Monday, June 28, 2010

Joachim Gauck: Ein Bürgerrechtler als neuer Präsident des Volkes ?

Joachim Gauck: Ein Bürgerrechtler als neuer Präsident des Volkes ?

Dürfte das Volk wählen, hätte ein Präsident, ein Bürgerrechtler und Pfarrer, der den Menschen rät „Freiheit statt Angst“, sicher gute Chancen


Von Andreas Klamm-Sabaot


Zensur der Presse in Deutschland. Das Bild von Joachim Gauck wurde am 8. Juli 2010 entfernt. Die Firma teutopress.de versendet Rechnungen auch für Presse-Fotos in Archiv-Beiträgen, die vor dem 30. Juni 2010 veröffentlicht wurden !

Der Pfarrer, Freund der Freiheit und Bürgerrechtler Joachim Gauck wurde als Partei-übergreifender Kandidat für das Amt als Bundespräsident von der SPD und von Bündnis 90 / Die Grünen, nominiert. Foto: 3mnews.org

Berlin. 22. Juni 2010. Es gibt vermutlich nur wenige Wahlen zur möglichen neuen Bundespräsidentin oder des neuen Bundespräsidenten, die nach dem überraschenden, plötzlich und unerwarteten Rücktritt von Professor Dr. Horst Köhler die Menschen in Deutschland so sehr emotional bewegt haben in der realen Gemeinde und in der weltweiten und nationalen Internet-Gemeinde in Deutschland.


„Von weit her komme ich…“, beschreibt sich der Partei-übergreifende Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten und des Staatsoberhauptes in der Wahl am 30. Juni 2010, Joachim Gauck selbst. Er meint damit nicht etwa seine Herkunft aus Rostock im Osten von Deutschland sondern vielmehr seine Geburt vor 70 Jahren in Deutschland im Jahr 1940, das von schwersten Krisen und Krieg erschüttert war. Vorgeschlagen wurde Joachim Gauck als ein „Partei-übergreifender“ Kandidat von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen. Der erfahrene und bekannte Kandidat, der mit einer ganzen Vielzahl von Preisen und Anerkennungen ausgezeichnet wurde, bekennt freimütig dazu, dass er „noch nicht einmal Mitglied einer Partei ist.“

In einem Punkt sind sich die Gegner und Unterstützer von Joachim Gauck in seiner Nominierung um das Amt als Bundespräsident einig: Joachim Gauck ist kein Mann der sich „zum braven Partei-Soldaten“ unter den Regie-Anweisungen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der CDU, CSU, FDP, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen oder von der Partei Die Linke „degradieren lassen könnte.“ Dazu bedeutet Joachim Gauck die Freiheit, Verantwortung und die breite Beteiligung der Menschen in einem Staat und einem Land Deutschland zu viel, als dass er sich zu einem „Befehls-Empfänger für Partei-politische Vorgaben und Interessen instrumentalisieren lassen könnte.“

Der Bürgerrechtler und Freund der Freiheit, Joachim Gauck, lässt von „ großer Dankbarkeit erfüllt über seine Nominierung als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten keinen Zweifel offen: „Unsere Demokratie wird nicht nur von Instanzen und Politikern gestaltet und verteidigt. Es gibt auch Netzwerke engagierter Bürger. Dieser Staat ist nicht nur der Staat derer, die Staat machen. Er ist auch der Staat derer, die sich als Bürger in freien Verbänden, Vereinen, als einzelne Intellektuelle oder Internet-Community Sorgen machen um unsere Zukunft.

Europa hat eine wunderbare Freiheitsgeschichte, aber sie darf nicht verkommen zu Bequemlichkeit oder Gleichgültigkeit. Deshalb gehöre ich zu denen, die sich immer wieder einmischen werden. Und der Kern meiner Einmischung wird immer geprägt sein vom Wunsch nach Freiheit.“

Die Unterstützer-Gemeinde für Joachim Gauck, die den engagierten und couragierten Mann im Amt des Bundespräsident sehen wollen ist bei „Joachim Gauck for President“ bei FACEBOOK ( http://www.facebook.com/pages/Joachim-Gauck-for-President/126325994056791 ) auf mehr als 10.970 Menschen angewachsen. Die Menschen in Deutschland und Joachim Gauck können rechnen. In der Wahl zum Bundespräsidenten am 30. Juni 2010, werden 1244 ausgewählte angehörige Mitglieder von Parteien, Wahl-Männer und Wahl-Frauen in der Bundesversammlung, über die Wahl der neuen Bundespräsidentin oder des neuen Bundespräsidenten entscheiden. Die Menschen haben keinen Zweifel daran, dass Dr. Angela Merkel, die nicht selten in ihrer Rolle als „die Staats- und Parteirats-Vorsitzende (das wäre sie heute in der früheren DDR) und als die Bundeskanzlerin“ von vielen Menschen wahrgenommen wird, nicht bereit sein wird, auf ihren Macht- und Führungsanspruch zu verzichten und so ist den Menschen in Deutschland bewusst: „In Deutschland zählt nicht etwa der Wille des Volkes und von 82 Millionen Menschen, sondern der Wille und die Wünsche der Bundeskanzlerin.“ und nach der Überzeugung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist es Christian Wulff, der Mann, der pflichtbewusst und wohl wissend in wessen Dienst er zu stehen hat, als Bundespräsident in das Schloss Bellevue am 1. Juli 2010 einziehen soll. An dem gewaltigen Einfluss des mächtigen Partei-Apparates von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel haben auch Expertinnen in Deutschland keinen Zweifel.

Der mit Freiheit verknüpfte freie Wille des Volkes und der Menschen in Deutschland, wonach der Bundespräsident in einer praktizierten Form der direkten Demokratie durch alle Wahl-berechtigten Menschen in Deutschland gewählt werden sollte, ist den mächtigen und politischen Eliten in diesem Land „gar mit zu viel Freiheit für die Menschen und für das Volk in Deutschland“ verbunden und so wundert es nicht, dass in Regierungs- Koalitions-Kreisen dieser Wunsch der Menschen nach mehr direkter Demokratie nicht zur Debatte bei den politischen Parteien und Instanzen in Berlin steht.

Die frühere Journalistin und ARD-Korrespondentin, jetzt Politikerin, Luc (Lukrezia) Jochimsen, sieht wenig Gründe für eine übersteigerte Euphorie der Unterstützer von Joachim Gauck in Deutschland im Angesicht des Einflusses der Unions-Parteien. In einem Interview mit der in Österreich erscheinenden Zeitung „Der Standard.at“, sagte die Frau: „Denn mit ihrer bürgerlich-neoliberalen Mehrheit in der Bundesversammlung bekommen sie ihren Kandidaten Christian Wulff auch so durch. Herr Wulff hat zuletzt die Fraktion der FDP im Bundestag besucht, mit deren Stimmen und denen der Union hätte er eine Mehrheit. Ich prognostiziere, dass wir über den ersten Wahlgang nicht hinauskommen werden. Ich erinnere an die Wahl 2005. “ Luc Jochimsen darf als Expertin bezeichnet werden, die weiß wovon sie spricht, da sie als von der Partei Die Linke nominierte Bundespräsidentschafts-Kandidatin am 30. Juni 2010 zur Wahl vor der Bundesversammlung antritt.

Der Partei-übergreifende Kandidat, Joachim Gauck, erinnert an die Geschehen in seiner Kindheit und Jugend: „Es herrschte eine finstere, braune Diktatur. Und als ich ein Kind war, ein Jugendlicher und Erwachsener, herrschte eine weitere, eine sozialistische Diktatur. Auch diese Diktatur hat die Menschen entmächtigt und ihnen die Freiheit genommen.
Allerdings hatte ich das wunderbare Glück, an einer Freiheitsrevolution teilnehmen zu können, die viele meines Alters nicht mehr für denkbar hielten. 1989 entstand jene stürmische Bewegung in Sachsen und anderswo, die zur Demokratie und auch zu einem vereinigten Deutschland führte. Einer meiner Lehrsätze lautet daher seit vielen Jahren: Nie vergessen – Vor der Einheit kam die Freiheit. In der Demokratiebewegung von 1989 sind sich die Menschen ihres Bürgerseins bewusst geworden. Sie haben sich selbst ermächtigt, sind zum Citoyen geworden. Seit dieser Zeit weiß ich, dass Angst nicht der Kompass eines Lebens sein kann – in keiner Krise, weder in einer privaten, noch in einer öffentlichen. Angst macht kleine Augen. Sie ist menschlich, aber nicht der gute Ratgeber, der die Phantasie beflügelt und Kraft und Zukunft in uns entstehen lässt.“

Vielleicht sind es Worte wie diese und weitere Reden von Dr. h.c.mult. Joachim Gauck, der auch Vorsitzender der Vereinigung „Gegen Vergessen – für Demokratie e. V.“ ist, die überraschend und überwältigend viele Menschen in Deutschland darauf hoffen lassen, dass erstmals in der Geschichte von Deutschland ein Pfarrer, ein Freund der Freiheit und Bürgerrechtler in das Amt als Bundespräsident gewählt werden könnte.

Joachim Gauck empfiehlt „Freiheit statt Angst“ für Deutschland und Christian Wulff, Kandidat der Unions-Parteien, sagt von sich selbst „Mein Thema ist die Zukunft.“

Die Kandidaten und ihre Präsentationen im Internet:

1. Luc Jochimsen, frühere Journalistin, ARD- Korrespondentin, Politikerin, vorgeschlagen von Partei Die Linke: http://lukrezia-jochimsen.de
2. Joachim Gauck, Bürgerrechtler, Pfarrer, Vorsitzender der Vereinigung „Gegen Vergessen – für Demokratie e. V.“, Partei-los, vorgeschlagen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen: http://www.joachim-gauck.de
3. Christian Wulff, Politiker, Ministerpräsident von Niedersachsen, vorgeschlagen von CDU, CSU, FDP: http://christian-wulff.de

Foto von teutopress.de. Das Bild zeigt den Pfarrer, Freund der Freiheit und Bürgerrechtler Joachim Gauck, nominiert für das Amt als Bundespräsident.

Anerkennung: Landkreistagspräsident Hans Jörg Duppré wurde mit dem Verdienstorden geehrt

Anerkennung: Landkreistagspräsident Hans Jörg Duppré wurde mit dem Verdienstorden geehrt

Von Andreas Klamm-Sabaot


Der Bundesinnenminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière überreichte heute in Berlin als Anerkennung und Dank für die Verdienste das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens an Landrat Hans Jörg Duppré. Foto: Deutscher Landkreistag

Berlin. 18. Juni 2010. Für seine besonderen Verdienste in der Vertretung der Interessen der Landkreise in Deutschland wurde der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré, heute von dem Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, mit dem Verdienstkreuz am Bandes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt und seine Leistungen gewürdigt.


Das Verdienstkreuz wurde Landrat Hans Jörg Duppré zuvor urkundlich vom Bundespräsidenten Professor Dr. Horst Köhler verliehen. Seit mehr als 50 Jahren ehrt der Verdienstorden Frauen und Männer für besondere Verdienste um das Gemeinwohl. Bundespräsident Theodor Heuss stiftete am 7. September 1951 den Verdienstorden, um sichtbar Anerkennung und Dank des Staates zum Ausdruck für Menschen zu bringen, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl durch Wirken und Arbeiten in Deutschland engagieren.

Hans Jörg Duppré hat sich insbesondere um die Vertretung der Interessen der Landkreise lange Zeit verdient gemacht. Er ist seit 1979 Landrat des Landkreises Südwestpfalz und damit einer der dienstältesten Landräte in Deutschland. Seit 2002 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Landkreistages und war zuvor sechs Jahre Vizepräsident des kommunalen Spitzenverbandes.

Landrat Duppré wurde 1945 im rheinland-pfälzischen Gebhardshain geboren. Er schloss sein Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Lausanne 1970 mit dem ersten Staatsexamen ab. Nach dem zweiten Staatsexamen 1973 erfolgte sein Eintritt in die innere Verwaltung des Landes Rheinland-Pfalz. Ab 1974 arbeitete er beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen. Zum 1. Januar 1976 wechselte er als Referent in das rheinland-pfälzische Kultusministerium. Im Oktober 1979 wurde Duppré Landrat des Landkreises Südwestpfalz, der früher auch als Landkreis Pirmasens bezeichnet wurde.

Im Jahr 1994 übernahm Duppré den Vorsitz des Landkreistages Rheinland-Pfalz. Dieses Amt hat der engagierte Mann mit einer kurzen Unterbrechung bis heute inne.

Foto: Deutscher Landkreistag

Finanznot: Evangelische Kirchen in NRW fordern mehr Geld für Städte und Gemeinden

Finanznot: Evangelische Kirchen in NRW fordern mehr Geld für Städte und Gemeinden

Gemeinsames Wort der Landeskirchen zur Finanznot der Kommunen

Berlin. 18. Juni 2010. Die Last und Finanznot in Städten, Gemeinden und Kommunen ist extrem hoch. Die Sparpläne sehen massive Kürzungen beim deutschen Prekariat, das meint Transfer-Leistungs-Bezieher und deren Kinder, früher als Hartz 4 / ALG II-Empfänger bezeichnet, sowie bei chronisch kranken, behinderten Menschen und bei Rentern in Deutschland vor. Bereits am Wochenende demonstrierten mehrere Tausend Menschen, meist friedlich, gegen die geplanten drastischen Kürzungen in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales in mehreren deutschen Städten. Geplant sind Kürzungen beim Zuschuß für Miete, doch auch bei den Sozialleistungen im Allgemeinen für chronisch kranke und behinderte Menschen, die sich oft schon ohne Sparzwang kaum noch eine medizinische Versorgung in Deutschland leisten können. Die Not der Kommunen führt auch zur Sorge bei der Evangelischen Kirche in Deutschland.


Die drei evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen kritisieren die geplanten Spar- und Kürzungspläne der Kommunen und fordern die Landesregierung auf, in einer öffentlichen Erklärung, nicht noch weitere Aufgaben auf Städte und Gemeinden abzuwälzen. Durch die massiven finanziellen Einschnitte in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales seien besonders ärmere Familien mit ihren Kindern betroffen.

„Die Kommunen sind die Basis der demokratischen Gesellschaft. Hier wird von den Bürgerinnen und Bürgern Staat erlebt. Hier findet gesellschaftliche Integration statt. Deshalb müssen die Kommunen in ihrer Aufgabe der Daseinsvorsorge gestärkt und finanziell besser ausgestattet werden“, heißt es in der Erklärung, die gemeinsam von Präses Nikolaus Schneider (Evangelische Kirche im Rheinland), Präses Dr. Alfred Buß (Evangelische Kirche von Westfalen) und Landessuperintendent Dr. Martin Dutzmann (Lippische Landeskirche) unterzeichnet wurde.

Ungerechte Lebensverhältnisse und strukturelle Benachteiligungen bestimmter Gruppen, Institutionen und Regionen gefährdeten die gesellschaftliche Integration und Solidarität. Mit Sorge werde beobachtet, dass Kommunen hohe Ausgaben für soziale Leistungen schultern müssten und die Verteilung der Lasten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden dabei aus dem Gleichgewicht geraten sei.

Die nordrhein-westfälischen Landeskirchen und ihre Diakonie appellieren an Landtag und Landesregierung, die strukturelle Unterfinanzierung im Gemeindefinanzsystem abzubauen und einen Entschuldungsplan für extrem belastete Kommunen aufzustellen. Nur so könne deren politische und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit wieder hergestellt werden. Andreas Klamm-Sabaot

Kommunale Spitzenverbände warnen vor Nullrunde für Krankenhäuser

Kommunale Spitzenverbände warnen vor Nullrunde für Krankenhäuser

Kommunale Krankenhäuser sind wichtige Arbeitgeber –
Weitere Sparrunde oft nur durch Stellenabbau finanzierbar – Massen-Entlassungen von Pflege-Personal droht

Berlin. 18. Juni 2010. (red / and). In den deutschen Krankenhäusern und Kliniken könnten noch in diesem und im kommenden Jahr Massen-Entlassungen für Arbeitnehmer in Medizin und Pflege drohen, sollten die Sparzwänge weiter bestehen. Massen-Entlassungen drohen vor allem im Bereich der Pflege.


Die kommunalen Spitzenverbände warnen vor einer Nullrunde beim Budget für die Krankenhäuser für das kommende Jahr: „Eine Nullrunde bedeutet de facto eine Minusrunde. Denn die Einnahmen der Krankenhäuser würden nicht steigen, trotz höherer Personalkosten von etwa 1,5 Milliarden Euro durch Tarifabschlüsse und steigende Sozialbeiträge“, sagten die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag) und Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund) anlässlich der vom Bundesgesundheitsministerium einberufenen Klausur an diesem Wochenende. Sie appellierten an Bundesgesundheitsminister Dr. Rösler: „Es ist das Mindeste, dass diese Kostensteigerungen voll refinanziert werden.“

Die kommunalen Krankenhäuser hätten in der Vergangenheit bereits bis an ihre Grenzen die Kosten deutlich gesenkt und ihre Produktivität gesteigert. Dennoch schreibe jedes fünfte Krankenhaus rote Zahlen, da Preise für Krankenhausleistungen fest vorgegeben seien und nicht einfach angehoben werden könnten.

„Eine Nullrunde kann vielerorts nur über einen Stellenabbau, insbesondere beim Pflegepersonal, finanziert werden. Die Krankenhäuser können sich Neueinstellungen nicht leisten. Das Pflegeförderprogramm der Bundesregierung wird ins Leere laufen. Die Qualität der Patientenversorgung würde beeinträchtigt, denn sie kann nach vielen Sparrunden nicht mit weniger und schlechter ausgebildetem Personal auf gleichem Niveau gewährleistet werden“, sagten die Hauptgeschäftsführer.

Die kommunalen Krankenhäuser seien ein wichtiger und in manchen Regionen sogar der größte Arbeitgeber. Sie beförderten Innovationsprozesse und stellten die Aus- und Weiterbildung der Ärzte und Pflegeberufe sicher. Damit werde vielen jungen Menschen eine berufliche Perspektive geboten. Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen sei nur über eine sinnvolle Reform des Gesamtsystems in den Griff zu bekommen.

Europaparlament verurteilt Menschenrechtsverletzungen in Libyen

Europaparlament verurteilt Menschenrechtsverletzungen in Libyen

PRO ASYL: Ende der Kumpanei mit Gaddafi

Brüssel / Berlin. 18. Juni 2010. (red). Anlässlich des Internationalen Tag des Flüchtlings fordert PRO ASYL die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, Kooperationen mit Libyen im Bereich der Flucht- und Migrationskontrolle zu beenden. „Wenn Europa einen Rest von Anstand und Glaubwürdigkeit in Menschenrechtsfragen zurückgewinnen will, dann muss dieses traurige und blutigste Kapitel europäischer Flüchtlingspolitik beendet werden“, so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL. Die Kumpanei mit Gaddafi sei ein Armutszeugnis. Europa mache sich mitschuldig an schwersten Menschenrechtsverletzungen.


PRO ASYL begrüßt, dass das Europaparlament sich gestern zu einer unmissverständlichen Verurteilung Libyens angesichts der systematischen Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen durchringen konnte. Die Europaparlamentarier fordern die EU-Mitgliedstaaten und die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX auf, Abschiebungen und Zurückweisungen nach Libyen unverzüglich zu beenden. In der Entschließung heißt es, dass es in den libyschen „Auffanglagern zu Misshandlungen, Folter und Ermordungen“ komme und dass „Flüchtlinge im menschenleeren Grenzgebiet zwischen Libyen und anderen afrikanischen Staaten ausgesetzt werden“.

Das Europaparlament erinnert die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission daran, dass im Land des Diktators Gaddafi, “Flüchtlinge stets von einer Abschiebung in ihre Herkunfts- oder Transitländer bedroht sind, ohne dass die Kriterien der Genfer Konvention zur Anwendung kommen, und sie damit von Verfolgung und Tod bedroht sind“.

Göring-Eckardt für Fortbestand von Radio Paradiso

Göring-Eckardt für Fortbestand von Radio Paradiso

Präses der EKD-Synode setzt sich für christlichen Berliner Sender ein

Berlin. 17. Juni 2010. Die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Katrin Göring-Eckardt, hat sich für den Fortbestand des christlichen Berliner Senders Radio Paradiso ausgesprochen. „Ein Aus für Radio Paradiso ist nicht akzeptabel. Der Sender ist ein mutiges Projekt, das auf dem härtesten Radiomarkt in Europa wirtschaftlich erfolgreich tätig ist und christliche Werte vermittelt.

Darüber hinaus gelingt es Radio Paradiso, einen Raum zu schaffen, in dem auch andere Sender überleben können, die nicht von großen Medienkonzernen abhängig sind. Warum hier über 60 Arbeitsplätze ohne Vorwarnung und ohne Not vernichtet werden sollen, ist unbegreiflich. Ich hoffe sehr, dass es eine andere Lösung geben kann.”

Der Medienrat der Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB) hatte im Mai 2010 entschieden, die Lizenz von Radio Paradiso auf den UKW-Hörfunkfrequenzen in Berlin und Brandenburg nicht zu verlängern. Die genaue Begründung für die Entscheidung will der Medienrat nach seiner Sitzung am 22. Juni in einem schriftlichen Bescheid mitteilen.

Hauptgesellschafter von Radio Paradiso sind die Evangelische Darlehnsgenossenschaft in Kiel und das Berliner Immanuel-Krankenhaus. Die EKD MEDIA GmbH, die ebenfalls Anteile hält, gehört zu 60 Prozent der EKD und zu 40 Prozent dem Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP).

Menschenrechtsinstitut unterstreicht Kritik des UN-Berichterstatters an zu engem Rassismusbegriff

Menschenrechtsinstitut unterstreicht Kritik des UN-Berichterstatters an zu engem Rassismusbegriff

Berlin. 17. Juni 2010. (red). Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den am Mittwoch (16. Juni) im UN-Menschenrechtsrat vorgestellten Bericht des UN-Sonderberichterstatters zu Rassismus, Githu Muigai, über seinen Besuch in Deutschland im Juni 2009. “Das Institut unterstreicht besonders die Empfehlung des UN-Sonderberichterstatters, dass Bund, Länder und Kommunen
ihrem Handeln ein erweitertes Verständnis von Rassismus zugrunde legen sollen”, so Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Gleiches gelte für Institutionen wie die Polizei und Gerichte, teilte das Instiut in einer Presseerklärung mit. Rudolf wies darauf hin, dass Rassismus in Deutschland oft mit rechtsextremer Ideologie und Gewalt gleichgesetzt und dadurch zu eng verstanden werde. “Der UN-Sonderberichterstatter sieht das zu Recht als ein grundlegendes Problem an.” Bereits die Europäische Kommission gegen
Rassismus und Intoleranz im Jahr 2009 und der UN-Ausschuss gegen Rassismus im Jahr 2008 hätten diese enge Sicht kritisiert.

Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Referent am Institut, hob die Bedeutung eines erweiterten Rassismusbegriffs hervor. Damit würde der Blick eröffnet, dass sich Rassismus nicht nur im rechtsextremen Lager und durch Gewalt manifestiert. “Rassismus gibt es auch in der Mitte der Gesellschaft.” Rassismus zeichne sich dadurch aus, dass Menschen pauschal bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden.

Häufig gingen damit Abwertungen einher. Auch Formen direkter, struktureller und indirekter Diskriminierung in Bildung, Beruf und auf dem Wohnungsmarkt könnten dann in Deutschland die nötige Aufmerksamkeit erhalten.

Der UN-Bericht hebt hervor, dass Angehörige von Minderheiten in
Deutschland im Alltag in vielen Lebensbereichen rassistische
Diskriminierung erfahren. Daher verlangten Anstrengungen gegen Rassismus in Deutschland umfassende Strategien. Dabei sei es notwendig, die Situation von Angehörigen bestimmter Minderheiten differenziert zu betrachten, etwa die spezifische Situation von Juden, Roma, Sinti, Menschen arabischer Herkunft, Muslimen und sichtbaren Minderheiten wie schwarzen Menschen im Hinblick auf rassistische Gewalt, Hassreden im Internet und Diskriminierungen im Alltag zu berücksichtigen.

Der Bericht enthält eine Anzahl von Empfehlungen, die den Bereich der
Bildung, des Arbeitsmarktes und des Wohnungssektors betreffen, um
Diskriminierungen in diesen Bereichen entgegenzutreten. Dazu zählt
beispielsweise die Streichung einer Klausel im Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz, welche Möglichkeit rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eröffnet.

Außerdem enthält der Bericht Empfehlungen zur Verbesserung der
Lebensbedingungen von Asylbewerbern, zur Stärkung der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie zu positiven Maßnahmen für
eine angemessene Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund in staatlichen Institutionen.

Der Bericht des UN-Sonderberichterstatters, Herr Githu Muigai, basiert auf einem Deutschlandbesuch im Juni 2009, zu dem ihn die Bundesregierung eingeladen hatte. Dabei hatte der Sonderberichterstatter zahlreiche Treffen mit Repräsentantinnen und Repräsentanten der Bundesregierung, von Landesregierungen und Kommunen, des Parlaments und nicht-staatlicher Organisationen.

Weitere Informationen:

Stellungnahme des Deutschen Institut für Menschenrechte zum Bericht des UN-Sonderberichterstatters zu Rassismus im UN-Menschenrechtsrat, 16. Juni 2010 und Bericht des UN-Sonderberichterstatters zu Rassismus, Githu Muigai,
vorgestellt am 16. Juni 2010 im UN-Menschenrechtsrat (Link:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=626d83312875910ecb64 )

WDR 5 überträgt Gottesdienst am kommenden Sonntag

WDR 5 überträgt Gottesdienst am kommenden Sonntag

Im Auto, im Garten oder daheim in der Burscheider Kirche live dabei

Hannover. 17. Juni 2010 (red). Egal, ob im Auto, in der Gartenlaube oder daheim im Wohnzimmer: Wer am kommenden Sonntag, 20. Juni 2010, um 10 Uhr im Radio WDR 5 einschaltet, ist in der Evangelischen Kirche in Burscheid zu Gast.

Von dort überträgt der Westdeutsche Rundfunk (WDR) den Sonntagsgottesdienst – und dabei sind auch die Hörerinnen und Hörer des Norddeutschen Rundfunks auf der Welle von NDRinfo zugeschaltet.

In dem einstündigen Gottesdienst predigt Pfarrerin Annerose Frickenschmidt über den 1., 6. und 7. Schöpfungstag. Den musikalischen Rahmen gestalten Kantorin Silke Hamburger und die Evangelische Kantorei Burscheid.

Ökumenischer Gottesdienst zur Wahl des Bundespräsidenten

Ökumenischer Gottesdienst zur Wahl des Bundespräsidenten

Einladung zum Ökumenischen Gottesdienst am 30. Juni
in der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin

Berlin. 17. Juni 2010. (red). Am 30. Juni 2010 wird in der 14. Bundesversammlung der neue Bundes­präsident gewählt. Aus diesem Anlass laden die katholische und die evangelische Kirche um 9.00 Uhr zu einem Ökumenischen Gottesdienst in der St. Hedwigs-Kathedrale ein.

Der Gottesdienst wird von Prälat Dr. Karl Jüsten, Leiter des Katholischen Büros in Berlin, und Prälat Dr. Bernhard Felmberg, Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, gefeiert. Die Einfüh­rung übernimmt Prälat Jüsten, die Predigt wird von Prälat Felmberg gehalten.

Zur Teilnahme am Gottesdienst werden unter anderen die Bundespräsidentschaftskandidaten sowie weitere Mitglieder der Bundesversammlung und Personen des öffentlichen und politischen Lebens erwartet.

Drastische Kürzung der Städtebauförderung trifft strukturschwache Gebiete besonders hart

Drastische Kürzung der Städtebauförderung trifft strukturschwache Gebiete besonders hart

Berlin. 17. Juni 2010. (red /and). Zu den Plänen des Bundes, die Städtebaufördermittel drastisch um die Hälfte zu kürzen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, am Mittwoch in Berlin:

„Wir haben grundsätzlich Verständnis für die Sparbemühungen des Bundes. In Anbetracht von Schuldenbremse, Rettungspaketen und schwieriger Konjunktur sind enorme gemeinsame Anstrengungen notwendig, um die öffentlichen Haushalte nicht vollkommen zu überfordern. Wir sollten aber bei den für die Zukunftsperspektive unseres Landes wichtigen Investitionen – etwa bei der Anpassung an den demografischen Wandel oder die ökologische Stadterneuerung – mit Augenmaß vorgehen. Ergebnis unserer Sparanstrengungen darf jedenfalls nicht sein, gerade den strukturschwachen Gebieten wichtige Fördermittel zu entziehen, die dort dringend benötigt werden.


Sonst kann der ohnehin schon schwierige Strukturwandel in den Kommunen vor Ort nicht gemeistert werden und man belastet letztlich die Allgemeinheit mit einer schweren Hypothek für kommende Jahrzehnte. Gleiches gilt für die geplanten Kürzungen im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung für strukturschwache Kommunen, die nach wie vor von großer Bedeutung für die Sicherung und Entstehung von Arbeitsplätzen ist.“

Bundeswaldgesetz bleibt auf der Tagesordnung

Bundeswaldgesetz bleibt auf der Tagesordnung

Berlin. 17. Juni 2010. (red). Das Bundeswaldgesetz wird weiter auf der Tagesordnung von Bündnis 90 / Die Grünen bleiben. Davon geht die Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, nach der heutigen Bundestagsentscheidung über Änderungen an diesem Gesetz aus. “Die schwarz-gelbe Koalition hat nur einen Teil der seit langem diskutierten Änderungen am Bundeswaldgesetz vorgenommen. Angesichts des steigenden Nutzungsdrucks auf die Wälder wird die Diskussion um die Festlegung von Mindeststandards für die nachhaltige Forstwirtschaft im das Bundeswaldgesetz jedoch weiter gehen. Daran wird das heutige Nein der Koalition nichts ändern.”


“Auch bei der Verkehrssicherungspflicht lässt sich heute bereits vorhersagen, dass die Diskussionen darüber unter Waldbesitzern und unter Naturschützern mit Sicherheit weiter gehen werden,” sagte Behm weiter. “Denn die Koalition hat hier nur das derzeit ausgeübte Richterrecht festgeschrieben. Sowohl Waldbesitzer als auch Naturschützer erwarten von der Politik jedoch eine spürbare Lockerung der Verkehrssicherungspflicht im Wald, um mehr Totholz im Wald zu ermöglichen. Diese Erwartung hat die Koalition mit der heutigen Gesetzesänderung enttäuscht.”

“Unzureichend sind auch die Erleichterungen für die forstwirtschaftlichen Vereinigungen, die dem zersplitterten Kleinprivatwald eine effiziente Bewirtschaftung ihrer Wälder ermöglichen sollen. Sie dürfen zukünftig zwar Holz vermarkten und sind vom Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb ausgenommen. Forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen dürfen sie in Zukunft aber immer noch nicht. Die Koalition ist hier auf halber Strecke stehen geblieben.”

Ausdrücklich abgelehnt haben Union und FDP gestern im Agrarausschuss einen Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, demzufolge nach Landesrecht ausgewiesene Schutzwälder auch dann weiter Wald bleiben sollten, wenn sie gleichzeitig landwirtschaftlich genutzt werden. Die Agrarabgeordneten der CSU behaupteten, es gäbe keine landwirtschaftlich genutzten Schutzwälder. Behm: “Nach unseren Informationen ist das falsch. Aber wenn es stimmen würde, dann hätte die Koalition dieser Regelung auch zustimmen können. Stattdessen hat sie sich in diesem Konflikt zwischen Alm- und Waldschützern, der den Naturschutz spaltet, voll und ganz auf eine Seite gestellt. Unser Antrag zielte jedoch auf einen vertretbaren Ausgleich der widerstreitenden Positionen ab. Wenn das Land Bayern Almen zu Schutzwäldern erklärt hat, die auch zukünftig kein Wald sein sollten, dann ist es Aufgabe des Landes Bayern, das einzelflächenbezogen zu ändern, anstatt dass der Bund pauschal für alle beweideten Schutzwälder den Waldstatus aufhebt.”

Mehr zu den Position von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Bundeswaldgesetz:

http://www.cornelia-behm.de/cms/default/rubrik/4/4685.waldpolitik.html

Kommunen sind keine Bittsteller – ver.di und Bundes-SGK fordern Rettungsschirm für Städte, Gemeinden und Landkreise

Kommunen sind keine Bittsteller – ver.di und Bundes-SGK fordern Rettungsschirm für Städte, Gemeinden und Landkreise

Berlin. 17. Juni 2010. (red) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) setzen sich für eine sofortige, sozial gerechte und nachhaltige Verbesserung der Einnahmen der Kommunen sowie der staatlichen Gebietskörperschaften insgesamt ein. In einer gemeinsamen Erklärung fordern der ver.di-Vorsitzende, Frank Bsirske, und der amtierende Vorsitzende der Bundes-SGK, Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil, einen Rettungsschirm für die Kommunen, durch den Einnahmeausfälle in Folge des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorschriften – zusammen pro Jahr rund 2,3 Milliarden Euro – kompensiert werden.


Das Vorhaben der schwarz-gelben Bundesregierung, die Gewerbesteuer abzuschaffen, lehnen die Spitzenvertreter von ver.di und Bundes-SGK als vollkommen ungeeignet ab: “Um die Finanzkraft der Kommunen dauerhaft zu stabilisieren, muss die Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftssteuer ausgebaut werden, in die auch Freiberufler und Selbstständige und Teile der Wertschöpfung einbezogen werden, die in der Kommune erarbeitet wurden und die als Zinsen, Mieten, Pachten oder Leasingraten Kapitalgebern zufließen”, forderte Bsirske.

Bsirske und Weil sprachen sich zudem für ein Konjunkturprogramm III und in diesem Rahmen für ein weiteres kommunales Investitionsprogramm aus. “Kurzfristig ist es auch notwendig, die Kommunen von Kosten für soziale Leistungen zu entlasten. Wir brauchen eine deutliche Anhebung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für langzeitarbeitslose Menschen und mittelfristig eine generelle Änderung in der Struktur der Mitfinanzierung der sozialen Sicherungssysteme durch die Kommunen”, unterstrich Weil.

Das Sparpaket der Bundesregierung biete keine Lösungen. Notwendig sei die Wiederherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit durch eine Kurskorrektur auf der Einnahmenseite, hoben Weil und Bsirske hervor.

“Dazu zählt die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, den Spitzensteuersatzes für hohe Einkommen zu erhöhen und große Erbschaften wirksam zu besteuern. Auch eine Finanztransaktionssteuer im europäischen Rahmen und eine Börsenumsatzsteuer in Deutschland sind notwendig”, verlangte Bsirske.

Erst auf der kommunalen Ebene entscheide sich, ob die Politik von Bund und Ländern erfolgreich sei. “Nicht was im Gesetzblatt steht, sondern was in den Kommunen bei den Menschen umgesetzt wird, ist wichtig. Darum sind Kommunen auch keine Bittsteller, sondern sie haben einen Anspruch auf eine finanzielle Basis, die ihre Handlungsfähigkeit sichert, die Erfüllung ihrer Aufgaben gewährleistet und der kommunalen Selbstverwaltung Gestaltungsmöglichkeiten garantiert”, mahnte Weil.

UNO-Flüchtlingshilfe stellt 100.000 Euro für Soforthilfe zur Verfügung

Dringend Spenden für Flüchtlinge aus Kirgisistan benötigt -
UNO-Flüchtlingshilfe stellt 100.000 Euro für Soforthilfe zur Verfügung

Nürnberg / Berlin. 17. Juni 2010. (red /and). Aufgrund der aktuellen Gewalteskalation im Süden Kirgisistans und der verzweifelten Lage Tausender Flüchtlinge hat die UNO-Flüchtlingshilfe 100.000 Euro für die Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Seit dem 10. Juni hat sich die Situation in den Städten Osch und Dschalalabad zusehends verschärft und bereits viele Todesopfer gefordert. Es wird von Schusswechseln und Angriffen auf Zivilisten – auch auf Frauen und Kinder – berichtet.


„Dies ist eine dramatische und sich schnell entwickelnde Flüchtlingskrise“, sagt UN-Flüchtlingskommissar António Guterres. Die Menschen bräuchten dringend Hilfe.

Seit Beginn der Ausschreitungen gegen die usbekische Minderheit in Kirgisistan am 10. Juni sind mehr als 200.000 Menschen geflohen. Nach Angaben der usbekischen Behörden haben seit dem 11. Juni über 75.000 Flüchtlinge in Usbekistan Schutz und Sicherheit gesucht. Über eine Luftbrücke von Dubai nach Andijan im Osten Usbekistans versorgt das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) die Flüchtlinge in der Region. Jedes der sechs geplanten Hilfsflugzeuge soll 40 Tonnen an Bedarfslieferungen transportieren.

Am Mittwoch, 16. Juni, trafen um elf und 14 Uhr Ortszeit die beiden ersten UNHCR-Hilfslieferungen ein. 800 Leichtbau-Familienzelte, Decken, Schlafmatten, Küchensets und Planen für Notunterkünfte sollen den rapide wachsenden Bedarf nach Unterkunft und Zuflucht decken.

Krisenmanager, Logistiker und Facheinsatzkräfte von UNHCR sind bereits seit einigen Tagen in der Region und bereiten dort den Nothilfeeinsatz vor. Zusätzlich ist eine Sondermaschine mit Personal für den Einsatz geplant. UNHCR-Sprecher befürchten, dass aufgrund der Sicherheitslage die Versorgung der Flüchtlinge in den Grenzregionen Kirgisistans nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die Vereinten Nationen bitten: Helfen Sie Flüchtlingen aus Kirgisistan.

UNO-Flüchtlingshilfe
Spendenkonto 2000 8850
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Stichwort: Nothilfe Kirgisistan

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Vermittlungsausschuss vertagt Solarförderung

Vermittlungsausschuss vertagt Solarförderung

Berlin. 17. Juni 2010. (red / and). Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Mittwoch seine Beratungen zur umstrittenen Absenkung der Solarförderung vertagt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Kompromissvorschläge erarbeiten soll. Am 5. Juli 2010 um 18 Uhr kommt der Vermittlungsausschuss erneut zusammen, um die Verhandlungen fortzusetzen.


Bund und Länder sind sich uneins über die geplante Absenkung der Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen: Der Bundestag will diese um bis zu 16 Prozent reduzieren, der Bundesrat hingegen möchte die Absenkung auf höchstens 10 Prozent beschränken.

Europäische Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen am 17. Juni 2010 gestartet

Europäische Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen am 17. Juni 2010 gestartet

Berlin. 17. Juni 2010. (red / and). Am 17. Juni 2010, an dem Tag, an dem der Europäische Rat in Brüssel tagt, starten die Netzwerke Grundeinkommen Deutschland, Österreich und Schweiz sowie Attac Deutschland, AG Genug für Alle, und Attac Inhaltsgruppe Grundeinkommen Österreich eine Europäische Initiative zur
Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bewohner/innen Europas, welches jeder und jedem die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll, teilte die Initiative-Gruppe in einer Pressemitteilung mit.

Der erste Schritt besteht in der Sammlung von Unterstützererklärungen
der Bürger/innen Europas für ein Grundeinkommen auf den Webseiten der nationalen Grundeinkommens-Netzwerke und deren Zusammenzählung auf der Webseite der Europäischen Initiative

http://www.basicincomeinitiative.eu.

Es werden weitere Grundeinkommensnetzwerke in Europa um Mitarbeit in der Initiativgruppe gebeten.

Ein zweiter Schritt könnte in Form einer EU-Bürgerinitiative erfolgen,
zu deren Unterzeichnung dann die Bürger/innen der EU gebeten werden.

Der 17.Juni 2010 ist bewusst als Tag des Startes der Initiative gewählt
worden, weil an diesem Tag der Europäische Rat in Brüssel auch die
Ziele der Bekämpfung der Armut in Europa bis 2020 diskutiert und
beschließt. Dies ist ein wichtiges Ereignis im Europäischen Jahr gegen
Armut und soziale Ausgrenzung.

Die Initiator/innen der Initiative sehen in dem Grundeinkommen einen
wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Armut. “Die Höhe des
Grundeinkommens soll mindestens die Einkommensarmutsgrenze nach
EU-Standard im jeweiligen Land betragen. In Deutschland wären das über 913 Euro für jeden Erwachsenen”, erklärte Ronald Blaschke vom Netzwerk Grundeinkommen Deutschland. “Stigmatisierungen und Ausgrenzungen von Armen aus dem Leistungsbezug , wie sie mit den jetzigen bedürftigkeitsgeprüften Sozialtransfers verbunden sind, würden mit dem Grundeinkommen auch endlich abgeschafft. Eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wäre für alle möglich.”

Albert Jörimann von BIEN-Schweiz hält fest: „Die Schweiz ist zwar kein
EU-Mitgliedstaat, aber wir unterstützen die gesamteuropäischen
Initiativen und streben auch für unser Land die Einführung eines
Grundeinkommens gemäss den genannten Kriterien und Standards an.“
Klaus Sambor von der Attac-Inhaltsgruppe Grundeinkommen und dem
Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt – BIEN Austria meint, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen ein Baustein ist im
Transformationsprozess mit dem Ziel, ein „Gutes Leben für Alle“ zu
schaffen. Es soll als Sofortmaßnahme noch im derzeitigen System
eingeführt werden und muss von gesellschafts-, wirtschafts- und
bildungspolitischen Maßnahmen begleitet werden. Es ist ein Schritt in
Richtung einer Gesellschaft, in der die Menschen frei von
Existenzängsten selbstbestimmt leben und tätig sein können.

„Die Weltwirtschaftskrise ist noch lange nicht vorbei und die
ökologische Krise verschärft sich täglich. Angesichts dessen werden
weltweit dramatische Umbauten der Produktions-, Welthandels- und
Sozialstruktur notwendig sein. Die können nur mit der demokratischen
Zustimmung der Menschen geleistet werden. Um diese notwendige
Unterstützung zu erhalten, sind materielle Sicherheit und öffentliche
Daseinsvorsorge zentrale Voraussetzungen. Beides leistet ein
bedingungsloses Grundeinkommen“, sagte Hardy Krampertz vom bundesweiten Koordinationskreis Attac Deutschland.

Für die Grundeinkommensnetzwerke sind Ansprechpartner/innen:

Margit Appel, margit.appel (at) ksoe.at, 0043 13105159
Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt – B.I.E.N. Austria, www.grundeinkommen.at

Reimund Acker, acker (at) grundeinkommen.de, 0049 899807293 und
Ronald Blaschke, blaschke (at) grundeinkommen.de, 0049 1778941473
Netzwerk Grundeinkommen (Deutschland) , www.grundeinkommen.de

Albert Jörimann, albert.joerimann (at) bien-ch.ch
BIEN – Schweiz, Schweizerisches Grundeinkommens-Netzwerk
www.bien-ch.ch/

Für die Attac-Organisationen sind Ansprechpartner:

Klaus Sambor, klaus.sambor (at) aon.at, 0043 66473437308
Attac Inhaltsgruppe Grundeinkommen Österreich

http://community.attac.at/grundeinkommen.html

Hardy Krampertz, krampertz (at) attac.de,.0049 6994943727
Attac Deutschland, AG Genug für Alle , www.grundeinkommen-attac.de

Für einen gleichgewichtigen Klimaschutz

“Für einen gleichgewichtigen Klimaschutz”

Brüderle zur ökonomischen Analyse alternativer Klimaschutzbeiträge von Prognos/GWS

Berlin. 17. Juni 2010. (red). Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie haben die Prognos AG und die Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) alternative Klimaschutzbeiträge von Staaten und deren Auswirkungen auf die Energiewirtschaft und andere Sektoren analysiert. Seit heute sind die Endberichte veröffentlicht.


PROGNOS / GWS gehen der Frage nach, wie sich ein internationales Klimaschutzabkommen wirtschaftlich auswirken würde, das einerseits das Treibhausgasminderungsziel der 27 EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2020 von 20 auf 30 % erhöht und andererseits die übrigen Länder bei den weniger anspruchsvollen Minderungsangeboten belässt, zu denen sie sich bisher bereit erklärt haben.

Im Ergebnis sehen Prognos / GWS einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der EU im Jahr 2020 um über 0,6 % im Vergleich zur Referenzentwicklung. In Deutschland läge das reale BIP im Jahr 2020 als Folge eines überproportionalen Minderungsziels (-40 % bis 2020) und bei Annahme eines fortgesetzten Kernenergieausstiegs um etwa 21,3 Mrd. Euro niedriger. Das entspricht einem überdurchschnittlichen BIP-Verlust von nahezu 0,9 %.

Dazu erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: “Die Studie belegt, dass eine einseitige Verschärfung des EU-Minderungsziels ohne vergleichbare Aktivitäten anderer großer Emittentenländer die deutsche Volkswirtschaft in besonderer Weise belasten würde. Daher habe ich mich bereits im Mai in Brüssel gegen eine einseitige Verschärfung ausgesprochen. Ich begrüße deshalb auch den Beschluss des EU-Umweltministerrates vom vergangenen Freitag, zunächst die wirtschaftlichen Auswirkungen eines 30 %-Minderungsziels der EU eingehender zu untersuchen, bevor hierzu eine Entscheidung getroffen wird.

Deutschland und die EU sind seit Jahren Vorreiter beim Klimaschutz. Jetzt ist es aus ökologischen und ökonomischen Gründen wichtig, dass die anderen maßgeblichen Emittentenländer mit vergleichbaren Anstrengungen nachziehen. Das ist unsere Vorstellung eines gleichgewichtigen Klimaschutzes.”

Die Studie von Prognos / GWS hat ferner die Auswirkungen einer Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke in Deutschland untersucht. Im Ergebnis würde eine Laufzeitverlängerung die zusätzlichen volkswirtschaftlichen Kosten, die mit dem nationalen 40 %-Minderungsziel verbunden sind, weitgehend kompensieren.

Bundesminister Brüderle ergänzte: “Die Studie zeigt, dass eine Verlängerung der Laufzeiten bestehender Kernkraftwerke nicht nur zum Klimaschutz beitragen, sondern auch die volkswirtschaftlichen Kosten eines ambitionierten Klimaschutzes deutlich senken würde.”

Das Forschungsprojekt ist von Oktober 2009 bis Mai 2010 gelaufen. Sein voller Titel lautet: “Ökonomische Analyse alternativer Klimaschutzbeiträge von Staaten im Rahmen eines internationalen Klimaschutzabkommens für die Zeit nach 2012 und deren Auswirkungen auf die Energiewirtschaft und andere Sektoren”.

Hannack: Chancen in der Pflege erhalten

Hannack: Chancen in der Pflege erhalten

Berlin- 17. Juni 2010. (red /and). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzt sich für den Erhalt der besonderen Förderung der Alten- und Krankenpflegeausbildung ein.

“Der drohende Wegfall der Förderung trifft Arbeitslose ebenso wie pflegebedürftige Menschen. Die Regierung muss Chancen erhalten und darf nicht Perspektiven zerstören, damit aus dem Beschäftigungschancen- kein Beschäftigungsverhinderungsgesetz wird”, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Elke Hannack anlässlich der heute stattfindenden ersten Lesung des “Gesetzes zur Verbesserung der Beschäftigungschancen”.


Die besondere Förderung einer dreijährigen Alten- und Krankenpflegeausbildung läuft am 31. Dezember 2010 aus und sollte ursprünglich verlängert werden. Durch die Unterstützung der dreijährigen qualifizierten Berufsausbildung war arbeitslosen Menschen einerseits eine neue berufliche Perspektive vermittelt worden, andererseits hatte die Förderung auch geholfen, den zunehmenden Fachkräftemangel im Bereich der Altenpflege zu mindern. Im neuen Gesetzentwurf ist die Verlängerung der Förderung nicht mehr vorgesehen.

Allein im vergangenen Jahr hätten 14.200 Menschen mit Erfolg eine von der Arbeitsagentur geförderte Ausbildung zur Altenpflegerin absolviert, über die Hälfte davon aus “Hartz IV”. Die guten Chancen, anschließend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden, hätten insbesondere bei langzeitarbeitslosen Menschen zu einer hohen Abschlussquote geführt. “Es ist völlig unverständlich, weshalb gerade diesem Personenkreis künftig die Möglichkeit auf eine solide Ausbildung in einer zukunftsfähigen Branche erschwert werden soll”, betonte Hannack. Gleichzeitig forderte Hannack die Pflegeeinrichtungen auf, endlich entsprechend dem Bedarf auszubilden. Bislang würden ausbildende Unternehmen auf dem hart umkämpften Markt faktisch benachteiligt: “Dem muss endlich durch eine Ausbildungsumlage entgegengewirkt werden”, sagte Hannack.

Nach Explosion einer Flieger-Bombe: Menschen in Göttingen in Trauer

Nach Explosion einer Flieger-Bombe: Menschen in Göttingen in Trauer

Göttingen. 2. Juni 2010. Die Menschen in ganz Göttingen sind in Trauer. Gegen 21.30 Uhr wurden am Dienstag drei Mitarbeiter des Kampfmittel-Räumdienstes der Polizei Niedersachsen (Hannover) getötet und zwei weitere Menschen schwer verletzt. Die zwei schwerverletzten Menschen seien, nach Informationen des Klinikums in Göttingen inzwischen außer Lebensgefahr.


Vier weitere Leicht-verletzte Personen konnten die Rettungs-Kräfte vor Ort versorgen. Die Fassaden zweier Häuser wurden möglicherweise durch die Explosion der Zehn-Zentner-Bombe und deren Druckwelle schwer beschädigt.

Die Gründe für die Explosion der Bombe, die im Zweiten Welt-Krieg auf Göttingen abgeworfen wurde, sind bislang nicht geklärt.

“Ganz Göttingen trauert um die Männer.”, die im Dienst für die Menschen in Göttingen noch vor der eigentlichen geplanten Entschärfung der Bombe getötet wurden, teilte die Stadt Göttingen mit.

Die Entschärfung der Kriegs-Bombe war erst für gegen 22.30 Uhr geplant.

Bei der Detonation der Bombe wurde nach ersten Erkenntnissen der Ermittler nicht direkt an der Bombe gearbeitet.

Zum Zeitpunkt der frühzeitigen Explosion war eine Not-Evakuierung von 7.200 Menschen noch voll im Gange. Nach Informationen der Stadt Göttingen hätten lediglich Vorarbeiten für eine Abtrennung eines Säure-Zünders stattgefunden.

Der Ort des Geschehens bleibe im Umkreis von 300 Metern und Bereich des Schützenplatzes vorläufig weiträumig gesperrt.

Schulen geschlossen


Die Berufsbildende Schule II, das Otto – Hahn – Gymnasium und die drei Kindertagesstätten an der Godehardstraße in Göttingen bleiben nach der Explosion am Mittwoch, 2. Juni 2010, geschlossen. Andreas Klamm-Sabaot

Rücktritt von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler

Rücktritt von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler

Berlin. (and). 31. Mai 2010. Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler erklärte am 31. Mai 2010 seinen sofortigen Rücktritt vom höchsten Amt in Deutschland als Bundespräsident. Professor Dr. Horst Köhler dankte in seiner Rede und Erklärung zum Rücktritt den Menschen in Deutschland.


Original-Rede von Professor Dr. Horst Köhler:

Wer hilft einem Berufssoldaten und Marine-Kampfschwimmer a. D. in Not ?

Mission Überlebens-Kampf in Niedersachsen:

Wer hilft einem Berufssoldaten und Marine-Kampfschwimmer a. D. in Not ?

Von Andreas Klamm Sabaot

Uelzen / Hamburg. 24. Mai 2010. In Niedersachsen muss ein ehemaliger Berufssoldat, Marine-Kampfschwimmer und Veteran, der in Auslands-Einsätzen unter Gefahr für sein Leben deutsche Werte verteidigte, jetzt in einer besonderen Mission möglicherweise den Kampf um das eigene Überleben in Deutschland kämpfen. Insgesamt für 12 Jahre diente der Oberbootsmann und Unteroffizier mit Portepee, Thomas S. (47) treu dem Land Deutschland, der Bundeswehr und der Marine. Fünf Auszeichnungen hat er erhalten, unter anderem auch das Einzelkämpfer Leistungs-Abzeichen in Silber. Das Wissen und die Einsatz-Erfahrung als Einzelkämpfer im aktiven Dienst bei der Marine wird der Veteran und Marine-Kampfschwimmer a. D. in Niedersachsen möglicherweise dringend benötigen, um in Deutschland überleben zu können. Die ARGE in einem Landkreis in Niedersachsen verweigert dem Berufssoldaten a. D., der außerhalb des Dienstes bei der Bundeswehr und Marine chronisch schwer krank und schwer behindert wurde, die Hilfe zu einem von der ARGE selbst geforderten Umzug. Der Berufssoldat a. D. und ehemalige Marine-Kampfschwimmer ist heute für das einfache Gehen auf die Hilfe von Geh-Stöcken und eines Rollators angewiesen. Einen Umzug in seine Heimatstadt Hamburg kann der chronische kranke Marine-Kampfschwimmer a. D., Veteran und Berufssoldat a. D. nicht ohne Hilfe bewerkstelligen.

Statt Respekt und Anerkennung, wie von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler erst vor wenigen Tagen bei seinem Besuch der Truppe in Afghanistan gefordert und von Bundesfamlienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) in einem öffentlichen Appell an die Deutschen eingefordert, muss ein langjähriger dienender Marine-Kampfschwimmer a. D. , inzwischen leider chronisch schwerst krank und schwerbehindert mit einer Mini-Rente von 590,– Euro wegen Erwerbsunfähigkeit in Niedersachsen kämpfen um in Deutschland überleben zu können. Mit der Rente kann der lang gediente Berufssoldat a. D. die Renovierungsarbeiten, Umzugskosten und Genossenschafts-Anteile bei einer Wohnungsbau-Genossenschaft in Hamburg von rund 2.000 Euro, um in seine Heimatstadt Hamburg zurück ziehen zu können, nicht aus eigener Kraft finanzieren.

Jetzt droht dem ausgezeichneten und treuen Berufssoldaten a. D. und Marine-Kampfschwimmer a. D. sogar bis zum 10. Juni 2010 die Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit. Das Mietverhältnis mit dem bisherigen Vermieter in einem Landkreis in Niedersachsen ist zerrüttet. Thomas S. (47) muss möglicherweise mit seiner Katze und Hund auf die Straße als chronisch kranker und schwerbehinderter ehemaliger Marine-Kampfschwimmer a. D.. Die Einheit des Berufssoldaten a. D. und Marine-Kampfschwimmers a. D. wurde von der Bundeswehr aufgelöst. Er meldete sich nicht arbeitslos sondern arbeitete als „Security Biker“ zeitweise mehr als 220 Stunden im Monat für 6,40 Euro Stundenlohn, brutto. Der Berufssoldat a. D. fuhr mit einem Dienst-Motorrad bei Sonne, Regen, Eis und Schnee täglich 200 Kilometer dienstlich. Plötzlich wird er von Lähmungen an Armen und Beinen befallen und wird Opfer eines Unfalls. Seine Wirbelsäule muss versteift werden. Es folgten weitere Operationen. Doch statt sich Ruhe zu gönnen, kämpft der schwerstkranke Berufssoldat a. D. und Marine-Kampfschwimmer a. D. weiter und arbeitete so lange, bis es ganz und gar nicht mehr geht. Mehrere medizinische Gutachten auch von Gerichten veranlasst, bescheinigen dem Berufssoldaten a.D. und Marine-Kampfschwimmer a. D., dass er aus psychischen und physischen Gründen in keinster Weise mehr in der Lage sein wird, dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung zu stehen. Inzwischen erhält der Marine-Kampfschwimmer a. D. eine Mini-Rente von 590,– Euro pro Monat. Davon kann er die Kosten für Renovierung, Genossenschaftsanteile für eine neue Wohnung in Hamburg und den Umzug in geschätzter Höhe von rund 2000 Euro definitv nicht bezahlen. Zusätzliche Hilfe erhält er nicht. Seit Jahren versucht der frühere Marine-Kampfschwimmer die Situation mit Hilfe von Anwälten entschärfen zu lassen. Doch jetzt scheint die Notlage sogar zu eskalieren mit der drohenden Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zum 10. Juni 2010, die konkret eine Gefahr für Leib, Leben, Seele und die ohnehin angeschlagene Gesundheit des chronisch kranken und schwer behinderten Berufssoldaten a. D. und Marine-Kampfschwimmers a.D. bedeuten würde.

Die zuständige ARGE und Sozialbehörden verweigern dem Marine-Kampfschwimmer a. D. die Hilfe, die ein Mensch, der 12 Jahre lang treu unter Einsatz und Gefahr für sein eigenes Leben für Deutschland auch in gefährlichen Auslands-Mission diente.

Es sind nur wenige Tage vergangen, als Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler die wohl klingenden Worte in Afghanistan zu den Soldaten gesprochen hat, wonach die Menschen in Deutschland den Soldaten: „Anerkennung und Respekt für die Einsätze und Leistungen im Dienst für Deutschland“ zeigen sollten. Kaum drei Wochen sind vergangen, als die Bundes-Familien-Ministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) von den Menschen in Deutschland forderte, mehr Solidarität mit den deutschen Soldaten zu zeigen und zu leben.

Als ich im Jahr 2006 das Medien- und Hilfs-Projekt Regionalhilfe.de gegründet habe, glaubte ich noch, dass es die Situation nicht geben könne, dass mich als französisch-deutscher Journalist und Bürger von Europa ein deutscher Soldat, dazu noch ein ehemaliger Marine-Kampfschwimmer, um Hilfe bitten muss. Doch als ich mit Thomas S. am Telefon gesprochen habe, wurde mir schnell klar, dass der ehemalige Berufs-Soldat der Bundeswehr möglicherweise keine andere Chance hat, als ein junges und eines der kleinsten Medien- und Hilfsprojekte in Deutschland, das dürfte auf Regionalhife.de zutreffen, um Hilfe zu bitten. .

Thomas S. , ein Marine-Kampfschwimmer a. D. aus Niedersachsen diente treu als ein Elite-Soldat bei der Bundes-Marine seinem Land, das meint Deutschland. Thomas S. ist ein stolzer Mann und ehemaliger Berufs-Soldat. Er ist es gewohnt hart gegenüber anderen Menschen und hart gegenüber sich selbst zu sein. Wenn er stärkerste Schmerzen leidet und daran habe ich nach dem Telefongespräch mit ihm keinen Zweifel, dann versucht der ehemalige Marine-Kampfschwimmer sein Leiden zu verstecken. Während unseres Telefongespräches nehme ich als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger Anzeichen für eine POSTTRAUMATISCHE BELASTUNGSSTÖRUNG (PTBS) wahr und frage den Berufs- und Elite-Soldaten a. D. gezielt, ob er je auf eine möglicherweise vorliegende PTBS untersucht wurde. „Nein“ – die klare Antwort – damit ist noch nicht einmal auszuschießen, dass eine Dienst-Beschädigung des Marine-Kampfschwimmers a. D. vorliegt.

Thomas S. kannte bessere Tage als die Zeit, in der er heute lebt. Er war es für viele Jahre gewohnt Höchstleistungen als Berufs-Soldat für sein Land zu leisten. Doch heute ist er alleine gelassen von der Gesellschaft in diesem Land. Seit einem Unfall und mehreren Erkrankungen ist Thomas S. , der stolze Marine-Kampfschwimmer von einst, der im guten Glauben an dieses Land, Deutschland und der Bundeswehr-Marine treu diente, alleine gelassen. Er ist chronisch arbeitsunfähig erkrankt und schwerbehindert. Thomas der Mann, der 12 Jahre lang keine gefährliche Mission scheute und für Deutschland bereit war, sein Leben in Gefahr zu bringen, ist heute chronisch krank und genauer sogar schwerstbehindert. Bei einer Versteifung der Wirbelsäule, Verdacht auf Post-traumatischen Belastungsstörungen psychischer Art und einer Poly-Neuropathie ist eines klar, auch für medizinische Laien: Thomas S., der mutige Marine-Kampfschwimmer wird dem Arbeitsmarkt als schwerbehinderter Mensch ganz sicher nicht mehr zur Verfügung stehen können.

Eine winzig kleine Erwerbungunfähigkeits-Rente von gerade einmal 590,– Euro pro Monat erhält Thomas S. und jetzt wird sein Leben in einer Stadt in Niedersachsen in Gefahr gebracht: Die ARGE will ihn einerseits zum Umzug zwingen und verweigert gleichzeitig die dringend erforderliche Hilfe für einen Umzug nach Hamburg, in die Heimatstadt des Elite-Soldaten a. D., in der er bestehende Infra-Strukturen, fachlich ärztliche Hilfe und eine gutes Freundes-Netzwerk zur Hilfe hätte. Thomas S. , der mutige Marine-Kampfschwimmer, der mutig in schwierigste Einsätze für 12 Jahre für Deutschland zog, hat ausgerechnet in Deutschland dem Land, dem er 12 Jahre diente, Angst. Er wird von der Angst ergriffen, ausgelöst vom fehlenden Respekt, der fehlenden Hilfe, der fehlenden Solidarität und der fehlenden Anerkennung einer deutschen Behörde in einem Landkreis in Niedersachsen für die treuen Dienste und Höchstleistungen, die der Berufs-Soldat a. D. und Marine-Kampfschwimmer a. D., mehr als ein Jahrzehnt leistete, um deutsche Werte auch in gefährlichen Auslands-Einsätzen zu verteidigen. Die Gefahr ist real: Eine Obdachlosigkeit könnte für den schwer kranken und behinderten Berufssoldaten a. D. tödlich sein.

Das Schicksal des Marine-Kampfschwimmers bewegt auch mich als französisch-deutscher Journalist und Bürger von Europa. Mein Großvater, HEDI SABAOT, war immerhin Offizier der Französischen Armee und wird seit seiner Stationierung in Kaiserslautern seit 1945 vermisst.

Es gibt viele Dinge, die ich als französisch-deutscher Journalist nicht verstehe und beim Hören und Lesen der Not von Thomas S. aus Niedersachsen kommen bei mir viele Fragen auf: Gibt es nicht eine Kameradschaft bei der Bundeswehr, die Soldaten in Not hilft, wenn diese durch welche Umstände auch immer, in schwerste Not geraten? Wird der Deutsche Bundeswehr-Verband einem ehemaligen Marine-Kampfschwimmer, der 12 Jahre als Berufssoldat dem Land Deutschland diente, einem Kameraden in Not helfen? Wird Verteidigungs-Minister Karl Theodor zu Guttenberg einem Marine-Kampfschwimmer a. D. helfen, der noch lebt und den eine ARGE im einem Landkreis in Niedersachsen obdachlos auf die Straße setzen will. Sind die Worte von Bundesfamilien-Ministerin Dr. Kristina Schröder nur für die Presse und Medien gesprochen oder will die Bundesfamilien-Ministerin in der Tat und Wahrheit die Solidatität auch mit deutschen Soldaten zeigen und leben ? Wird die Ministerin helfen ?

Wo ist die Würde, Anerkennung und der Respekt deutscher Behörden gegenüber Berufs-Soldaten, Elite-Soldaten und einem Marine-Kampfschwimmer a. D., wie diese erst vor drei Tagen beim Afghanistan-Besuch von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler von allen deutschen Bürgern und Bürgerinnen und von der Gesellschaft in Deutschland gefordert wurde ?

Es bleibt zu hoffen, dass die wohl klingenden Worte des Bundespräsidenten Prof Dr. Horst Köhler keine Medien-Show und leere Wort-Hülsen sind, sondern dass der Bundespräsident notfalls sich dafür persönlich einsetzen wird, dass der lang und treu dienende, heute chronisch kranke und schwer behinderte Elite- und Marine-Kampfschwimmer a. D. Thomas S. nach Hamburg ziehen kann, damit er zumindest in seiner Heimatstadt etwas Hilfe, Anerkennung und Respekt finden kann, die der Berufssoldat a. D. mit fünf Auszeichnungen im Dienst für die Bundeswehr, die Marine und für das Land Deutschland ganz ohne Zweifel verdient hat.

Wer wird einem schwerbehinderten ehemaligen Marine-Kampfschwimmer in Deutschland helfen ?


Wenn Sie helfen wollen und können, damit ein Berufs-Soldat, der mehr als 12 Jahre lang für Deutschland diente, als schwerstbehinderter Mensch nach Erkrankungen und Unfall nicht obdachlos wird, dann schreiben Sie bitte eine email an redaktion@regionalhilfe.de.

Es eilt, es wichtig bald und angemessen Hilfe zu leisten. Vielleicht genügt die Fürsprache des Verteidigungsministers oder von Bundes-Familien-Ministerin Dr. Krisitna Schröder um Hilfe für einen ehemalige Marine-Kampschwimmer in Not in Niedersachsen und in Deutschland möglich zu machen. Vielleicht genügt es wenn das Vorzimmer des Bundespräsidenten mit der ARGE in Niedersachsen spricht und dem Umzug nach Hamburg für den Marine-Kampfschwimmer a. D. und Berufssoldaten a. D., Thomas S. anordnet für 12 Jahre treu geleistete Dienst für die Marine, für Deutschland, für die Anerkennung, den Respekt und die Hilfe, der Menschen, die ihr Leben auch in gefährlichen Auslands-Missionen ohne zu zögern in Gefahr bringen, um deutsche Werte zu verteidigen.

Hilfeleistung und Solidarität für Menschen in Not in Deutschland ist möglich, vor allem dann wenn es sich auch um Menschen handelt, die Gesundheit und Leben im Dienst für Deutschland auch bei Auslands-Einsätzen in Gefahr gebracht haben.

NOTSTAND und das RECHT AUF VERTEIDIGUNG

NOTSTAND und das RECHT AUF VERTEIDIGUNG

in Deutschland und in anderen Ländern dieser Welt sind im Gesetz national und international geregelt:

Artikel 20, Grundgesetz (GG)

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen:

Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

http://www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm

http://www.libertyandpeacenow.org/humanrights.htm

Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt mehr als 600 Straf-Anzeigen ein

Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt mehr als 600 Straf-Anzeigen ein

Von Andreas Klamm Sabaot

Drohungen, Einschüchterungs-Versuche und Terror eines privaten Unternehmens gehen weiter - Informant: Menschen in Deutschland seien “dümmer als die Polizei erlaubt…” ? – Abzocke und Kosten-Falle im Internet – Sind die Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe “System-relevant”? Unternehmen sammelt und speichert trotz Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe fleißig alle Daten auch von Menschen, die nachweisbar nicht Kunden der Firma sind – Darf eine Firma das Grundgesetz und Gerichts-Urteile der höchsten deutschen Richter missachten ?


Ober-Roden / Frankfurt / München. 16. Mai 2010. Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt wird vermutlich ein groß angelegtes Ermittlungs-Verfahren wegen des Verdachts auf Betrug gegen die Firma Premium Content GmbH aus der Carl-Zeistrasse in Rödermark und aus der Quirinsstraße 8 in 60599 Frankfurt am Main einstellen. Das meldete die Tageszeitung Offenbach Post bereits am 11. März 2010.

Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt habe mehr als 600 Straf-Anzeigen und Anzeigen von angeblichen Kunden der Firma Premium Content aus ganz Deutschland erhalten.

Eine Vielzahl der Menschen, die bereits geschädigt wurden oder werden sollen, nach dem Willen der Firma und der Rechtsanwältin Katja Günther aus München, verbindet die Gemeinsamkeit, dass die Menschen auf der Suche nach einem kostenlosen Programm im Internet in eine Abo-Falle getappt seien und Rechnungen des Anbieters erhalten. Er fordert 96 Euro pro Jahr, aus denen dann nach Androhungen und Drohungen von Inkasso-Büros und Rechtsanwälten auch innerhalb weniger Wochen 140 bis 150 Euro oder mehr werden können.

Den nicht zahlenden Kunden wird mit Strafverfahren, mit gerichtlichen Mahnverfahren und NEGATIVEN Einträgen in die bundesweite Datei von Schuldnern, konkret der SCHUFA oder anderer öffentlicher Schuldner-Verzeichnisse mittels Rechtsanwälten gedroht.

Weshalb die Firma Premium Content GmbH, schriftliche Widerrufe am gleichen Tag, nach Bemerken des irrtümlichen “Vertrags-Abschluss” nachweisbar übersendet und zugestellt sowie schriftliche Widersprüche auf ein angegeblich bestehende Vertrags-Verhältnis nicht anerkennen muss und statt dessen auch nach den Straf-Anzeigen weiterhin mit GERICHTLICHEN Mahn- und Strafverfahren die angeblichen Kunden bedroht, dazu war von den Behörden in Hessen und in Bayern keine Information zu erhalten.

Die Staatsanwaltschaft scheint es nicht zu interessieren, dass mit den NEGATIV-Einträgen in die Schufa oder in anderen öffentlichen Schuldner-Verzeichnis, von dem Unternehmen in Auftrag gegeben, der wirtschaftliche Ruf von Menschen, Klein-Unternehmen und freiberuflich tätigen Menschen vernichtet wird.

Seit dem Urteil Anfang März droht die Rechtsanwältin Katja Günther aus München und zahlreiche Inkasso-Unternehmen im Auftrag der Firma Premium Content GmbH weiterhin mit Straf- und Mahn-Verfahren, angeblichen Kunden der Firma, auch dann, wenn offensichtlich erkennbar ist, dass ein rechtsgültiger Vertrag ohne Unterschrift mit der Firma Premium Content GmbH und bei Widerruf am gleichen Tag einer Fehl-Registrierung in der Kosten- oder Abo-Falle und bei nachträglich zweiten Widerspruch, offenkundig NICHT bestehen kann.

Für die sonderbaren Ereignisse in Hessen und in Bayern gibt es bislang keine logischen oder verstehbaren Erklärungen.

Weshalb schriftliche Widerrufe und Widersprüche nachweisbar an die Firma Premium Content GmbH gesendet und durch Zeugen zu bestätigen nicht von den Behörden in Deutschland möglicherweise anerkannt werden sollen ist bislang nicht bekannt.

Ob mehr als 600 Menschen Recht und Gerechtigkeit finden können in Deutschland bleibt abzuwarten. In nicht offiziellen Kreisen wurde bekannt, dass die Behörden über die 600 Menschen und deren Strafanzeigen angeblich lachen sollen: “Die dummen Sklaven, Idoten und Schwachmaten seien dümmer als die Polizei erlaubt. Die werden zahlen, wenn nur oft genug und lang genug gedroht wird. ” – will ein Informant gehört haben, dessen juristische Vergangenheit allerdings dubios ist, womit die Beobachtung oder Wahrnehmung als “nicht zuverlässig oder als nicht sicher gelten muss.”, zumindest in den Kreisen unserer Redaktion.

Sicher ist nur eines zur Zeit: Der Terror, die Drohungen und Einschüchterungs-Versuche eines privaten Unternehmens aus dem Raum Offenbach und Frankfurt gehen unvermindert mit dem besten Wissen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, Öffentlichkeit, Presse und Medien und einer Vielzahl von geschädigten Menschen in Deutschland weiter.

Kritische nationale und internationale Menschenrechts- und Medien-Beobachter erlaubten sich daher die Frage zu stellen: “Ist die deutsche Jusitz blind auf dem Auge, wenn es um Drohungen, Terror und Einschüchterungs-Versuche privater Unternehmen gegenüber Menschen in Deutschland geht. Weshalb darf ein privates Unternehmen Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts mißachten, Grundgesetz und Menschenrechte verletzten und die Grundrechte und Menschenrechte von Menschen verhöhnen?”

Die Berichte über die Kosten- und Abzock-Falle des Unternehmens aus dem Offenbacher und Frankfurter Raum im deutschen Internet werden sorgfältig von Menschenrechts-Beobachtern und Journalisten in Neuseeland, Süd-Afrika, Groß Britannien (London), den Vereinigten Staaten von Amerika ( New York) in Deutschland ( München, Berlin, Frankurt, Köln ) und in der Schweiz ( Genf ) geprüft.

Nicht geklärt werden konnte die Frage, weshalb die Firma Premium Content GmbH Daten und IP-Adressen von Menschen speichert, die NACHWEISBAR nicht die Kunden dieser Firma sind. Damit handelt das Unternehmen gegen ein Gerichts-Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe am 3. März 2010.

Doch damit nicht genug: Die Firma Premium Content GmbH scheint wohl gegenüber den Richtern des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe einen übergeordneten Sonder-Status zu besitzen und in Deutschland ganz sicher mehr zu sagen zu haben als die Richter des höchsten deutschen Gerichtes, dem Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe.

Denn das Unternehmen verbreitet und gibt die möglicherweise RECHTSWIRDIG und gegen das Gesetz gesammelte Daten an eine Vielzahl weiterer Unternehmen und Behörden weiter, etwa Inkasso-Büros und Mahn-Abteilungen der Gerichte in Deutschland, so als seien die öffentlichen Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe für die Firma Premium Content GmbH und Freunde “nicht System-relevant”.

In einem Urteil fällten die Richter des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe am 3. März 201o die Entscheidung: “Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“

In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:

„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – – 1 BvR 263/08 – – 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).

Der ausführliche Bericht zur Daten-Speicherung und Vorrats-Daten-Speicherung und der Entscheidung des Bundesverfassungs-Gerichts (März 2010) ist bei http://humanrightsreporters.wordpress.com/2010/03/02/bundesverfassung-gericht-vorratsdaten-speicherung-nicht-mit-dem-grundgesetz-vereinbar zu lesen.

Die Beobachter der außergewöhnlichen und sonderbaren Ereignisse wollen jetzt wissen: “Gelten Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe in Deutschland auch für privat-wirtschaftliche und kommerzielle Unternehmen in Deutschland oder haben private Unternehmen den Freischein zum Brechen und Missachten von Grundgesetz und Verfassung in Deutschland ?”

Weitere Informationen dazu auch bei http://www.lawrightsjustice.wordpress.com und bei der Tageszeitung Offenbach Post, http://www.op-online.de/nachrichten/roedermark/nicht-jede-abo-falle-betrug-665987.html

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Menschenrechts-Reporter, www.libertyandpeacenow.org, www.radiotvinfo.org.


Hinweis: NOTSTAND bei Beseitung von Ordnungen

Artikel 20, Grundgesetz (GG), Bundesrepublik Deutschland

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Kopf an Kopf-Wahl: Rüttgers oder Kraft ? – Es liegt in der Hand des Volkes

Kopf an Kopf-Wahl: Rüttgers oder Kraft ? – Es liegt in der Hand des Volkes

Wahlen in Nordrhein-Westfalen – 13,5 Millionen Menschen können bis 18 Uhr wählen – Kommt die Wende in NRW ? Heute gestalten die Wähler und Wählerinnen Politik der Zukunft mit der Wahl


Von Andreas Klamm Sabaot

Düsseldorf. 9. Mai 2010. Bis zu 13,5 Millionen Menschen können heute noch bis 18 Uhr wählen und damit aktiv Politik gestalten. In der Landtags-Wahl von Nordrhein-Westfalen liefern sich der noch amtierende Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und die Herausforderin Hannelore Kraft (SPD) ein spannendes Rennen um das Amt als Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin.

Die Landtags-Wahl in Nordrhein-Westfalen wird von Wahl-Beobachtern auch als „Trend-Wahl“ oder „Richtungs-Wahl“ bezeichnet, in der ein Signal für die Ablehnung oder Zustimmung zum politischen Gesamt-Kurs der Regierungs-Koalition im Bund und in Berlin aus CDU-CSU und FDP zu bewerten sein könnte.

Ende 2009 galt die Wiederwahl von Jürgen Rüttgers (58) als Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen noch als sicher. Im Laufe der Wahl-Kampf-Monate ist es der SPD-Landesvorsitzenden und Herausforderin Hannelore Kraft (SPD, 48) um das Amt der Ministerpräsidentin mit Erfolg gelungen in den Umfrage-Werten verschiedener Fernseh-Sender und Umfrage-Institute mindestens einen Gleichstand zwischen CDU und SPD in den Umfragen und Prognosen zur Wahl zu erreichen.

Die Tageszeitung TAZ brachte in einem Bericht am Samstag, 8. Mai 2010 sogar eine Spekulation um eine mögliche große Koalition aus CDU und SPD in die Wahl-Diskussion mit ein, in der Frage welche der großen Parteien möglicherweise mit den kleineren Parteien, wie FDP und Bündnis 90 / Die Grünen oder Die Linke koalieren könnte.

Die Linke hofft im Jahr 2010 auf den erfolgreichen Einzug in das Landes-Parlament von Nordrhein-Westfalen und auch die junge Piraten-Partei in Deutschland sendet das postive Signal aus: „Bereit zum Ändern“.

In der Wahl zur neuen Zusammensetzung der Landes-Regierung von Nordrhein-Westfalen stehen keineswegs etwa nur fünf große oder kleine Parteien zur Wahl sondern insgesamt 25 Parteien sind heute wählbar. Ausführliche Informationen hierzu sind bei der Wahl-Sonder-Seite der internationalen Nachrichten-Agentur 3mnews.org bei www.3mnews.org/nrw-wahl.htm zu finden.

Wer als zugelassener Wähler oder Wählerin sich in seiner Wahl-Entscheidung noch nicht sicher ist, kann einen freien Test und Vergleich der politischen Standpunkte der 25 Parteien beim Dienst Wahl-o-mat bei www.wahl-o-mat.de machen. Dabei handelt es sich um ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung.

Ganz Deutschland blickt auf die Wahl in NRW – Das Volk kann die Staatsgewalt heute ausüben


Die Welt und ganz Deutschland blicken mit viel erwarteter Spannung auf die Prognosen und Hochrechnungen zur Wahl in Nordrhein-Westfalen. Große und kleine Parteien wissen, worum es heute geht. Das Volk kann in der Wahl die direkte Staatsgewalt ausüben und das im wörtlichsten Sinne und im wahrsten Sinne des Wortes. Möglich macht das der Artikel 20 im Grundgesetz. In dem Artikel des Grundgesetz (GG) ist klar geregelt, dass alle Staatsgewalt vom Volke aus geht und diese wird vom Volke in Wahlen und in Abstimmungen, zum Teil zumindest, ausgeübt.

Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

Sollten viele Menschen in Nordrhein-Westfalen heute noch wahrnehmen, dass diese möglicherweise mit ihrer Teilnahme an der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen tatsächlich Einfluß auf künftige politische Entwicklungen im Land Nordrhein-Westfalen und in Deutschland ausüben können, dann könnte dies zu einer guten Wahl-Beteiligung führen. Die Frage ist offen, ob es den 25 Parteien, die zur Wahl in Nordrhein-Westfalen heute antreten, tatsächlich auch gelungen ist, die Menschen von der Bedeutung an der Teilnahme zur Wahl gut zu überzeugen.

Die Spekulationen in Bezug auf die möglichen Ergebnisse der Landtags-Wahlen in Nordrhein-Westfalen reichen weit. Beobachter schließen nicht aus, dass die CDU-CSU und FDP-Regierungs-Koalition mit den Wahl-Ergebnissen heute in Nordrhein-Westfalen möglicherweise eine knappe Mehrheit im Bundesrat verlieren könnte. Das macht das Regieren für die Regierungs-Koalition nicht einfacher und dennoch nicht unmöglich, denn unter diesen Bedingungen musste bereits auch eine rot-grüne Regierungs-Koalition die Regierungs-Verantwortung im Bund bis zu ihrer Abwahl wahrnehmen.

Erste Wahl-Ergebnisse direkt von der Landes-Wahlleiterin

Die Wahlen werden von der Landeswahl-Leiterin, Ministerial-Dirigentin Helga Block in Nordrhein-Westfalen und deren Team überwacht. Ausführliche Informationen sind zu finden bei http://www.im.nrw.de/bue/67.htm.

Die vorläufigen Wahl-Ergebnisse und zahlreiche Hintergrund-Informationen zur Wahl in Nordrhein-Westfalen sind bei http://www.wahlergebnisse.nrw.de/landtagswahlen/2010/index.html zu lesen.

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet ausführlich auch im Internet zu den Landtags-Wahlen in Nordrhein-Westfalen bei http://www.wdr.de/wahl/landtagswahl.jsp .

Zensiert Google die freie Presse in Deutschland ?

Dokumentation

Zensiert Google die freie Presse in Deutschland ?

Erneut und wiederholt Nachrichten-Blog der Nachrichten-Agentur 3mnewswire.org und 3mnews.org geperrt – Mehr als 3.000 Nachrichten-Meldungen in deutscher und englischer Sprache nicht erreichbar

London / Berlin. 5. Mai 2010 (aph). Im wahrsten Sinne des Wortes über Nacht hat Google erneut einen der Nachrichten-Blogs der freien und internationalen seit 1984 tätigen Nachrichten-Agentur 3mnews.org / 3mnewswire.org ohne Angaben von Gründen und ohne Mitteilung von Gründen gesperrt und mehr als 3.000 Nachrichten-Meldungen in deutscher und englischer Sprache und mehrere 100 Fotos abgeschaltet.

Bereits vor rund acht Monaten kam es bereits zu einer überraschenden Abschaltung eines der Nachrichten-Blogs der Nachrichten-Agentur 3mnews.org / 3mnewswire.org mit rund 3.000 Nachrichten-Meldungen von Google ohne Angaben von Gründen und ohne vorherige Mitteilung.

In einer Pressemitteilung teilte der Gründer und Herausgeber von 3mnews.org / 3mnewswire.org, der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor, Andreas Klamm Sabaot, Autor von insgesamt neun veröffentlichten Büchern mit. „Die Zeichen einer möglichen Zensur der freien und internationalen Presse, nur zwei Tage nach dem am 3. Mai 2010 der Verfolgung und Ermordung von Journalisten aus Anlass des Welt-Tag der Freiheit der Presse gedacht wurde, sind alarmierend. Der Zugang wurde ohne Angaben von Gründen und vorherige Mitteilung von Google über Nacht gesperrt. Eine Datensicherung war aufgrund der Vielzahl von Meldungen nicht möglich. Im Blog befinden sich rund 3.000 Nachrichten-Meldungen in deutscher und englischer Sprache. Der Schaden ist sehr hoch auch wirtschaftlich anzusetzen.“

Google habe bereits vor acht Monaten die schriftlichen Nachweise über Herausgeber-Schaft und die gültigen Presse-Ausweise als Kopie erhalten. Man arbeite mit mehreren Autoren und Nachrichten-Agenturen aus verschiedenen Regionen dieser Welt seit vielen Jahren zusammen und die Nachrichten-Meldungen seien eindeutig als Nachrichten-Meldungen erkennbar. Um so mehr sei die unangekündigte Sperrung und Abschaltung nicht verstehbar und die Nachrichten-Agentur 3mnews.org, Autoren, Redaktions-Leitung und Herausgeber wolle jetzt prüfen, Beschwerde bei der Bundesregierung, doch auch bei nationalen und internationalen Behörden einzureichen.

„Wir können die mögliche ZENSUR der freien internationalen Presse durch Google in Deutschland und in Europa NICHT verstehen und bitten mit zu intervenieren im Sinne von GRUNDGESETZ, MENSCHENRECHTE und der FREIEN PRESSE.“, ergänzte Andreas Klamm Sabaot.

Es gehe um die Freiheit der nationalen und internationalen Presse, die im Grundgesetz für Deutschland, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auch in der Europäischen Charta für Menschenrechte garantiert werde. Die Freiheit der Presse dürfe nicht aufgrund Macht-politischer oder wirtschafts-politischer Interessen zensiert werden. Dies sei vielmehr ein deutliches Alarm-Zeichen dafür, dass es eine Freiheit der Presse in Deutschland und in Europa nicht gibt, wenn die Zensur freier und internationaler Medien in Deutschland nicht beendet werde.

Nach dem am 3. Mai 2010 international der Welt-Tag für die FREIHEIT der PRESSE begangen wurde, um verfolgten Journalisten in aller Welt zu gedenken, sei es insbesondere auch deshalb NICHT zu verstehen und auch NICHT zu akzeptieren, weshalb in Deutschland und in Europa die ZENSUR freier Presse und freier Medien bereits zum wiederholten Mal stattfindet.

Die nationalen und internationalen Nachrichten-Meldungen von 3mnews.org und 3mnewswire.org seien eindeutig als Nachrichten-Meldungen ohne Werbung zu erkennen, sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache.

Vor allem nach der Gleichschaltung der PRESSE durch die Nazis in den Jahren 1933 bis 1945 glaube man, dass es Deutschland nicht gut zu Gesicht stehe, die freie journalistische PRESSE-Arbeit von freien und internationalen Journalisten und Autoren zu zensieren.

Die Presse-Mitteilung ist bei http://www.3mnews.org/pressezensur.htm im Wortlaut zu finden.

Griechenland: Bewährtes Konzept des Schulden-Erlass könnte helfen

Griechenland: Bewährtes Konzept des Schulden-Erlass könnte helfen

Konzept aus der Antike rettete bereits vor mehr als 2.000 Jahren Menschen und Nationen – Darf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach christlichen und demokratischen Grundsätzen handeln ?

Von Andreas Klamm Sabaot

Athen (Griechenland) / Berlin. 30. April 2010. Am internationalen Finanz-Horizont von Griechenland, Portugal und Spanien scheint es so, als machen sich „schwarze Löcher“ auf, die gerade mehrere Milliarden Euro, zum Teil Summen von weit mehr als geschätzte 135 Milliarden Euro auf bislang kaum nach vollziehbare Weise zu verschlingen scheinen. Politiker in Deutschland und in der Welt suchen nach Lösungen mitten in der Krise, während die „schwarzen Finanz-Löcher“ weiterhin ungebremst Milliarden in den Sog zu reißen scheinen. Viele Politiker wollen immer noch mehr Geld nachschieben, das in den „schwarzen Finanzlöcher“ verschwindet. Dieses Konzept erscheint inzwischen auch Finanz-Experten nicht immer als Ziel-führend. Auf die Frage woher das Geld kommen soll, das zum Stopfen der Finanzlöcher im Spar-Strumpf von Europa dienen soll, können die wenigsten Politiker und Politikerinnen eine überzeugende Antwort geben.

Vor allem im Zeit-Alter von 0 Euro-Jobs und von 1 Euro-Jobs haben inzwischen auch konservative Politiker und Finanz-Experten erkannt, dass wer 0 Euro für eine erbrachte Arbeits-Leistung als Lohn oder Gehalt für eine Arbeits-Stunde in Deutschland erhält, bei der Partizipation am Wirtschafts-Kreislauf ausfällt – zum besseren Verständnis in deutscher Sprache: „Wer 0 Euro hat, kann auch nichts kaufen.“ und es ist kein mysteriösen Geschehen, dass auch die Gemeinschaft des Staates leer ausgehen muss: Denn wer nur noch 0 Euro für erbrachte Arbeits-Leistung erhält, kann in der logischen Schlußfolgerung auch nur sehr wenig oder keine Steuern zahlen. So gesehen ist das Leid des einzelnen Menschen nicht nur ein Einzel-Schicksal, wie so oft dargestellt, denn in der Folge des künstlich erzeugten Leides des einzelnen Menschen leidet die Gesamtheit aller Wirtschafts-Unternehmen und die staatliche Gemeinschaft, infolge von Auftrags-Rückgängen, Rückgang des Wirtschafts-Wachstums und Ausfall von Steuer-Einnahmen in Milliarden-Höhe. Sollten diese negativen Entwicklung so rasant weitergehen, dürfte dies vermutlich kaum noch einen Menschen wundern, wenn – es ist nur eine Frage der Zeit – auch Dr. Angela Merkel eines Tages im Bundestag verkünden müsste: „Wir Deutschen und Deutschland sind jetzt auch Pleite.“

Ursache und Wirkung können sogar drei- bis vierjährige Vorschul-Kinder verstehen. Denn die Rechnung ist ganz einfach 0 Euro und 0 Cent als Geschenk oder Einkommen gleich 0 Bonbons und 0 Euro Steuer für den Staat (meint alle Menschen) und 0 Euro Einnahmen für den Händler und der Onkel und die Tante, die die Bonbons herstellen, erhalten dann auch 0 Euro – ist ja logisch, wenn kein Mensch mehr Euro zum Ausgeben hat. Jedes Kind weiß, Bonbons darf man rsv. frau nicht stehlen, doch wer keine Euros hat, kann auch keine Bonbons oder Autos, andere Waren und Dienst-Leistungen kaufen und damit gehen dann früher oder später eben alle leer aus. Es gibt Menschen, die formulieren es anders: „Wer großen Bevölkerungs-Teilen alle Grundlagen zum Leben vernichtet, sägt als Staat und als Wirtschaft am eigenen Ast auf dem er oder sie sitzt.“

Diese Hypothese ist auch verständlich und wer 0 Euro Einnahmen aus Verkäufen und Gewinnen hat kann logischerweise auch keine Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen und bezahlen. Folgen: Anstieg der Menschen ohne Erwerbs-Einkommmen, Pleite von Wirtschafts-Unternehmen, Pleite von Städten und Gemeinden und früher oder später Pleite der Nation oder des Staates.

Wäre Dr. Angela Merkel nicht Bundeskanzlerin sondern Bundes-Finanzministerin, müsste sie rein hypothetisch betrachtet die überzeugendste Vertreterin einer Mindestlohn-Forderung von mindestens 8 Euro bis 10 Euro pro Arbeitsstunde sein, denn dann könnte sich die Bundes-Finanzministerin freuen über das wohl-tuende Geräusche des Klingels in der Kasse, weil sie wüßte, dass wer am Tag rund 64 bis 80 Euro verdient zum Einen aktiv dazu beitragen kann am Wirtschafts-Leben teilzuhaben (in deutscher Sprache: Geld ausgeben und Kaufen) und noch schöner sogar auch Steuern an Staat und Nation bezahlen könnte, die allen Menschen in der Gemeinschafts-Ordnung in einem Staat zu Gute kommen.

Die schlechte Nachricht in diesem Beitrag: Dr. Angela Merkel ist nicht als Bundes-Finanzministerin von Deutschland tätig, sondern als Bundeskanzlerin.

Die gute Nachricht kommt aus Griechenland und aus Israel und hat bereits Deutschland geholfen. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel muss möglicherweise die Politik und Mathematik in Deutschland nicht neu erfinden, obgleich sie ja nicht die Bundes-Finanzministerin ist.

Deutschland weiß sehr gut wie das Konzept des Schulden-Erlass funktioniert und dies aus praktischer und erlebter Erfahrung. Im Jahr 1953 waren viele Dinge noch ganz anders. Damals hatte nicht Griechenland ein großes finanzielles Problem, sondern Deutschland. Im sogenannten „Londoner Abkommen“ wurde 1953 Deutschland geholfen mit einer ENTSCHULDUNG oder in anderen Worten geschrieben mit einem Schulden-Erlass. Deutschland wurde vor rund 60 Jahren die heute als sehr bescheiden erscheinende Summe von 29,7 Millarden Deutsche Mark (DM) erlassen, also etwa 15 Millarden Euro nach heutiger Finanz-Währungs-Rechnung.

Schulden-Erlass ist nicht nur die Vorstellung von gläubigen Menschen, die an einen Gott glauben, sondern in der Tat auch ein „politisches Mittel“.

Die Frage ist, weshalb denken Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die internationalen Finanz-politischen Experten nicht über einen Schulden-Erlass für Griechenland, Portugal und Spanien nach?

Schulden-Erlass bei Menschen in Griechenland seit der Antike bekannt


Die Menschen aus Griechenland und damit auch vermutlich Politiker aus Griechenland kennen das politische Mittel Seisachtheia, in der altgriechischen Sprache. Σεισάχθεια, in deuscher Sprache: SCHULDENERLASS bereits seit der Antike. Schuldenerlass ist ein Begriff aus dem antiken griechischen Recht.

Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit Gesetz-geberischen Reformen verwendet, die Solon seit 594 vor der Geburt von Christus in Athen durchführte.

Sinn und Ziel des Schulden-Erlass von 594 v. Chr., war große Bevölkerungs-Teile die sich hoch verschuldet und ihren Grundbesitz belastet hatten, vor dem Abgleiten in die völlige Verarmung und Sklaverei zu bewahren. Die Aristokratie von Athen in Griechenland war allerdings bereits damals von den Wirtschafts-politischen Reform-Plänen Solons nicht begeistert und so stießen dort seine Pläne auf Widerstand. Der Politiker damals wollte die völlige Verarmung und Sklaverei von großen Bevölkerungs-Teilen verhindern. Die Aristokratie wollte viele hörige und wehrlose Sklaven, Menschen die alles und ihre Menschen-Würde verlieren.

Eine solche gesellschaftliche Geistes-Haltung des Adels und der gehobenen Gesellschafts-Kreise würde vermutlich in der heutigen modernen Zeit, in der die Haltung von Sklaven zumindest in Europa verboten ist, vermutlich extreme Proteste und Aufstände der unterdrückten Massen von Menschen auslösen.

Mit welchem Erfolg und Ausmaß der griechische Politiker seine Schulden-Erlass-Pläne durchsetzen konnte ist heute immer noch nicht genau bekannt.

Gott und die Menschen in Israel und der Schulden-Erlass


Im Alten Testament im Buch, 5. Mose, Kapitel 15, 1-2 wird gefordert, dass jedes siebte Jahr in Israel ein sogenannter Schuldenerlass ausgerufen werde.

Jeder Israelit wird dazu aufgerufen, die Darlehen, die er oder sie gegeben hat: „loszulassen.“.

Mit dem Konzept eines Erlass-Jahres ist nach Informationen von Wikipedia die Idee verbunden, dass der Acker nach sieben Jahren nicht bearbeitet werden sollte, sondern brach liegen bleibt im Sabbatjahr (in deutscher Sprache auch als eine Art Ruhe-Jahr zu bezeichnen). Mit dem verantwortlichen Handeln werde Gott geehrt wie er am Sabbat geehrt wird.

Jeder Israelit soll die Darlehen, die er gegeben hat, “loslassen”.

Mit diesem Konzept des Schuldenerlassen stark verbunden ist die Idee, dass der Acker nach sieben Jahren nicht bearbeitet werde, sondern brach liegen soll (Sabbatjahr). So werde Gott geehrt, wie er am Sabbat geehrt wird.

In Israel wird das Sabbat-Jahr und der Schulden-Erlass als ein Gottes-Dienst für Gott, nach dem Alten Testament, 5. Mose, Kapitel 15, Verse 1 und folgende Verse verstanden.

Das beispielhafte und verantwortungsbewußte Handeln hat auch eine Sozial-politische Dimension. Die schlimmsten Verschuldungen sollen nämlich abgebaut werden.

Allerdings hat früher das Konzept des Erlass-Jahres nur innerhalb des Volkes Israel gegolten. Ausländer waren von dem Erlass-Jahr ausgenommen.

Bereits am 28. April 2010 forderte der Erlass-Jahr-Koordinator Jürgen Kaiser ein INSOLVENZ-Verfahren für überschuldete Staaten und sagte unter anderem: “Die Bundesregierung hat sich zuletzt bei der Frühjahrstagung von Weltbank und IWF in Washington für die Schaffung eines Internationalen Insolvenzverfahrens ausgesprochen. Nicht nur in Jamaika und Burundi ist ein Ende mit (begrenztem) Schrecken besser als ein dauerhafter Bail-out der privaten Anleger durch die öffentliche Hand. Nur wenn die Verbindung zwischen Risiko und Profit nicht durch staatliche Garantien zerstört wird, kann der Markt für Staatsanleihen überhaupt funktionieren.”

Statt falsche Alternativen wie die anhaltende Refinanzierung durch öffentliche Mittel oder den Ausschluss aus der Euro-Zone an die Wand zu malen, solle die Bundesregierung auf den Weg bringen, was diese selbst im Koalitions-Vertrag als (entwicklungs-)politisches Ziel formuliert habe: Ein Insolvenzverfahren für überschuldete Staaten.

Ein solches Verfahren, welches erlassjahr.de seit vielen Jahren für überschuldete Entwicklungs- und Schwellenländer fordert, könne einen gerechten Ausgleich zwischen dem Schuldner-Land und seinen Gläubigern herstellen und die Interessen der betroffenen Bevölkerung wahren. Wie in jedem privaten Insolvenzverfahren wären auch hierbei die Investoren, die in Erwartung hoher Renditen in griechische Papiere investiert haben, angemessen an den Kosten für die Insolvenz beteiligt. Diese Forderung war zuletzt auch vom Bundesfinanzminister und sogar aus Kreisen privater Banken erhoben worden.

Gott als Sozial-Reformer und finanz-politischer Experte ?

Nach heutigem Sprach-technischen Verständnis könnte Gott möglicherweise als eine Art eines „Sozial-Reformers“ und auch als finanzpolitischer Experte bezeichnet werden, denn im 5. Buch, Mose, Kapitel 15, Verse 1 bis 8 (Deuteronomium) steht geschrieben:

„Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.

Also soll’s aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll’s ihm erlassen und soll’s nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.

Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.

Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen, allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust.

Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen.

Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat.“

Ob angesichts solcher sozialen Pläne Gott eine Chance hätte Mitglied in einer unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geführten Christlichen-Demokratischen Union (CDU) werden zu dürfen, gilt zumindest in Deutschland als nicht sicher. Es gibt Beobachter, die befürchten, dass Gott möglicherweise auch mit einem Partei-Auschluss-Verfahren in der CDU im Deutschland des Jahres 2010 rechnen müsste, da vermutlich der heftige Widerstand neo-konservativer Kräfte innerhalb der CDU zu erwarten wäre, die sich soziale Verantwortung und soziale Kompetenz ganz und gar nicht auf ihre Fahnen geschrieben haben.

Solche sozialen Pläne könnten den Verdacht erwecken, dass Deutschland ein sozialer und demokratischer Bundesstaat sein könnte. Das steht zwar auch im Grundgesetz, doch neo-konservative Spitzen-Politiker wollen sich mit solchen Vorgaben aus dem Grundsetz nun wahrlich nicht identifizieren lassen.

Im Artikel 20 des Grundgesetz (GG) steht geschrieben:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Dürfen es die Menschen in Deutschland und in der Welt erwarten, dass sich eine deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Politikerinnen und Politiker öffentlich und offen zu einem Grundgesetz (GG) in Deutschland bekennen und entsprechend der Vorgaben in Gesetzen handeln?

Zumindest besteht für die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Gefahr, dass ein aristokratisches Image der deutschen Kanzlerin geschwächt werden könnte, wenn diese politisch so handeln würde als sei die Bundesrepublik Deutschland ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“.

Erst vor kurzem wurde bekannt, dass es sogar innerhalb der CDU und CSU dennoch auch christliche Politiker und Poltikerinnen geben solle, die das „Vater unser“ Woche für Woche beten.

Auch dort geht es um einen aktuelles politisches und soziales Thema: SCHULDEN-ERLASS:

Im Matthäus-Evangelium, Kapitel 6, Verse 9-15, steht geschrieben: „Darum sollt ihr also beten:

Unser Vater in dem Himmel! Dein Name werde geheiligt. Dein Reich komme. Dein Wille geschehe auf Erden wie im Himmel.Unser täglich Brot gib uns heute. UND VERGIB UNS UNSERE SCHULD, WIE WIR UNSEREN SCHULDIGERN VERGEBEN.

Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Übel. Denn dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit. Amen.“

Denn so ihr den Menschen ihre Fehler vergebet, so wird euch euer himmlischer Vater auch vergeben, Wo ihr aber den Menschen ihre Fehler nicht vergebet, so wird euch euer Vater eure Fehler auch nicht vergeben.”

Für Kritiker des „Vater unser“ aus der Bibel im Neuen Testament führt dies allerdings zu weit. Es wäre ja fast so als würde man von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Vorsitzende christlicher Parteien wie der Christlichen Demokratischen Union (CDU) und Christlichen Sozialen Union (CSU) abverlangen politische Entscheidungen zu treffen, die auf christichen Werten und auf demokratischen Grundsätzen beruhren. Es fehle dann nur noch, dass von Angela Merkel soziale Verantwortung und soziale Kompetenz erwartet werde.

Kann man dies tatsächlich von christlichen Bundeskanzlerinnen und Politikern in christlichen und demokratischen Parteien in Deutschland erwarten, – das offene und mutige Bekenntnis und Handeln im Sinne biblischer, christlicher Werte und auf Grundlage einer Demokratie ?

Friday, June 4, 2010

Margot Käßmann als Bundespräsidentin?

Ein Kommentar von Hans-Jürgen Graf
Nürnberg, den 02. Juni 2010



Seit Bundespräsident a. D. Horst Köhler vor wenigen Tagen sein Amt mit sofortiger Wirkung niederlegte, wird fieberhaft nach dem Nachfolger oder der Nachfolgerin für das höchste Amt in Deutschland gesucht. Namen machen die Runde, bei denen dem Einen und dann wiederum beim nächsten Namen, dem Anderen, das Blut in den Adern gefriert.

Eins ist sicher, es wird niemand sein, der oder die allen gefällt in diesem Land. Das schaffte bisher niemand in diesem Amt. Allerdings, so meine ich, ist es höchste Zeit dass auch dieses Amt einmal mit Weiblichkeit besetzt wird. Nun, dann kann es schon mal der Bundesfi­nanzminister Schäuble, der vorgeschlagen wurde, nicht sein. Auch Frau von der Leyen, die im Gespräch ist, ist meiner Ansicht nach nicht für das Amt der Bundespräsidentin geeignet. Sie kann ich mir eigentlich nur in der Rolle der „Mutter der Nation“ vorstellen, der Rolle die Inge Meysel nie haben wollte aber stets so bezeichnet wurde. Über die vorgeschlagenen Kandi­daten Schäuble und von der Leyen kann der geneigte Leser ja selbst mal im Internet recher­chieren und was er dort möglicherweise findet, wird vielleicht nicht so vorteilhaft sein für die bisherigen beiden Kandidaten.

Eine für mich ernsthafte und tatsächlich mit dem nötigen Weitblick und auch der Volksnähe ausgestattete Kandidatin wäre für mich die ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischöfin Margot Käßmann. Ihr würde ich zutrauen, mit der gewissen seelsorgerlichen Sorgfalt, aber auch auf den Punkt genau, die Defizite und Nöte in Deutsch­land zu benennen. Sie wäre für mich eine geeignete Bundespräsidentin. Wie geschrieben, ... wäre.

Auf bauend auf der Idee von Thomas Müller aus Nürnberg habe ich auf meiner Seite eine Peti­tion eingerichtet, bei der jeder mitzeichnen kann, der ebenfalls möchte dass Frau Käßmann als Kandidatin für das Amt der Bundespräsidentin aufgestellt wird.

Margot Käßmann als Kandidatin für das Amt der Bundespräsidentin vorschlagen:

Petition an den Deutschen Bundestag - JETZT EINTRAGEN