester und jeder Mitarbeiter des Rettungsdienstes für Rettungs- und Hilfs-Einsätze eine Strafanzeige bei einem Hilfs-Einsatz erhalten. Daher haben eine Missions-Leitung und der Gründer und Präsident der John Baptist Mission of Togo, Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato, eine internationale und unabhängige Untersuchung der Ereignisse zur Notlage der schwangeren Mutter mit Kind bei den Vereinten Nationen beim U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon in New York City beantragt.“

Die verzweifelte, schwangere Mutter Natalie F. erteilte nach ihrem Notruf an die Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo auch einen Auftrag den seit 6. Juli 2009 vermissten Ehemann zu suchen. Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir haben der jungen Frau keine Hoffnung auf eine erfolgreiche Suche nach dem Ehemann gemacht, da dieser möglicherweise auch mittels Haftbefehl von der deutschen Polizei gesucht wird. Dennoch mussten wir, da auch eine Notlage des Ehemannes nicht ausgeschlossen werden konnte eine Vermissten-Anzeige erstatten. Wie die John Baptist Mission of Togo aus sicherer Quelle erfahren konnte hat auch eine Notlage des Ehemannes vorgelegen, jedoch nicht, das was die Ehefrau und auch Mitarbeiter der internationalen Mission befürchten mussten, etwa einen Selbst-Mord.“

Am Flughafen in Berlin Tegel traf die schwangere Mutter Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter am Mittwoch, 14. Oktober 2009, ein. Rund 14 Tage später am 27. Oktober 2009 erreichte die John Baptist Mission und das internationale MJB Education Media Network eine sonderbare email: „Sehr geehrter Herr Klamm....Da wir uns nicht kennen, also ich bin der Hans-Jürgen Rolf F. geb am 09.07.1963 in Siegen (*) meine Mutter heißt Linda Elisabeth Freya Johann (*) geb. Müller am 11.04.1939 (*)...falls sie diese Daten benötigen um meine Identität zu bestätigen. Also ich weiß noch nicht genau was hier abgeht. Habe erfahren was los ist oder los war.

Ich lebe und bin wohl auf. Zur Zeit befinde ich mich noch in Canada (*) aber morgen bin ich in Bolivien (*). Die Bilder im RTL Bericht sind nicht von einer Wohnanlage, sie sind von David´s Bordell. Hochachtungsvoll Hans-Jürgen F.“

Laut dem Fernseh-Bericht von RTL befindet sich der Ehemann vermutlich zur Zeit auf der Flucht mit seinem Segelboot nach Brasilien. Der Zeuge David W. aus Bahamas schrieb in seinen falschen Vorwürfen: „Hans segelt zur Zeit vermutlich nach Deutschland...“

Wieso „Natalie aufgeschmissen“ wurde sei ihm nicht bekannt, informierte der Ehemann von Natalie, Hans-Jürgen Rolf F. Er habe jeden Monat das Geld für die Miete geschickt bis Anfang September.

Ein Sprecher der Mission sagte: „Wir waren uns nicht sicher, nachdem jedoch die email-Daten geprüft worden sind, konnten wir eine 94-prozentige Identitäts-Bestätigung erhalten und haben natürlich nach der Prüfung sofort die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin und die Royal Bahamas Police informiert, darüber dass der Ehemann sich offenbar bei der John Baptist Mission of Togo gemeldet hat und dieser damit vermutlich nicht mehr als vermisst gelten muss.“

Im RTL-Fernseh-Bericht des Magazines „Explosiv“ informierte ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Johannes Mocken darüber, dass der Ehemann der in Not geratenen schwangeren Natalie F. in zwei laufenden Verfahren von der Polizei gesucht werde.

Der Redaktion liegt inzwischen auch die Bestätigung vor, dass zwei Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in Nassau in Bahamas in den Docks, das sind die Armen-Viertel in Nassau in Bahamas, offenbar tatsächlich nach dem ehemals vermissten und immer noch von der Polizei gesuchten Hans-Jürgen Rolf F. vor Ort gesucht und gefragt haben sollen. Den Beamten des Bundeskriminalamtes ist es, soweit jetzt bekannt, nicht gelungen den gesuchten Ehemann von Natalie F. in Nassau in Bahamas zu finden.

Um einen Missbrauch auszuschließen wurde von der Mission ein Identitäts-Nachweis (Lichtbild-Ausweis) des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F. gefordert. Dieser wurde von Hans-Jürgen Rolf F., dem Ehemann von Natalie an die John Baptist Mission of Togo an die internationalen Verteiler und Redaktionen der Mission gesendet.

Zeugen hatten zuvor berichtet, der Ehemann habe vor mehreren Monaten einen Segel-Unfall erlitten. Diese Informationen bestätigte jetzt auch der Ehemann der schwangeren Natalie F.. Er habe vor mehreren Monaten einen Unfall beim Segeln erlitten und wurde dabei auch schwer verletzt.

Ehemann hat Ehefrau nicht im Stich gelassen

Eigenen Angaben zufolge habe er die Miete für seine Ehefrau Natalie F. bis Anfang September bezahlt. Ein Landeskriminalamt habe allerdings sein Konto gesperrt wegen der Flucht. Damit konnte vermutlich der Ehemann die Miete für Natalie F. nicht mehr bezahlen und die junge schwangere Mutter ist in der Folge mit ihrer 3jährigen Tochter in schwere Not und Obdachlosigkeit geraten.

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft


Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu einem Verdacht auf ein „sexuelles Delikt“ erklärte Hans-Jürgen Rolf F.: Der Vorwurf sei falsch. Es sei vermutlich eine Eifersucht einer bekannten Frau, die den Ehemann „ständig angemacht habe.“ Er habe ihr finanziell geholfen. Die Bekannte habe einen Schuldschein unterschrieben und Ratenzahlungen in der Höhe von 50 Euro vereinbart. Als die Bekannte nicht zahlen konnte, habe die Frau angeboten, sie könne die Schulden „mit Sex abarbeiten.“.

Das habe er, so erklärte der Ehemann abgelehnt. Daraufhin sei die bekannte Frau zur Polizei gegangen und habe behauptet, der Ehemann von Natalie F. habe diese gezwungen einen Schuldschein zu unterschreiben und „Sex von ihr gefordert.“, informierte Hans-Jürgen Rolf F. .

Bei der Kriminal-Polizei (Kripo) gebe es einen Vermerk in der Akte, „dass er als unglaubwürdig“ gelte. Der Ehemann bestätigte, die Angaben des Staatsanwaltes, dass es 25 Einträge im Bundeszentral-Register zu seiner Person gibt.

Zum Vorwurf wegen der „Entziehung von Arbeits-Entgelt“, erklärte der Ehemann: „Der Vorwurf ist neu für mich. Es kann zutreffen“. Doch sagen könne er dazu nichts, da er offenbar nicht darüber informiert sei, was ihm genau vorgeworfen wird. Sein Konto sei vom Landeskriminalamt (LKA) gesperrt worden, um seine Flucht zu beenden, vermutet Hans-Jürgen Rolf F. .

Seinen Glauben an ein „soziales und demokratisches Menschenrechts- und Sozial-Paradies Deutschland“ hat der Mann schon vor vielen Jahren verloren.

Seine Kindheit war alles andere als einfach, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F., der vier weitere Geschwister hat. Mit 16 Jahren sei er das erste Mal „kriminell“ geworden, wuchs in einer Familie mit fünf Kindern auf. Seine Mutter habe einen Mann aus den Vereinigten Staaten von Amerika geheiratet.

Im Jahr 1999 trifft den ehemals allein erziehenden Vater von drei Kindern ein harter Schicksals-Schlag. Am 13. Mai 1999 ist seine erste Ehefrau Patrizia gestorben. Die Gerichtsmediziner in der Pathologie in München hätten damals die Todesursache nicht herausfinden können. Seine Ehefrau hinterließ drei Kinder: Torsten, Daniel und Tatjana. Damals habe eine Auseinandersetzung um das Sorgerecht hauptsächlich um die Tochter Tatjana begonnen, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F..

Natalie F. ist die zweite Ehefrau des Ehemannes, der sich zur Zeit auf der Flucht nicht vor seiner Ehefrau, sondern auf der Flucht vor der deutschen Polizei befindet.

Die schwangere Mutter Natalie F. (24) und ihre 3jährige Tochter hatten bis kurz vor dem Rückflug nach Berlin (über London, mit Britisch Airways) am Dienstag, 13. Oktober 2009, die Hoffnung, dass der Ehemann doch wieder nach Nassau in Bahamas zurück kehren würde.

Baby geboren: Natalie ist möglicherweise jetzt 2fache Mutter


Vor einigen Tagen erreichte die John Baptist Mission of Togo die Nachricht, dass Natalie F. möglicherweise ihr Baby etwas früher als rechnerisch erwartet geboren haben soll und sich zur Zeit vermutlich in einem Krankenhaus in Berlin befindet. Schon die frühere Geburt des Kindes in der 37. bis 38. Schwangerschafts-Woche kann ein deutlicher Beweis dafür sein, wie dringlich die Notlage der Mutter war. Die John Baptist Mission hatte sich auf den Ernstfall einer zu erwartenden Frühgeburt oder weiterer Komplikationen vorbereitet, für die Situation, dass eine Rückreise nicht mehr nach Deutschland möglich sein könnte und daher auch eine Anfrage bei der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) in Stuttgart für den medizinischen Rückhol-Dienst für die schwangere Mutter gestellt. Ein Mitarbeiter der Deutschen Rettungsflug-Wacht (DRF) kalkulierte die geschätzten Kosten: 83.500 Euro hätte ein medizinischer Rücktransport mit dem Lear-Jet von Nassau in Bahamas nach Berlin in Deutschland gekostet.

Demgegenüber standen die Kosten von rund 1.500 Euro für den Flug mit British Airways am Dienstag 13. Oktober 2009, die durch Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes gespart werden sollten.

Frage: Ihre Ehefrau hat jetzt vermutlich Ihre Tochter geboren. Was empfinden Sie jetzt?

Hans-Jürgen Rolf F.: „ Es ist für mich jeden Tag aufs Neue eine Qual. Ich liebe meine Tochter über alles und sie fehlt mir. Jeden Tag sehe ich auf die Bilder von Natalie und meiner Tochter JJ. Ich hasse den deutschen Staat, dass ich nicht bei der Geburt meiner Tochter dabei sein durfte. Nun habe ich fünf Kinder. Bei der Geburt von vier Kindern war ich direkt dabei und hatte die Baby´s als Erster in den Arm genommen. Bei meiner jüngsten Tochter konnte ich nicht dabei sein und meiner Ehefrau zur Seite stehen.“

Danksagung an RTL Fernsehen und alle weiteren Helfer

Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir danken ausdrücklich dem RTL Fernseh-Team aus New York City für die Hilfeleistung. Rein rechtlich betrachtet war das Team natürlich auch nach dem Paragraphen § 323 c (Strafgesetzbuch) zur Hilfeleistung verpflichtet. Doch es ist schon als ein kleines Wunder zu bezeichnen, wenn ein großer Fernseh-Sender, wie RTL die Arzt-Kosten für die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in Nassau in Bahamas und die Kosten für ein Hotel in Nassau Bahamas für einige Tage bezahlt, damit die Mutter und Kind in einer unverschuldeten Notlage wieder Hilfe und geordnete Verhältnisse erleben können. Zudem danken wir allen weiteren Helfern und Unterstützern. Dazu zählen auch die Brüder und Schwestern des katholischen Wohlfahrt-Werkes Caritas, die Salvation Army in Nassau in Bahamas, St. Matthew´s Church, die armen Fischer in den Docks von Nassau in Bahamas, der Fischer Peter Lange mit seinem Boot, die Familie Goldberg aus Israel und viele weitere einzelne Menschen und Organisationen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Bahamas und Israel, die sich dem Hilferuf der Mutter nicht abweisend entgegen gestellt haben, sondern schnelle, unbürokratische und gute Hilfe für eine schwangere Mutter und Kind in Not geleistet haben. Wir hoffen bald zu erfahren, dass es der Mutter und ihren zwei Kindern gut geht und wieder Verbindung mit Natalie zu haben.“

Berlin: Wohnung für Mutter mit zwei Klein-Kindern gesucht

Sobald die junge Mutter und ihre Kinder die ersten Tage in Berlin gut zur Ruhe kommen konnten und gesund sind, gilt es jetzt auch eine gute und geeignete Wohnung für die junge zweifache Mutter mit ihrem Klein-Kind und Baby zu finden. Vermieter, die eine geeignete und gute Wohnung für eine junge Mutter und ihre Kinder bieten können, werden gebeten Hinweise an die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien zu schicken: email: aktuelles@radiotvinfo.org

Weitere Berichte und Informationen folgen.

(* ...) Die richtigen Daten und Informationen sind den internationalen Redaktionen, der internationalen John Baptist Mission of Togo und der Polizei bekannt, wurden jedoch aus Sicherheits-Gründen geändert.

Foto-Nachweis: Foto von RTL Television New York City, U.S.A. - Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von RTL Fernsehen, New York, U.S.A.

Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:


“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

Presse- und Medien-Anfragen:


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Auszüge aus den Gesetzen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, www.un.org)

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Notlage wurde auch am 1. Oktober 2009 von der Deutschen Botschaft bestätigt:

Tuesday, October 27, 2009

Zeugen bestätigen Notlage: Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland

Zeugen bestätigen Notlage:

Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland

Spender machten Reise von Nassau in Bahamas nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich

Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht und Angaben eines Zeugen – Drei Zeugen bestätigen Notlage der Mutter – Möglicherweise mehr als 100 weitere Zeugen in Nassau können die Notlage der jungen Frau bestätigen


Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 27. Oktober 2009. Verzweifelt versuchte die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) in der 35. Schwangerschafts-Woche bei zahlreichen Hilfsorganisationen in Deutschland Hilfe zu finden. Nach dem ihr Ehemann seit 6. Juli 2009 vermisst werde, sei die schwangere Mutter Natalie F. (24) mit Tochter Jennifer (3) in Not geraten. Hilfsbereite Spender in Deutschland machten die Rückreise nach Deutschland möglich, denn die Mutter hatte, ihren Angaben zufolge kein Geld für die Rückreise nach Berlin, war krank und obdachlos im sonnigen Insel-Paradies in Nassau in Bahamas geworden.

Für die Mutter war das Paradies offenbar kein Paradies, vor allem in den vergangenen vier Wochen ihres Aufenthaltes. Vier Wochen habe sie in den Straßen von Nassau in Bahamas für sich und ihre Tochter um Nahrung und Geld bitten müssen um zu überleben. Bis Anfang September sei die Miete bezahlt gewesen, doch dann sei sie obdachlos geworden. Hilfe konnte die Frau, ihren Schilderungen zufolge, bei armen Fischern in Nassau finden und an Orten, an denen gutbürgerliche Menschen in Deutschland ganz sicher keine Hilfe erwarten würden. Arme Menschen, die selbst kaum etwas haben, hätten ihr geholfen, beschreibt dankbar die junge Mutter ihre Erlebnisse. Bei der Botschaft in Nassau konnte die schwangere Frau mit ihrer erkrankten 3jährigen Tochter zunächst keine Hilfe finden, obgleich ihr dort Hilfe nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG), nach dem Sozialgesetzbuch (12 und 2) und dem Konsular-Hilfe-Gesetz zusteht.

Am 13. Oktober 2009 gelang das kaum Vorstellbare. Die erschöpfte Mutter konnte mit ihrer Tochter mit der British Airways nach London fliegen und von London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen. Am 14. Oktober 2009 landete Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter Flughafen in Berlin.

„Erschöpft und müde“ wirkte die Mutter und das Töchterchen. Doch beide sind glücklich wieder in Deutschland zu sein. Am Flughafen warten mehrere Journalisten einer großen Tageszeitung (Berliner Kurier), von zwei Fernseh-Stationen (RTL Fernsehen und IBS Television Liberty ) und eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Jugendamtes in Berlin.

Am 29. September 2009 traf der Notruf der Mutter auch bei der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und die Vertretung für Groß Britannien ein. Nach dem beim Auswärtigen Amt geprüft wurde, ob die Angaben stimmen, dort wurde mehrfach schriftlich die Notlage bestätigt, schaltete der internationale Missions-Dienst mehr als zwei Dutzend Hilfs- und Rettungs-Organisationen in Deutschland, in Bahamas, in Jamaika und in den Vereinigten Staaten von Amerika ein. Die Alarmmeldung: „Schwangere Mutter mit Kind in Not, 3jährige Tochter und Mutter krank.“

Da die Mutter ihren Ehemann als vermisst bei der Deutschen Botschaft meldete, erstattete am 30. September 2009 die internationale Mission eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas.

Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt, vielleicht liegt er am Grund des Meeres, vielleicht haben ihn die Haie gefressen. Ich weiß es nicht.“

Nach dem am 14. Oktober 2009 zumindest Mutter und Kind in ein Mutter-und-Kind-Heim Sicherheit und die beiden staatliche Fürsorge der Gemeinschaft finden können, scheint ein kleines Wunder für Mutter und Kind wahr geworden zu sein.

Am Wochenende, Freitag 16. Oktober 2009 meldete sich ein angeblicher Zeuge David W., in Nassau in Bahamas in einem Gewerbe tätig, das umstritten ist und behauptet: „Natalie und Ehemann Hans lebten in einer sehr schönen Wohnanlage. Keine Notlage und wirft Natalie, der Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und der Missionsleitung beider Länder der Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission Betrug und eine frei erfundene Geschichte vor. 1.000 U.S. Dollar würde das Ehepaar dem angeblichen Vermieter schulden.“. Hans habe sich angeblich noch auf der Insel aufgehalten, während seine Frau in eine Notlage gerät, Mutter und Tochter krank werden.

Beim RTL-Fernseh-Magazin „Explosiv“ vermutet man auch einen „Schwindel“. Unklar ist ob und wie die schwangere Mutter beteiligt sein könnte. Der Ehemann ist laut Staatsanwalt Johannes Mocken von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei den deutschen Behörden kein Unbekannter. Er werde in zwei gerichtlichen Haupt-Verfahren zu denen dieser nicht erschienen ist gesucht.

Am 19. Oktober 2009 melden sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklären die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”

Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet.

An den Angaben des Zeugen David W. aus Nassau in Bahamas entstehen Zweifel. Mehrfach erklärte er schriftlich: „Natalie und ihre Tochter haben sich am 8. Oktober von uns verabschiedet und sind dann nach Miami in die U.S.A. geflogen um vermutlich einen Tag später nach Deutschland zu fliegen.“

Doch noch am Wochenende am Freitag und Samstag drehte ein eigens aus New York City eingeflogenes Team von RTL TELEVISION New York Fernseh-Aufnahmen in Nassau in Bahamas und versuchte mehr zur Geschichte der Mutter in Not mit ihrer 3jährigen Tochter vor Ort zu recherchieren.

Gegen den Zeugen David W. hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien eine Strafanzeige wegen des Verdachts der „vorsätzlichen falschen Unterstellung von Betrug“ erstattet.

Ein Zeuge aus Nassau, David W., der die Angaben der schwangeren Mutter Natalie F. und ihrer 3jährigen Tochter in Frage stellt reicht dies aus, um einer schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter in Not einen „Schwindel“ zu unterstellen und den Versuch zu beschreiten die Helfer zu kriminalisieren?

Dem gegenüber stehen drei Zeugen, die die Angaben der Mutter in Not bestätigten und mehrere schriftliche Bestätigungen des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft. In der schriftlichen Zeugen-Aussage bestätigt der Zeuge Peter Lange: „Es gibt mehr als weitere 100 Menschen in den Docks (den Armen-Vierteln von Nassau), die gesehen haben, wie Mutter und Tochter in Not waren.“

Kurz vor dem Flug ist nicht mehr sicher ob die hochschwangere Natalie mit ihrer Tochter noch mit einem normalen Linien-Flug fliegen kann. Das RTL-Fernseh-Team bezahlte vor Ort in Nassau in Bahamas die Arzt-Rechnung für die Mutter, weil die Mutter kein Geld hatte. Ergebnis der Untersuchung mit Ultraschall: Das Baby wird ein Mädchen. Mutter und Baby sind gesund und befanden sich in der 35. Schwangerschafts-Woche zum Zeitpunkt der Untersuchung.

Bei der John Baptist Mission of Togo versicherte der Zeuge Peter Lange: „Wir sind arme Fischer, doch keine Lügner. Natalie und ihre 3jährige Tochter waren in Not.“

Die genauen Hintergründe, die zur schweren Notlage einer schwangeren Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter führten sind ganz sicher nicht einfach herauszufinden. Die Mutter und Zeugen machten sehr viele genaue Angaben, so dass in den Redaktionen des internationalen MJB Education Networks keine größeren Zweifel an den Angaben der Mutter bestehen.

Bereits Anfang Oktober wurde durch die internationale John Baptist Mission of Togo eine Strafanzeige gegen die Deutsche Botschaft, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium wegen des „Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung“ erstattet.

Vor wenigen Tagen wurde zudem in New York City beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon eine Beschwerde von der John Baptist Mission of Togo eingereicht und ein Antrag auf eine internationale Untersuchung der Ereignisse in Nassau in Bahamas gestellt.

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Auszüge aus den Gesetzen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch

Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Tags: Baby, Bahamas, Berlin, Deutschland, Helfer in Bahamas, Helfer in Deutschand, Kind, Mütter, Nassau, Natalie F., Notlage, Tochter 3 Jahre, Zeugen besätigten Notlage, Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht

Saturday, October 24, 2009

Kabinettvorschlag

Ein Vorschlag für das zukünftige Kabinett der Bundesregierung:

Vorsicht! Satire! von Hans-Jürgen Graf

Wednesday, October 21, 2009

Sonderbarer Server-Ausfall bei Radio IBS Liberty und IBS Television Liberty

Sonderbarer Server-Ausfall bei Radio IBS Liberty and IBS Television Liberty

Angebote des internationalen Medienprojekts sind aus nicht bekannten Gründen nicht erreichbar


Berlin.(red). 21. Oktober 2009. Zu einem sonderbaren Server-Ausfall aus bislang nicht bekannten Gründen ist es bei Radio IBS Liberty und IBS Television Liberty bei www.ibstelevision.com und bei British Newsflash Magazine (www.britishnewsflash.net) gekommen.

Radio IBS Liberty, IBS Television Liberty, IBS Liberty und Independent Broadcasting Service Liberty dienen seit 1986 der internationalen Völkerverständigung. Es sind Berichte, Reportagen und Radio-Programme in deutscher und englischer Sprache zu hören.


Gegründet wurde das internationale Radio- und Fernseh-Medien-Projekt von dem deutsch-französischen Journalisten, Rundfunk-Journalisten und Autor von sieben Büchern, Andreas Klamm-Sabaot, dessen Großvater ein französischer Bürger ist.

Der Journalist gründet das internationale Medien-Projekt 1986 in Speyer am Rhein und in der englischen Stadt Leeds. Berichtet wird zu den Themen Menschenrechte, Politik, Soziales, internationale Völkerverständigung, Glaube und Kulturen

British Newsflash Magazine ist ein internationales Reise- und Nachrichten-Magazin, das erstmals im Jahr 1986 auch im STAMM-Verlags-Verzeichnis in Essen gelistet wurde. Verleger, Gründer und Herausgeber seit 1986 ist der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor Andreas Klamm – Sabaot.

Wir berichten weiter so bald nähere Informationen zu den sonderbaren Server-Ausfällen vorliegen.

Ein Sprecher des Medien-Projektes erklärte: “Wir hoffen, dass unsere Berichte über Folter nicht die Gründe für den überraschenden und sonderbaren Ausfall beider Server sein sollten, denn sonst wäre es eindeutig, dass Deutschland offenbar ein sehr große Problem in Bezug auf die Menschenrechte haben könnte, da beide Server bei einer deutschen Firma gemietet und bezahlt sind bei evanzo e-Commerce in Deutschland.” Zur Zeit versuche man die Firma evanzo e-Commerce zu erreichen, was offenbar schon erste Probleme bereitet.

Beschwerde beim U.N. General-Sekretär zur schwangeren Mutter mit Kind in Not

Bahamas – Deutschland:

Beschwerde beim U.N. General-Sekretär zur schwangeren Mutter mit Kind in Not


Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas) – Berlin. Zu den misteriösen Vorgängen zur Situation einer schwangeren Mutter, Natalie F. (24), die mit Baby und Kind während eines Urlaubs-Aufenthaltes in Nassau in Bahamas in Not geraten sind und verzweifelt in vielen Teilen dieser Welt um Hilfe flehten, haben die internationale Leitung der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Reverend Yawovi Nyonato und die Vertretungen für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien jetzt eine Beschwerde gegen Deutschland eingereicht und die Vereinten Nationen und den U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon gebeten eine internationale Untersuchungs-Kommission mit den Ermittlungen zu den Ereignissen einzuberufen.

Natalie F., im siebten Monat schwanger und ihre 3jährige Tochter wurden nach Angaben der Mutter nach dem Verschwinden ihres Ehemannes und Vaters, obdachlos und mussten in den Straßen von Nassau in Bahamas um ihr Überleben kämpfen mittels Betteln.

Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft prüften für rund vier Wochen ob eine Notlage für das 3jährige Kind, Mutter und dem Baby vorliegt.

Eine Hilfe, etwa die Bereitstellung einer Not-Unterkunft, ärztlicher Versorgung und Nahrungsmittel wurde aus bislang nicht bekannten Gründen für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter nicht gewährt.

In den Begründungen die zur Beschwerde beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon führten, können „unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c“ und „Körperverletzung im Amt durch Angehörige der Botschaft, des Auswärtigen Amtes und des Bundesaußenministeriums“ nicht ausgeschlossen werden.

Daher halte man eine internationale Untersuchung für dringend erforderlich, so die Mitteilungen in einem internationalen Beobachter-Kreis.

Nach internationalem Recht, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948, stehten einer schwangeren Frau mit Kind eindeutig Hilfe-Leistungen zu.

Im Artikel 25, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht wird garantiert:

1.Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2.Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.


Auch nach nationalem Recht der Mutter aus Berlin hätte Hilfe geleistet werden müssen, mit dem Bekanntwerden der Notlage. Das nationale Recht in Deutschland garantiert nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG)

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Im Artikel 323 c des Strafgesetzbuches in Deutschland wird geregelt:

㤠323c, Strafgesetz-Buch, Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Im Artikel 12 der Landesverfassung von Berlin wird garantiert:

Artikel 12


(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
(2) Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch aufSchutz vor Diskriminierung.
(3) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf
Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten
ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen.
(5) Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient
Förderung.
(6) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(7) Frauen und Männern ist es zu ermöglichen, Kindererziehung und häusliche
Pflegetätigkeit mit der Erwerbstätigkeit und der Teilnahme am öffentlichenLeben zu vereinbaren. Alleinerziehende Frauen und Männer, Frauen während
der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Anspruch auf besonderen
Schutz im Arbeitsverhältnis.

Gerüchte über Nachrichten-Sperre können nicht bestätigt werden


„Wir können die Gerüchte über eine Nachrichten-Sperre seitens der Bundesregierung wonach Journalisten nicht über die Ereignisse der jungen in Not geratenen, schwangeren Mutter und ihrer 3jährigen Tochter in Deutschland nicht berichten dürfen, nicht bestätigen. Soweit uns bekannt ist Deutschland laut Grundgesetz ein so wörtlich und „sozialer demokratischer Bundesstaat“ und wir glauben nicht, dass es gut für Deutschland wäre die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit komplett aufzuheben.“, erklärte ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo.

Es sei allerdings zutreffend, dass bereits mehrere Drohungen und Mord-Drohungen gegenüber beteiligten Journalisten und Journalistinnen nicht nur in Deutschland gemacht wurden, wenn über brisante und sozialkritische Themen innerhalb des MJB Education Media Networks und des internationalen Medien-Projektes „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ aus Deutschland berichtet wird. Besonders unbeliebt seien offenbar Berichte zu Themen wie Menschenrechte.

„Man kann in der Regel davon ausgehen, dass kurze Zeit nach der Veröffentlichung von Berichten zu Menschenrechts-Verletzungen in Deutschland bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Redaktionen nicht nur in Deutschland in der Regel Drohungen und Mord-Drohungen eingehen. Deutschland ist hier offenbar doch sehr gut organisiert.“

Die Polizei kümmere solche Ereignisse nicht, auch dann nicht, wenn Mord-Anschläge verübt werden. Zwar habe der Staatsschutz und die Polizei ab und an ermittelt. In der Regel werden die Ermittlungen zu Mord-Anschlägen auf Journalisten jedoch durch die deutschen Behörden nach einer gewissen Zeit des Vergessen eingestellt.

Der Sprecher ergänzte: „Wir halten es wie unsere Kollegin die Journalistin und Politikerin Ulla Jelpe, die sehr oft Drohungen und Mord-Drohungen erhält und auch bereits mehrfach Opfer von Anschlägen wurde. Wir können uns durch Drohungen und Mord-Drohungen nicht einschüchtern lassen, schon im Sinne der Verfassung nicht, wonach Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit auch in Deutschland garantiert wird. Es mag stimmen, das Menschen jüdischen und christlichen Glaubens nicht beliebt sind. Doch auch hier müssen wir auf die bestehende Glaubens- Gewissens- und Religionsfreiheit hinweisen, die laut Verfassung in Deutschland besteht.“

Am 29. September 2009 hat die schwangere Mutter Natalie (24) mit ihrer 3jährigen Tochter einen Hilferuf an die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo zugesendet.

Wenige Stunden nach einer Prüfung bei der Deutschen Botschaft und beim Auswärtigen Amt in Berlin zu den Angaben der in Not geratenen Mutter mit Kind hat die internationale Mission in Deutschland, international, in Bahamas und in den Vereinigten Staaten von Amerika mehrere Hilfs-Organisationen schriftlich um Hilfeleistung gebeten und diese verständigt, damit diese für die Situation des Eintritts schwerwiegender Komplikationen sofort in das Einsatz-Gebiet nach Nassau in Bahamas reisen können um der schwangeren Mutter mit ihrem 3jährigen Kind aus Berlin die notwendige Hilfe zu leisten.

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Der Text der Beschwerde und der BITTE um internationale UNTERSUCHUNGEN an U.N.-General-Sekretär Ban Ki-moon im Original:

His Excellency Ban Ki-moon
Secretary-General
The United Nations
1 United Nations Plaza
New York, New York 10017-3515
Tel.(212) 963-6819/7319
Fax:(212) 963-1658

In Concern Of The Universal Valid DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS, proclaimed by the United Nations in 1948, New York City, United States of America

His Excellency Secretary-General Ban Ki-Moon !


Hereby our international faith based mission has to file a REPORT and COMPLAINT against GERMANY because of the possible Abuses And Violations Of The Human Rights.

On September 29, 2009 our international mission has received an request FOR HELP and a call by email in case of emergency of a young pregnant mother , a GERMAN citizen, Mrs. Natalie F******* from the city of Berlin which has being on a journey in Nassau in Bahamas with her 3years young daughter and her husband.

For yet known reasons her husband is missing since July 6, 2009.

The young pregnant woman in need got in trouble for yet not known reasons. She has been able to contact the German Embassy according to her statements on September 12, 2009.

Although the young woman filed a report with the German Embassy according to her information about her difficult and dangerous situation and special circumstances of life and her missing husband, she got

A) HOMELESS
B) SICK with her 3 years young child and the child got sick
C) In Serious Danger for her life and for the life of her 3 years young daugher, which is also a citizen of Germany and her not yet born baby.

The international mission has filed a report about the missing husband with the Landeskriminalamt (LKA, Criminal Investigation Department) Berlin, Vermissten-Stelle in the City of Berlin on September 30, 2009, with the German Police in Berlin and with also the Royal Bahamas Police on October 3, 2009.

For not yet known reasons it took about four weeks or even more time for the German Embassy, the Foreign Ministry of Germany and other German Authorities which have to provided social security, emergency shelter and all other required support and assistance for a young pregnant mother (in her 7th month) with a 3years young daughter.

According to the UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS the young pregnant mother and 3years young child are under special protection by international and national laws, rules and regulations:

UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS

Article 25
1.Everyone has the right to a standard of living adequate for the health and well-being of himself and of his family, including food, clothing, housing and medical care and necessary social services, and the right to security in the event of unemployment, sickness, disability, widowhood, old age or other lack of livelihood in circumstances beyond his control.
2.Motherhood and childhood are entitled to special care and assistance. All children, whether born in or out of wedlock, shall enjoy the same social protection.

Article 1
All human beings are born free and equal in dignity and rights. They are endowed with reason and conscience and should act towards one another in a spirit of brotherhood.

Article 2
Everyone is entitled to all the rights and freedoms set forth in this Declaration, without distinction of any kind, such as race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status.

Furthermore, no distinction shall be made on the basis of the political, jurisdictional or international status of the country or territory to which a person belongs, whether it be independent, trust, non-self-governing or under any other limitation of sovereignty.

Article 3
Everyone has the right to life, liberty and security of person.
The young PREGNANT MOTHER with her unborn baby and 3 years young child which is entitled by national and international laws, rules and regulations for special PROTECTION, CARE AND ASSITANCE got while being homeless in the streets of Nassau in Bahamas according to her information which have been CROSS CHECKED by phone by John Baptist Mission of Togo, Branch for Germany and Branch for the United Kingdom, with the German Embassy and which has been confirmed by the German Embassy in written statements by emails in serious danger for her health and life, also her 3 years young daughter and the unborn baby.

Hereby we do CALL for an INTERNATIONAL and independent INVESTIGATION which reason might have caused in the first 4 weeks after the young pregnant woman file her report with the German Embassy the huge delay of the required support, assistance and aid for young pregnant mother, her baby and child, which brought the young mother, unborn baby and a 3years young child in serious danger.
Last week the young pregnant mother with baby and child have been able to travel under save conditions back to Germany and have found emergency shelter in a mother and child care center for mothers and children in need in the city of Berlin in Germany. At this time we are not able to check if the young pregnant mother, her baby and child are doing fine.

Our mission is seriously concerned about the possible ABUSES and VIOLATIONS through Germany.

Democracy, freedom and the UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS are an elementary and vital parts of a democracy as you may know in the basic law (Grundgesetz, GG) of Germany it is written that Germany is a “social and democratic federal state.”

Our mission needs to ask you to encourage in the public GERMANY to grant special care and assistance for young mothers with their children.
Our mission is asking therefore to monitor the situation and to investigate which reasons have caused the danger for a young pregnant mother with her baby and child although all of them are entitled to SPECIAL PROTECTION, special care and assistance and even social security.

Sincerely,
Andreas Klamm-Sabaot, French-German journalist, broadcast journalist, author, news correspondent, missionary and director
Reverend and Evangelist Yawovi Nyonato, Founder and President of John Baptist Mission of Togo, international Headquarters and Services

Sunday, October 4, 2009

Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung: Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium

Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung:

Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium

Viele Fragen an Frank-Walter Steinmeier – War es vorsätzliche Körperverletzung im Amt gegen eine junge schwangere Frau und Mutter? – Vater Klaus Z. und Marlies Z. werden dringend gebeten sich mit der Mission in Verbindung zu setzen


Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas) / Berlin. 3. Oktober 2009. Gegen das Bundesaußenministerium vertreten durch den Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, das Auswärtige Amt in Berlin, die Deutsche Botschaft und das Konsulat von Deutschland in Bahamas wurde wegen der Dringlichkeit zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Wohls einer schwangeren Mutter mit einer dreijährigen Tochter durch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission, Vertretung von Deutschland und Vertretung für Groß Britannien am 3. Oktober 2009 eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches, wegen des Verdachts auf Rechts-Bruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25 (Vereinte Nationen) und wegen Verdachts auf Rechtsbruch des Grundgesetzes (GG), Artikel 6 erstattet um weitere Gefährdungen für Leben, Gesundheit und Wohl für eine 24jährige Mutter in schwerer Notlage und einem 3jährigen Kind abzuwenden.


Am 28. September 2009 schrieb die 24jährige Natalie F., die aus Berlin stammt mit ihrer dreijährigen Tochter Jennifer-Jacqueline einen Hilfe-Notruf an die internationale John Baptist Mission of Togo mit der Bitte um dringende Hilfeleistung. Die Frau berichtete, dass diese bereits seit 15. September aufgrund einer schweren eingetretenen Notlage und besonderen Lebensumständen versucht Hilfe vom deutschen Konsulat und der deutschen Botschaft in Nassau auf den Bahamas in der Karibik zu erhalten.

Der Ehemann, Mutter und Kind machten mit einem Segelboot einen Segeltörn nach Bahamas.

Vor rund zwei Monaten ist allerdings der Ehemann der schwangeren Frau, die sich vermutlich im siebten Schwangerschafts-Monat befindet verschwunden. Die 24jährige Mutter und ihre 3jährige Tochter blieben alleine in Bahamas zurück. Die Ehefrau meldete das Vermisstsein und Verschwinden ihres Ehemanns.

In einem Schreiben des Auswärtigen Amtes an die Mutter wies eine Mitarbeiterin daraufhin, dass man der Vermissten-Meldung keinen Glauben schenke und hat der Mutter empohlen sich mit der Rechtsanwältin ihres Ehegatten in Verbindung zu setzen.
Der inzwischen polizeilich vermisst gemeldete Ehemann solle, nach Vorstellung des Auswärtigen Amtes, Bargeld an die Mutter mit dem Finanz-Dienst Western Union schicken.

Obgleich die deutschen Behörden von der Mutter in Not informiert wurden, wurde weder von der deutschen Botschaft, dem Auswärtigen Amt, dem Honorar-Konsul oder dem Bundesaußenministerium eine Vermissten-Anzeige erstattet.

Daher erstattete die John Baptist Mission of Togo am 30. September 2009 beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin und bei der Polizei in Berlin eine Vermisstenanzeige. Ein Beamter des LKA meldete sich am 2. Oktober mit dem Hinweis, dass die Familie möglicherweise ihren Erst-Wohnsitz bereits im Jahr 2004 in Berlin abgemeldet habe.

Eine weitere Vermissten-Anzeige zum seit zwei Monaten vermissten Ehemann Hans-Jürgen Rolf F. hat die internationale Mission mit Hauptsitz in Togo in West-Afrika inzwischen auch bei der Royal Bahamas Police in Nassau erstattet. Dort gibt es auch ein Büro der internationalen Polizei-Organisation Interpol.

Über die bestehende Notlage der schwangeren Frau und Mutter mit einer 3jährigen Tochter im Ausland wurde wenige Stunden nach dem Erreichen des Not-Hilfe-Rufs das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Deutschland und das Internationale Rote Kreuz (IRCC) in Genf mit einem Hilfe-Ersuchen für eine schwangere Frau schriftlich mittels email informiert.

Mutter und Kind sind nach dem alle finanziellen Mittel zu Ende ging, obdachlos und müssen nach Schilderungen der Frau und jungen Mutter (24) unter der Brücke schlafen. Täglich müsse die Mutter aus Deutschland mit ihrem 3jährigen Kind für Nahrung und Wasser in den Straßen von Nassau in Bahamas bitten und betteln. Natalie F. und die dreijährige Tochter fürchten um ihr Leben: „Müssen wir jetzt im Stich gelassen im Ausland sterben?“, fragt immer wieder die erschöpfte Mutter.

Sie klagt über starke Kopf- und Glieder-Schmerzen und Fieber. „Ich essen jeden Tag viele Zitronen.“, ergänzte Natalie F. Doch es kommt noch schlimmer auch die kleine 3jährige Jennifer Jacqueline ist erkrankt hat Fieber und weint. Immer wenn meine Tochter ein Segelboot sieht dann weint sie und schreit: „Papa, Papa“.

Die Vertretungen der John Baptist Mission of Togo hat mehrere amerikanische und angesehene deutsche Hilfs-Organisationen um Hilfe gebeten. Allerdings stehen die Antworten noch aus. In einem Telefongespräch erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes: „Man müsse restriktive Entscheidungen tretten wegen der Steuergelder.“ Man dürfe Steuergelder nicht so einfach an Mütter und Kinder ausgeben. Mit einer Jüdischen-Christlichen Mission wolle man erst gar nicht sprechen. Der Missions-Leitung wurde unterstellt, sich für „Ämter und Funktionen“ auszugeben.

Die Mutter und das dreijährige Kind werden nicht mit einem internationalen Haftbefehl gesucht und sind nicht vorbestraft.

Der Ehemann wird möglicherweise wegen eines Verdachts im Zusammenhang mit der vom ihm betriebenen Firma in Düsseldorf mittels internationalem Haftbefehl von der Polizei und von Internpol gesucht, informierte die Mutter. Er habe für die Regierung in Deutschland gearbeitet.

Umso unverständlicher erscheint es, dass mit der Vermissten-Meldung der Mutter, die deutsche Botschaft, das Konsulat in Bahamas, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium keine Vermissten-Anzeige bei der Polizei in Deutschland und in Nassau in Bahamas erstattet haben.

Die Mutter klagte: „Mir wurde damit gedroht, dass man mich wegen meines abgelaufenen Visa ins Abschiebe-Gefängnis stecke. Ich dürfe nicht in den Straßen von Nassau betteln, warnte die deutsche Botschaft, sonst droht das Gefängnis.“

Natalie F. und ihre 3jährige Tochter sind verzweifelt. Wenn man sie in das Abschiebe-Gefängnis gemeinsam mit an Tuberkulose erkrankten Menschen stecke, dann werde ihre Tochter möglicherweise noch kränker und könnte sich vielleicht auch mit der tödlichen Erkrankung Tuberkulose anstecken. Eine Ansteckung mit Tuberkulose würde auch für die Mutter und das noch nicht geborene Baby eine konkrete Lebensgefahr bedeuten.

In mehreren email-Schreiben bittet die Mutter: „Bitte suchen und verständigen Sie dringend meine Mutter Marlies Z. aus Landshut und meine Vater Klaus Z. aus Deggendorf, vermutlich zur Zeit in Bayern unterwegs.”

Nach einigem Schriftwechsel, die Mutter in Not suchte auch Hilfe bei bekannten großen Stiftungen, gab es am Freitag, 2 Oktober 2009 ein kleines Hoffnungszeichen. Der Honorar-Konsul hat die Mutter gegen 9.15 Uhr zu einem Gespräch in das Konsulat geladen.

Dafür nahm die hochschwangere Mutter im voraussichtlich siebten Schwangerschafts-Monat trotz Regen einen Fußmarsch von drei Stunden auf sich. Statt der erhofften Hilfe wurde Natalie F. Allerdings nur erneut gewarnt: „Sie müssen aufpassen, wenn Sie weiterhin in den Straßen in Nassau betteln werden Sie verhaftet und müssen mit ihrer Tochter in das Abschiebe-Gefängnis.“

Die Mutter Natalie F. und die kleine Jennifer Jacqueline sind im fernen Land in Bahamas verzweifelt. „Gibt es denn nicht einen Menschen der bereit ist einer Mutter und einem Kind in Not zu helfen? Was soll jetzt geschehen?“.

Um die sofortige Anweisung der der Mutter zustehenden Sozialhilfe zu erreichen stellte am Freitag, 2. Oktober 2009 die John Baptist Mission of Togo beim Sozialamt Berlin-Mitte in der Stadt Berlin mittels Fax und email einen „Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen und Nothilfe“.

Die erforderliche angemessen finanzielle, soziale und medizinische Hilfe wurde der erkrankten Mutter und dem erkrankten Kind nicht geleistet, obgleich nach nationalem Recht und internationalen Rechten, Gesetzen und Ordnungen „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen“ – Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) für Deutschland.

Die Schutz-Erklärungen nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) gehen noch weiter, im Absatz 4 des Artikel 6 des Grundgesetz wird garantiert. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Die Sozialgesetzgebung in Deutschland, das Mutterschutz-Gesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellen Mütter und Kinder nicht nur national in Deutschland sondern auch international unter den höchsten Schutz internationale Rechte, Gesetze und Ordnungen.

„Seit vier Tagen versuchte die internationale John Baptist Mission of Togo, national in Deutschland und international in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Bahamas sofortige angemessene Hilfsmaßnahmen zu vermitteln, leider bislang ohne erforderlichen Erfolg. Daher blieb uns auch am heutigen Tag leider keine andere Wahl mehr als die sofortige Erstattung einer Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium, das Auswärtige Amt in Berlin, das Konsulat und die Botschaft in Bahamas um weitere ernste und bedrohliche Gefährdungen und unterlassene Hilfeleistung von einer hochschwangeren Frau im vermutlich siebten Monat der Schwangerschaft und einem 3jährigen Kind, beide sind bereits obdachlos und erkrankt mit sofortiger Wirkung schnellstmöglich abzuwenden. Ziel der Mission ist keineswegs eine Verfolgung, sondern Ziel ist die sofortige, erforderliche und angemessene Hilfeleistung für eine Mutter mit Kind in unverschuldeter Notlage, die unter höchsten nationalen und internationalen Schutz der Gesetze, Rechte und Ordnungen stehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden jetzt die erforderliche Hilfe, unbürokratisch, schnell und unkompliziert leisten.“ erklärte ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo.

Weitere ausführliche Berichterstattung folgt.

ELTERN VON NATALIE F. (Düsseldorf / BERLIN) BITTE DRINGEND MIT DER MISSION KONTAKT AUFNEHMEN


Die Eltern von Natalie F., Klaus Ziel… aus Deggendorf und Mutter Marlies Ziel… (Name von der Redaktion gekürzt). aus Landshut, vermutlich zur Zeit unterwegs in Bayern werden dringend gebeten sich mit dem International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) der international Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu setzen.

Das Hilfe-Center der Vertretung der Mission in Deutschland ist Tag und Nacht bei Telefon 06236 416802 oder Tel. 0178 817 2114 oder mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org erreichbar.

Presse- und Medien-Anfragen:


John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)

Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
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Gesetzliche Grundlagen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung


Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, universell gültig, proklamiert 1948

Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen:

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe -

Leistungen der Sozialhilfe

§24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland


(1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist:
1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,
2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
3. hoheitliche Gewalt.
(2) Leistungen werden nicht erbracht, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden oder zu erwarten sind.
(3) Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.
(4) Die Leistungen sind abweichend von § 18 zu beantragen. Für die Leistungen zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist. Liegt der Geburtsort im Ausland oder ist er nicht zu ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von einer Schiedsstelle bestimmt. § 108 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Leben Ehegatten oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte bei Einsetzen der Sozialhilfe zusammen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der ältesten Person von ihnen, die im Inland geboren ist. Ist keine dieser Personen im Inland geboren, ist ein gemeinsamer örtlich zuständiger Träger nach Absatz 4 zu bestimmen. Die Zuständigkeit bleibt bestehen, solange eine der Personen nach Satz 1 der Sozialhilfe bedarf.
(6) Die Träger der Sozialhilfe arbeiten mit den deutschen Dienststellen im Ausland zusammen.]

Auszüge aus dem Grundgesetz (GG), wo nach Deutschland ein «sozialer und demokratischer Bundesstaat» ist.

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.