Tuesday, October 27, 2009

Zeugen bestätigen Notlage: Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland

Zeugen bestätigen Notlage:

Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland

Spender machten Reise von Nassau in Bahamas nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich

Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht und Angaben eines Zeugen – Drei Zeugen bestätigen Notlage der Mutter – Möglicherweise mehr als 100 weitere Zeugen in Nassau können die Notlage der jungen Frau bestätigen


Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 27. Oktober 2009. Verzweifelt versuchte die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) in der 35. Schwangerschafts-Woche bei zahlreichen Hilfsorganisationen in Deutschland Hilfe zu finden. Nach dem ihr Ehemann seit 6. Juli 2009 vermisst werde, sei die schwangere Mutter Natalie F. (24) mit Tochter Jennifer (3) in Not geraten. Hilfsbereite Spender in Deutschland machten die Rückreise nach Deutschland möglich, denn die Mutter hatte, ihren Angaben zufolge kein Geld für die Rückreise nach Berlin, war krank und obdachlos im sonnigen Insel-Paradies in Nassau in Bahamas geworden.

Für die Mutter war das Paradies offenbar kein Paradies, vor allem in den vergangenen vier Wochen ihres Aufenthaltes. Vier Wochen habe sie in den Straßen von Nassau in Bahamas für sich und ihre Tochter um Nahrung und Geld bitten müssen um zu überleben. Bis Anfang September sei die Miete bezahlt gewesen, doch dann sei sie obdachlos geworden. Hilfe konnte die Frau, ihren Schilderungen zufolge, bei armen Fischern in Nassau finden und an Orten, an denen gutbürgerliche Menschen in Deutschland ganz sicher keine Hilfe erwarten würden. Arme Menschen, die selbst kaum etwas haben, hätten ihr geholfen, beschreibt dankbar die junge Mutter ihre Erlebnisse. Bei der Botschaft in Nassau konnte die schwangere Frau mit ihrer erkrankten 3jährigen Tochter zunächst keine Hilfe finden, obgleich ihr dort Hilfe nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG), nach dem Sozialgesetzbuch (12 und 2) und dem Konsular-Hilfe-Gesetz zusteht.

Am 13. Oktober 2009 gelang das kaum Vorstellbare. Die erschöpfte Mutter konnte mit ihrer Tochter mit der British Airways nach London fliegen und von London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen. Am 14. Oktober 2009 landete Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter Flughafen in Berlin.

„Erschöpft und müde“ wirkte die Mutter und das Töchterchen. Doch beide sind glücklich wieder in Deutschland zu sein. Am Flughafen warten mehrere Journalisten einer großen Tageszeitung (Berliner Kurier), von zwei Fernseh-Stationen (RTL Fernsehen und IBS Television Liberty ) und eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Jugendamtes in Berlin.

Am 29. September 2009 traf der Notruf der Mutter auch bei der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und die Vertretung für Groß Britannien ein. Nach dem beim Auswärtigen Amt geprüft wurde, ob die Angaben stimmen, dort wurde mehrfach schriftlich die Notlage bestätigt, schaltete der internationale Missions-Dienst mehr als zwei Dutzend Hilfs- und Rettungs-Organisationen in Deutschland, in Bahamas, in Jamaika und in den Vereinigten Staaten von Amerika ein. Die Alarmmeldung: „Schwangere Mutter mit Kind in Not, 3jährige Tochter und Mutter krank.“

Da die Mutter ihren Ehemann als vermisst bei der Deutschen Botschaft meldete, erstattete am 30. September 2009 die internationale Mission eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas.

Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt, vielleicht liegt er am Grund des Meeres, vielleicht haben ihn die Haie gefressen. Ich weiß es nicht.“

Nach dem am 14. Oktober 2009 zumindest Mutter und Kind in ein Mutter-und-Kind-Heim Sicherheit und die beiden staatliche Fürsorge der Gemeinschaft finden können, scheint ein kleines Wunder für Mutter und Kind wahr geworden zu sein.

Am Wochenende, Freitag 16. Oktober 2009 meldete sich ein angeblicher Zeuge David W., in Nassau in Bahamas in einem Gewerbe tätig, das umstritten ist und behauptet: „Natalie und Ehemann Hans lebten in einer sehr schönen Wohnanlage. Keine Notlage und wirft Natalie, der Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und der Missionsleitung beider Länder der Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission Betrug und eine frei erfundene Geschichte vor. 1.000 U.S. Dollar würde das Ehepaar dem angeblichen Vermieter schulden.“. Hans habe sich angeblich noch auf der Insel aufgehalten, während seine Frau in eine Notlage gerät, Mutter und Tochter krank werden.

Beim RTL-Fernseh-Magazin „Explosiv“ vermutet man auch einen „Schwindel“. Unklar ist ob und wie die schwangere Mutter beteiligt sein könnte. Der Ehemann ist laut Staatsanwalt Johannes Mocken von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei den deutschen Behörden kein Unbekannter. Er werde in zwei gerichtlichen Haupt-Verfahren zu denen dieser nicht erschienen ist gesucht.

Am 19. Oktober 2009 melden sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklären die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”

Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet.

An den Angaben des Zeugen David W. aus Nassau in Bahamas entstehen Zweifel. Mehrfach erklärte er schriftlich: „Natalie und ihre Tochter haben sich am 8. Oktober von uns verabschiedet und sind dann nach Miami in die U.S.A. geflogen um vermutlich einen Tag später nach Deutschland zu fliegen.“

Doch noch am Wochenende am Freitag und Samstag drehte ein eigens aus New York City eingeflogenes Team von RTL TELEVISION New York Fernseh-Aufnahmen in Nassau in Bahamas und versuchte mehr zur Geschichte der Mutter in Not mit ihrer 3jährigen Tochter vor Ort zu recherchieren.

Gegen den Zeugen David W. hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien eine Strafanzeige wegen des Verdachts der „vorsätzlichen falschen Unterstellung von Betrug“ erstattet.

Ein Zeuge aus Nassau, David W., der die Angaben der schwangeren Mutter Natalie F. und ihrer 3jährigen Tochter in Frage stellt reicht dies aus, um einer schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter in Not einen „Schwindel“ zu unterstellen und den Versuch zu beschreiten die Helfer zu kriminalisieren?

Dem gegenüber stehen drei Zeugen, die die Angaben der Mutter in Not bestätigten und mehrere schriftliche Bestätigungen des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft. In der schriftlichen Zeugen-Aussage bestätigt der Zeuge Peter Lange: „Es gibt mehr als weitere 100 Menschen in den Docks (den Armen-Vierteln von Nassau), die gesehen haben, wie Mutter und Tochter in Not waren.“

Kurz vor dem Flug ist nicht mehr sicher ob die hochschwangere Natalie mit ihrer Tochter noch mit einem normalen Linien-Flug fliegen kann. Das RTL-Fernseh-Team bezahlte vor Ort in Nassau in Bahamas die Arzt-Rechnung für die Mutter, weil die Mutter kein Geld hatte. Ergebnis der Untersuchung mit Ultraschall: Das Baby wird ein Mädchen. Mutter und Baby sind gesund und befanden sich in der 35. Schwangerschafts-Woche zum Zeitpunkt der Untersuchung.

Bei der John Baptist Mission of Togo versicherte der Zeuge Peter Lange: „Wir sind arme Fischer, doch keine Lügner. Natalie und ihre 3jährige Tochter waren in Not.“

Die genauen Hintergründe, die zur schweren Notlage einer schwangeren Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter führten sind ganz sicher nicht einfach herauszufinden. Die Mutter und Zeugen machten sehr viele genaue Angaben, so dass in den Redaktionen des internationalen MJB Education Networks keine größeren Zweifel an den Angaben der Mutter bestehen.

Bereits Anfang Oktober wurde durch die internationale John Baptist Mission of Togo eine Strafanzeige gegen die Deutsche Botschaft, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium wegen des „Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung“ erstattet.

Vor wenigen Tagen wurde zudem in New York City beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon eine Beschwerde von der John Baptist Mission of Togo eingereicht und ein Antrag auf eine internationale Untersuchung der Ereignisse in Nassau in Bahamas gestellt.

Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:


“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

Presse- und Medien-Anfragen:


John Baptist Mission of Togo

Vertretung für Deutschland

Vertretung für Groß Britannien

International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)

Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters

international media project for Human Rights

internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte

MJB Mission News, ISSN 1999-8414,

internationales Nachrichten- und Mission-Magazin

Tel. 0 62 36 416 802

FAX 001 503 212 6883

email: kontakt@radiotvinfo.org

email: andreasklamm@hotmail.com

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http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission

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Auszüge aus den Gesetzen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch

Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Tags: Baby, Bahamas, Berlin, Deutschland, Helfer in Bahamas, Helfer in Deutschand, Kind, Mütter, Nassau, Natalie F., Notlage, Tochter 3 Jahre, Zeugen besätigten Notlage, Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht

Saturday, October 24, 2009

Kabinettvorschlag

Ein Vorschlag für das zukünftige Kabinett der Bundesregierung:

Vorsicht! Satire! von Hans-Jürgen Graf

Wednesday, October 21, 2009

Sonderbarer Server-Ausfall bei Radio IBS Liberty und IBS Television Liberty

Sonderbarer Server-Ausfall bei Radio IBS Liberty and IBS Television Liberty

Angebote des internationalen Medienprojekts sind aus nicht bekannten Gründen nicht erreichbar


Berlin.(red). 21. Oktober 2009. Zu einem sonderbaren Server-Ausfall aus bislang nicht bekannten Gründen ist es bei Radio IBS Liberty und IBS Television Liberty bei www.ibstelevision.com und bei British Newsflash Magazine (www.britishnewsflash.net) gekommen.

Radio IBS Liberty, IBS Television Liberty, IBS Liberty und Independent Broadcasting Service Liberty dienen seit 1986 der internationalen Völkerverständigung. Es sind Berichte, Reportagen und Radio-Programme in deutscher und englischer Sprache zu hören.


Gegründet wurde das internationale Radio- und Fernseh-Medien-Projekt von dem deutsch-französischen Journalisten, Rundfunk-Journalisten und Autor von sieben Büchern, Andreas Klamm-Sabaot, dessen Großvater ein französischer Bürger ist.

Der Journalist gründet das internationale Medien-Projekt 1986 in Speyer am Rhein und in der englischen Stadt Leeds. Berichtet wird zu den Themen Menschenrechte, Politik, Soziales, internationale Völkerverständigung, Glaube und Kulturen

British Newsflash Magazine ist ein internationales Reise- und Nachrichten-Magazin, das erstmals im Jahr 1986 auch im STAMM-Verlags-Verzeichnis in Essen gelistet wurde. Verleger, Gründer und Herausgeber seit 1986 ist der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor Andreas Klamm – Sabaot.

Wir berichten weiter so bald nähere Informationen zu den sonderbaren Server-Ausfällen vorliegen.

Ein Sprecher des Medien-Projektes erklärte: “Wir hoffen, dass unsere Berichte über Folter nicht die Gründe für den überraschenden und sonderbaren Ausfall beider Server sein sollten, denn sonst wäre es eindeutig, dass Deutschland offenbar ein sehr große Problem in Bezug auf die Menschenrechte haben könnte, da beide Server bei einer deutschen Firma gemietet und bezahlt sind bei evanzo e-Commerce in Deutschland.” Zur Zeit versuche man die Firma evanzo e-Commerce zu erreichen, was offenbar schon erste Probleme bereitet.

Beschwerde beim U.N. General-Sekretär zur schwangeren Mutter mit Kind in Not

Bahamas – Deutschland:

Beschwerde beim U.N. General-Sekretär zur schwangeren Mutter mit Kind in Not


Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas) – Berlin. Zu den misteriösen Vorgängen zur Situation einer schwangeren Mutter, Natalie F. (24), die mit Baby und Kind während eines Urlaubs-Aufenthaltes in Nassau in Bahamas in Not geraten sind und verzweifelt in vielen Teilen dieser Welt um Hilfe flehten, haben die internationale Leitung der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Reverend Yawovi Nyonato und die Vertretungen für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien jetzt eine Beschwerde gegen Deutschland eingereicht und die Vereinten Nationen und den U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon gebeten eine internationale Untersuchungs-Kommission mit den Ermittlungen zu den Ereignissen einzuberufen.

Natalie F., im siebten Monat schwanger und ihre 3jährige Tochter wurden nach Angaben der Mutter nach dem Verschwinden ihres Ehemannes und Vaters, obdachlos und mussten in den Straßen von Nassau in Bahamas um ihr Überleben kämpfen mittels Betteln.

Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft prüften für rund vier Wochen ob eine Notlage für das 3jährige Kind, Mutter und dem Baby vorliegt.

Eine Hilfe, etwa die Bereitstellung einer Not-Unterkunft, ärztlicher Versorgung und Nahrungsmittel wurde aus bislang nicht bekannten Gründen für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter nicht gewährt.

In den Begründungen die zur Beschwerde beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon führten, können „unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c“ und „Körperverletzung im Amt durch Angehörige der Botschaft, des Auswärtigen Amtes und des Bundesaußenministeriums“ nicht ausgeschlossen werden.

Daher halte man eine internationale Untersuchung für dringend erforderlich, so die Mitteilungen in einem internationalen Beobachter-Kreis.

Nach internationalem Recht, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948, stehten einer schwangeren Frau mit Kind eindeutig Hilfe-Leistungen zu.

Im Artikel 25, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht wird garantiert:

1.Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2.Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.


Auch nach nationalem Recht der Mutter aus Berlin hätte Hilfe geleistet werden müssen, mit dem Bekanntwerden der Notlage. Das nationale Recht in Deutschland garantiert nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG)

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Im Artikel 323 c des Strafgesetzbuches in Deutschland wird geregelt:

㤠323c, Strafgesetz-Buch, Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Im Artikel 12 der Landesverfassung von Berlin wird garantiert:

Artikel 12


(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
(2) Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch aufSchutz vor Diskriminierung.
(3) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf
Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten
ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen.
(5) Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient
Förderung.
(6) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(7) Frauen und Männern ist es zu ermöglichen, Kindererziehung und häusliche
Pflegetätigkeit mit der Erwerbstätigkeit und der Teilnahme am öffentlichenLeben zu vereinbaren. Alleinerziehende Frauen und Männer, Frauen während
der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Anspruch auf besonderen
Schutz im Arbeitsverhältnis.

Gerüchte über Nachrichten-Sperre können nicht bestätigt werden


„Wir können die Gerüchte über eine Nachrichten-Sperre seitens der Bundesregierung wonach Journalisten nicht über die Ereignisse der jungen in Not geratenen, schwangeren Mutter und ihrer 3jährigen Tochter in Deutschland nicht berichten dürfen, nicht bestätigen. Soweit uns bekannt ist Deutschland laut Grundgesetz ein so wörtlich und „sozialer demokratischer Bundesstaat“ und wir glauben nicht, dass es gut für Deutschland wäre die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit komplett aufzuheben.“, erklärte ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo.

Es sei allerdings zutreffend, dass bereits mehrere Drohungen und Mord-Drohungen gegenüber beteiligten Journalisten und Journalistinnen nicht nur in Deutschland gemacht wurden, wenn über brisante und sozialkritische Themen innerhalb des MJB Education Media Networks und des internationalen Medien-Projektes „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ aus Deutschland berichtet wird. Besonders unbeliebt seien offenbar Berichte zu Themen wie Menschenrechte.

„Man kann in der Regel davon ausgehen, dass kurze Zeit nach der Veröffentlichung von Berichten zu Menschenrechts-Verletzungen in Deutschland bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Redaktionen nicht nur in Deutschland in der Regel Drohungen und Mord-Drohungen eingehen. Deutschland ist hier offenbar doch sehr gut organisiert.“

Die Polizei kümmere solche Ereignisse nicht, auch dann nicht, wenn Mord-Anschläge verübt werden. Zwar habe der Staatsschutz und die Polizei ab und an ermittelt. In der Regel werden die Ermittlungen zu Mord-Anschlägen auf Journalisten jedoch durch die deutschen Behörden nach einer gewissen Zeit des Vergessen eingestellt.

Der Sprecher ergänzte: „Wir halten es wie unsere Kollegin die Journalistin und Politikerin Ulla Jelpe, die sehr oft Drohungen und Mord-Drohungen erhält und auch bereits mehrfach Opfer von Anschlägen wurde. Wir können uns durch Drohungen und Mord-Drohungen nicht einschüchtern lassen, schon im Sinne der Verfassung nicht, wonach Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit auch in Deutschland garantiert wird. Es mag stimmen, das Menschen jüdischen und christlichen Glaubens nicht beliebt sind. Doch auch hier müssen wir auf die bestehende Glaubens- Gewissens- und Religionsfreiheit hinweisen, die laut Verfassung in Deutschland besteht.“

Am 29. September 2009 hat die schwangere Mutter Natalie (24) mit ihrer 3jährigen Tochter einen Hilferuf an die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo zugesendet.

Wenige Stunden nach einer Prüfung bei der Deutschen Botschaft und beim Auswärtigen Amt in Berlin zu den Angaben der in Not geratenen Mutter mit Kind hat die internationale Mission in Deutschland, international, in Bahamas und in den Vereinigten Staaten von Amerika mehrere Hilfs-Organisationen schriftlich um Hilfeleistung gebeten und diese verständigt, damit diese für die Situation des Eintritts schwerwiegender Komplikationen sofort in das Einsatz-Gebiet nach Nassau in Bahamas reisen können um der schwangeren Mutter mit ihrem 3jährigen Kind aus Berlin die notwendige Hilfe zu leisten.

PRESSE- und MEDIEN-ANFRAGEN



MJB Education Media Network

John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)

Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights

internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte

MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin


Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com

www.johnbaptistmission.org
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www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
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Der Text der Beschwerde und der BITTE um internationale UNTERSUCHUNGEN an U.N.-General-Sekretär Ban Ki-moon im Original:

His Excellency Ban Ki-moon
Secretary-General
The United Nations
1 United Nations Plaza
New York, New York 10017-3515
Tel.(212) 963-6819/7319
Fax:(212) 963-1658

In Concern Of The Universal Valid DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS, proclaimed by the United Nations in 1948, New York City, United States of America

His Excellency Secretary-General Ban Ki-Moon !


Hereby our international faith based mission has to file a REPORT and COMPLAINT against GERMANY because of the possible Abuses And Violations Of The Human Rights.

On September 29, 2009 our international mission has received an request FOR HELP and a call by email in case of emergency of a young pregnant mother , a GERMAN citizen, Mrs. Natalie F******* from the city of Berlin which has being on a journey in Nassau in Bahamas with her 3years young daughter and her husband.

For yet known reasons her husband is missing since July 6, 2009.

The young pregnant woman in need got in trouble for yet not known reasons. She has been able to contact the German Embassy according to her statements on September 12, 2009.

Although the young woman filed a report with the German Embassy according to her information about her difficult and dangerous situation and special circumstances of life and her missing husband, she got

A) HOMELESS
B) SICK with her 3 years young child and the child got sick
C) In Serious Danger for her life and for the life of her 3 years young daugher, which is also a citizen of Germany and her not yet born baby.

The international mission has filed a report about the missing husband with the Landeskriminalamt (LKA, Criminal Investigation Department) Berlin, Vermissten-Stelle in the City of Berlin on September 30, 2009, with the German Police in Berlin and with also the Royal Bahamas Police on October 3, 2009.

For not yet known reasons it took about four weeks or even more time for the German Embassy, the Foreign Ministry of Germany and other German Authorities which have to provided social security, emergency shelter and all other required support and assistance for a young pregnant mother (in her 7th month) with a 3years young daughter.

According to the UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS the young pregnant mother and 3years young child are under special protection by international and national laws, rules and regulations:

UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS

Article 25
1.Everyone has the right to a standard of living adequate for the health and well-being of himself and of his family, including food, clothing, housing and medical care and necessary social services, and the right to security in the event of unemployment, sickness, disability, widowhood, old age or other lack of livelihood in circumstances beyond his control.
2.Motherhood and childhood are entitled to special care and assistance. All children, whether born in or out of wedlock, shall enjoy the same social protection.

Article 1
All human beings are born free and equal in dignity and rights. They are endowed with reason and conscience and should act towards one another in a spirit of brotherhood.

Article 2
Everyone is entitled to all the rights and freedoms set forth in this Declaration, without distinction of any kind, such as race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status.

Furthermore, no distinction shall be made on the basis of the political, jurisdictional or international status of the country or territory to which a person belongs, whether it be independent, trust, non-self-governing or under any other limitation of sovereignty.

Article 3
Everyone has the right to life, liberty and security of person.
The young PREGNANT MOTHER with her unborn baby and 3 years young child which is entitled by national and international laws, rules and regulations for special PROTECTION, CARE AND ASSITANCE got while being homeless in the streets of Nassau in Bahamas according to her information which have been CROSS CHECKED by phone by John Baptist Mission of Togo, Branch for Germany and Branch for the United Kingdom, with the German Embassy and which has been confirmed by the German Embassy in written statements by emails in serious danger for her health and life, also her 3 years young daughter and the unborn baby.

Hereby we do CALL for an INTERNATIONAL and independent INVESTIGATION which reason might have caused in the first 4 weeks after the young pregnant woman file her report with the German Embassy the huge delay of the required support, assistance and aid for young pregnant mother, her baby and child, which brought the young mother, unborn baby and a 3years young child in serious danger.
Last week the young pregnant mother with baby and child have been able to travel under save conditions back to Germany and have found emergency shelter in a mother and child care center for mothers and children in need in the city of Berlin in Germany. At this time we are not able to check if the young pregnant mother, her baby and child are doing fine.

Our mission is seriously concerned about the possible ABUSES and VIOLATIONS through Germany.

Democracy, freedom and the UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS are an elementary and vital parts of a democracy as you may know in the basic law (Grundgesetz, GG) of Germany it is written that Germany is a “social and democratic federal state.”

Our mission needs to ask you to encourage in the public GERMANY to grant special care and assistance for young mothers with their children.
Our mission is asking therefore to monitor the situation and to investigate which reasons have caused the danger for a young pregnant mother with her baby and child although all of them are entitled to SPECIAL PROTECTION, special care and assistance and even social security.

Sincerely,
Andreas Klamm-Sabaot, French-German journalist, broadcast journalist, author, news correspondent, missionary and director
Reverend and Evangelist Yawovi Nyonato, Founder and President of John Baptist Mission of Togo, international Headquarters and Services

Sunday, October 4, 2009

Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung: Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium

Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung:

Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium

Viele Fragen an Frank-Walter Steinmeier – War es vorsätzliche Körperverletzung im Amt gegen eine junge schwangere Frau und Mutter? – Vater Klaus Z. und Marlies Z. werden dringend gebeten sich mit der Mission in Verbindung zu setzen


Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas) / Berlin. 3. Oktober 2009. Gegen das Bundesaußenministerium vertreten durch den Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, das Auswärtige Amt in Berlin, die Deutsche Botschaft und das Konsulat von Deutschland in Bahamas wurde wegen der Dringlichkeit zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Wohls einer schwangeren Mutter mit einer dreijährigen Tochter durch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission, Vertretung von Deutschland und Vertretung für Groß Britannien am 3. Oktober 2009 eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches, wegen des Verdachts auf Rechts-Bruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25 (Vereinte Nationen) und wegen Verdachts auf Rechtsbruch des Grundgesetzes (GG), Artikel 6 erstattet um weitere Gefährdungen für Leben, Gesundheit und Wohl für eine 24jährige Mutter in schwerer Notlage und einem 3jährigen Kind abzuwenden.


Am 28. September 2009 schrieb die 24jährige Natalie F., die aus Berlin stammt mit ihrer dreijährigen Tochter Jennifer-Jacqueline einen Hilfe-Notruf an die internationale John Baptist Mission of Togo mit der Bitte um dringende Hilfeleistung. Die Frau berichtete, dass diese bereits seit 15. September aufgrund einer schweren eingetretenen Notlage und besonderen Lebensumständen versucht Hilfe vom deutschen Konsulat und der deutschen Botschaft in Nassau auf den Bahamas in der Karibik zu erhalten.

Der Ehemann, Mutter und Kind machten mit einem Segelboot einen Segeltörn nach Bahamas.

Vor rund zwei Monaten ist allerdings der Ehemann der schwangeren Frau, die sich vermutlich im siebten Schwangerschafts-Monat befindet verschwunden. Die 24jährige Mutter und ihre 3jährige Tochter blieben alleine in Bahamas zurück. Die Ehefrau meldete das Vermisstsein und Verschwinden ihres Ehemanns.

In einem Schreiben des Auswärtigen Amtes an die Mutter wies eine Mitarbeiterin daraufhin, dass man der Vermissten-Meldung keinen Glauben schenke und hat der Mutter empohlen sich mit der Rechtsanwältin ihres Ehegatten in Verbindung zu setzen.
Der inzwischen polizeilich vermisst gemeldete Ehemann solle, nach Vorstellung des Auswärtigen Amtes, Bargeld an die Mutter mit dem Finanz-Dienst Western Union schicken.

Obgleich die deutschen Behörden von der Mutter in Not informiert wurden, wurde weder von der deutschen Botschaft, dem Auswärtigen Amt, dem Honorar-Konsul oder dem Bundesaußenministerium eine Vermissten-Anzeige erstattet.

Daher erstattete die John Baptist Mission of Togo am 30. September 2009 beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin und bei der Polizei in Berlin eine Vermisstenanzeige. Ein Beamter des LKA meldete sich am 2. Oktober mit dem Hinweis, dass die Familie möglicherweise ihren Erst-Wohnsitz bereits im Jahr 2004 in Berlin abgemeldet habe.

Eine weitere Vermissten-Anzeige zum seit zwei Monaten vermissten Ehemann Hans-Jürgen Rolf F. hat die internationale Mission mit Hauptsitz in Togo in West-Afrika inzwischen auch bei der Royal Bahamas Police in Nassau erstattet. Dort gibt es auch ein Büro der internationalen Polizei-Organisation Interpol.

Über die bestehende Notlage der schwangeren Frau und Mutter mit einer 3jährigen Tochter im Ausland wurde wenige Stunden nach dem Erreichen des Not-Hilfe-Rufs das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Deutschland und das Internationale Rote Kreuz (IRCC) in Genf mit einem Hilfe-Ersuchen für eine schwangere Frau schriftlich mittels email informiert.

Mutter und Kind sind nach dem alle finanziellen Mittel zu Ende ging, obdachlos und müssen nach Schilderungen der Frau und jungen Mutter (24) unter der Brücke schlafen. Täglich müsse die Mutter aus Deutschland mit ihrem 3jährigen Kind für Nahrung und Wasser in den Straßen von Nassau in Bahamas bitten und betteln. Natalie F. und die dreijährige Tochter fürchten um ihr Leben: „Müssen wir jetzt im Stich gelassen im Ausland sterben?“, fragt immer wieder die erschöpfte Mutter.

Sie klagt über starke Kopf- und Glieder-Schmerzen und Fieber. „Ich essen jeden Tag viele Zitronen.“, ergänzte Natalie F. Doch es kommt noch schlimmer auch die kleine 3jährige Jennifer Jacqueline ist erkrankt hat Fieber und weint. Immer wenn meine Tochter ein Segelboot sieht dann weint sie und schreit: „Papa, Papa“.

Die Vertretungen der John Baptist Mission of Togo hat mehrere amerikanische und angesehene deutsche Hilfs-Organisationen um Hilfe gebeten. Allerdings stehen die Antworten noch aus. In einem Telefongespräch erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes: „Man müsse restriktive Entscheidungen tretten wegen der Steuergelder.“ Man dürfe Steuergelder nicht so einfach an Mütter und Kinder ausgeben. Mit einer Jüdischen-Christlichen Mission wolle man erst gar nicht sprechen. Der Missions-Leitung wurde unterstellt, sich für „Ämter und Funktionen“ auszugeben.

Die Mutter und das dreijährige Kind werden nicht mit einem internationalen Haftbefehl gesucht und sind nicht vorbestraft.

Der Ehemann wird möglicherweise wegen eines Verdachts im Zusammenhang mit der vom ihm betriebenen Firma in Düsseldorf mittels internationalem Haftbefehl von der Polizei und von Internpol gesucht, informierte die Mutter. Er habe für die Regierung in Deutschland gearbeitet.

Umso unverständlicher erscheint es, dass mit der Vermissten-Meldung der Mutter, die deutsche Botschaft, das Konsulat in Bahamas, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium keine Vermissten-Anzeige bei der Polizei in Deutschland und in Nassau in Bahamas erstattet haben.

Die Mutter klagte: „Mir wurde damit gedroht, dass man mich wegen meines abgelaufenen Visa ins Abschiebe-Gefängnis stecke. Ich dürfe nicht in den Straßen von Nassau betteln, warnte die deutsche Botschaft, sonst droht das Gefängnis.“

Natalie F. und ihre 3jährige Tochter sind verzweifelt. Wenn man sie in das Abschiebe-Gefängnis gemeinsam mit an Tuberkulose erkrankten Menschen stecke, dann werde ihre Tochter möglicherweise noch kränker und könnte sich vielleicht auch mit der tödlichen Erkrankung Tuberkulose anstecken. Eine Ansteckung mit Tuberkulose würde auch für die Mutter und das noch nicht geborene Baby eine konkrete Lebensgefahr bedeuten.

In mehreren email-Schreiben bittet die Mutter: „Bitte suchen und verständigen Sie dringend meine Mutter Marlies Z. aus Landshut und meine Vater Klaus Z. aus Deggendorf, vermutlich zur Zeit in Bayern unterwegs.”

Nach einigem Schriftwechsel, die Mutter in Not suchte auch Hilfe bei bekannten großen Stiftungen, gab es am Freitag, 2 Oktober 2009 ein kleines Hoffnungszeichen. Der Honorar-Konsul hat die Mutter gegen 9.15 Uhr zu einem Gespräch in das Konsulat geladen.

Dafür nahm die hochschwangere Mutter im voraussichtlich siebten Schwangerschafts-Monat trotz Regen einen Fußmarsch von drei Stunden auf sich. Statt der erhofften Hilfe wurde Natalie F. Allerdings nur erneut gewarnt: „Sie müssen aufpassen, wenn Sie weiterhin in den Straßen in Nassau betteln werden Sie verhaftet und müssen mit ihrer Tochter in das Abschiebe-Gefängnis.“

Die Mutter Natalie F. und die kleine Jennifer Jacqueline sind im fernen Land in Bahamas verzweifelt. „Gibt es denn nicht einen Menschen der bereit ist einer Mutter und einem Kind in Not zu helfen? Was soll jetzt geschehen?“.

Um die sofortige Anweisung der der Mutter zustehenden Sozialhilfe zu erreichen stellte am Freitag, 2. Oktober 2009 die John Baptist Mission of Togo beim Sozialamt Berlin-Mitte in der Stadt Berlin mittels Fax und email einen „Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen und Nothilfe“.

Die erforderliche angemessen finanzielle, soziale und medizinische Hilfe wurde der erkrankten Mutter und dem erkrankten Kind nicht geleistet, obgleich nach nationalem Recht und internationalen Rechten, Gesetzen und Ordnungen „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen“ – Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) für Deutschland.

Die Schutz-Erklärungen nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) gehen noch weiter, im Absatz 4 des Artikel 6 des Grundgesetz wird garantiert. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Die Sozialgesetzgebung in Deutschland, das Mutterschutz-Gesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellen Mütter und Kinder nicht nur national in Deutschland sondern auch international unter den höchsten Schutz internationale Rechte, Gesetze und Ordnungen.

„Seit vier Tagen versuchte die internationale John Baptist Mission of Togo, national in Deutschland und international in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Bahamas sofortige angemessene Hilfsmaßnahmen zu vermitteln, leider bislang ohne erforderlichen Erfolg. Daher blieb uns auch am heutigen Tag leider keine andere Wahl mehr als die sofortige Erstattung einer Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium, das Auswärtige Amt in Berlin, das Konsulat und die Botschaft in Bahamas um weitere ernste und bedrohliche Gefährdungen und unterlassene Hilfeleistung von einer hochschwangeren Frau im vermutlich siebten Monat der Schwangerschaft und einem 3jährigen Kind, beide sind bereits obdachlos und erkrankt mit sofortiger Wirkung schnellstmöglich abzuwenden. Ziel der Mission ist keineswegs eine Verfolgung, sondern Ziel ist die sofortige, erforderliche und angemessene Hilfeleistung für eine Mutter mit Kind in unverschuldeter Notlage, die unter höchsten nationalen und internationalen Schutz der Gesetze, Rechte und Ordnungen stehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden jetzt die erforderliche Hilfe, unbürokratisch, schnell und unkompliziert leisten.“ erklärte ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo.

Weitere ausführliche Berichterstattung folgt.

ELTERN VON NATALIE F. (Düsseldorf / BERLIN) BITTE DRINGEND MIT DER MISSION KONTAKT AUFNEHMEN


Die Eltern von Natalie F., Klaus Ziel… aus Deggendorf und Mutter Marlies Ziel… (Name von der Redaktion gekürzt). aus Landshut, vermutlich zur Zeit unterwegs in Bayern werden dringend gebeten sich mit dem International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) der international Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu setzen.

Das Hilfe-Center der Vertretung der Mission in Deutschland ist Tag und Nacht bei Telefon 06236 416802 oder Tel. 0178 817 2114 oder mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org erreichbar.

Presse- und Medien-Anfragen:


John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)

Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com

Gesetzliche Grundlagen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung


Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, universell gültig, proklamiert 1948

Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen:

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe -

Leistungen der Sozialhilfe

§24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland


(1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist:
1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,
2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
3. hoheitliche Gewalt.
(2) Leistungen werden nicht erbracht, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden oder zu erwarten sind.
(3) Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.
(4) Die Leistungen sind abweichend von § 18 zu beantragen. Für die Leistungen zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist. Liegt der Geburtsort im Ausland oder ist er nicht zu ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von einer Schiedsstelle bestimmt. § 108 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Leben Ehegatten oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte bei Einsetzen der Sozialhilfe zusammen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der ältesten Person von ihnen, die im Inland geboren ist. Ist keine dieser Personen im Inland geboren, ist ein gemeinsamer örtlich zuständiger Träger nach Absatz 4 zu bestimmen. Die Zuständigkeit bleibt bestehen, solange eine der Personen nach Satz 1 der Sozialhilfe bedarf.
(6) Die Träger der Sozialhilfe arbeiten mit den deutschen Dienststellen im Ausland zusammen.]

Auszüge aus dem Grundgesetz (GG), wo nach Deutschland ein «sozialer und demokratischer Bundesstaat» ist.

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Sunday, September 27, 2009

Rheinland-Pfalz im Bundes-Trend: Wahlbeteiligung geringer als 2005

Rheinland-Pfalz im Bundes-Trend: Wahlbeteiligung geringer als 2005

Landeswahlleiter Jörg Berres bittet alle Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen

Berlin / Mainz. (and). 27. September 2009. Der bundesweite Trend, von Experten bereits vorhergesagt, setzt sich auch in Rheinland-Pfalz fort. Um 14 Uhr war die Beteiligung an der Bundestagswahl unter der von 2005.


Laut einer Umfrage der Landeswahlleitung in Städten und Gemeinden waren vier Stunden vor Schließung der Wahllokale rund 58 Prozent der Wahlberechtigten zur Stimmabgabe gegangen (einschließlich Briefwähler). Vor vier Jahren waren es um 14 Uhr rund 61 Prozent. Insgesamt hatten 2005 in Rheinland-Pfalz 78,7 Prozent der zur Bundestagswahl Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben, bundesweit waren es 77,7 Prozent.

Landeswahlleiter Jörg Berres ruft alle Stimmberechtigen auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Wahllokale sind noch bis 18 Uhr geöffnet.

Bundeswahlleiter: „Wahlen wesentliches Grundrecht der Demokratie“

Bundeswahlleiter: „Wahlen wesentliches Grundrecht der Demokratie“

Menschen sollten Wählen gehen – Wahlbeteiligung geringer als 2005

Berlin. (and). 27. September 2009. Von 8 Uhr bis 18.00 Uhr haben heute die Wahllokale geöffnet. Rund 62,2 Millionen wahlberechtige Menschen wählen die neue Zusammensetzung des 17. Deutschen Bundestag. Bundeswahlleiter Röderich Egeler ruft alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, an der Wahl teilzunehmen.


Der Bundeswahlleiter erklärte: “Mit Ihrer Stimmabgabe machen Sie von einem wesentlichen Grundrecht unserer Demokratie Gebrauch. Sie können so Einfluss auf künftige politische Entscheidungen in Deutschland nehmen, die Sie persönlich, aber auch uns alle gemeinsam betreffen.”

Ernsten Einschätzungen und Hochrechnungen zufolge ist die Wahlbeteiligung in einigen Bundesländern geringer als im Jahr 2005, in anderen Ländern etwa auf dem Stand von 2005. Im Jahr 2005 lag die Wahlbeteiligung bei rund 77.4 Prozent der wahlberechtigten Menschen.

Angela Merkel gab in Begleitung ihres Ehegatten Joachim Sauer ihre Stimme in Berlin gegen 14.00 Uhr ab.

Menschenrechts-Reporter testen Verhalten von Parteien zu während und nach den Wahlen

Drei Tage-Wach-Grüne Team im Dauer-Einsatz um Wählerstimmen:

Menschenrechts-Reporter testen Verhalten von Parteien zu während und nach den Wahlen

Mehr als 10.000 Fragen rund um die Uhr

Berlin. (and). 27. September 2009. Menschenrechts-Reporter des internationalen Medien-Projektes für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporter (www.radiotvinfo.org) testen zur Zeit das Verhalten von Parteien und deren Mitglieder im Wahlkampf-Endspurt und am Wahl-Tag.


Mit einer kreativen Idee ist die Partei Bündnis 90 – Die Grünen aufgefallen. Die Grünen kämpfen um jede einzelne Wählerstimme und versuchen noch unentschlossene Wähler und Wählerinnen für die Zweitstimme zu gewinnen. Bei www.dreitagewach.gruene.de werden mittels Live-email-Chat Fragen zum zur Politik und dem Partei-Programm der Partei beantwortet.

Um 6.03 Uhr am Sonntag wurde die Marke von 10.000 Fragen erreicht. Die Antworten erfolgen in der Regel in kurzen Zeitabständen.

„Das junge Wahl-Kampf Team von 3-Tage Wach – Grüne ist freundlich und hilfsbereit. Wir mussten von einer Vielzahl von Fragen erfreulicherweise nur einen Fall von Zensur dokumentieren. Unsere geschätzte Kollegin, die Autorin, Musikerin, Komponistin, Künstlerin und Expertin der Angelogie (Lehre von den Engeln) Christiane Philipp, Herausgeberin von www.die-engelsburg.de und dem Blog zur Engelsburg bei www.johnbaptistmission.org/engelsburg hat auf eine fundierte Antwort zu den bis heute nicht genau geklärten Umständen über den Tod der Grünen-Politiker Petra Kelly gehofft. Leider erhielt die Autorin als Antwort das Wort „Löschen“. Eine unbefriedigende Antwort. Die Grünen können nur stark sein, wenn diese auch mit kritischen Fragen von kritischen, investigativen Autoren und Journalisten leben können. Erfreulicherweise mussten wir nur einen Fall von Zensur dokumentieren. Die kritischen Stimmen kritischer Journalisten, Beobachter und Autoren sind für Deutschland für Demokratie und in historischer Verantwortung von besonderer Bedeutung. Sonst ist die Leistung des Grünen-Teams, das rund um die Uhr Fragen zur Politik beantwortet ohne Zweifel ein ganz beachtliches Angebot und eine besondere Leistung, die ausbaufähig ist. Wir danken dem Drei-Tage-Wach-Team von Bündnis 90 – Grüne.“, erkärte ein Sprecher von Liberty Peace NOW! Human Rights Reporters.

Fragen können bei http://www.dreitagewach.gruene.de eingereicht werden. Die jungen Wahlkämpfer und Wahkämpferinnen der Grünen können mittels Livestream im Internet bei der Arbeit beobachtet werden.

Petra Kelly (29 November 1947 – 1 October 1992) war Gründungs-Mitglied der Partei die Grünen , Bundestags-Abgeordnete von 1983 bis 1990 und eine Verehrerin von Martin Luther King, Jr. .

Die engagierte und couragierte Politikerin wurde mit dem Right Livelihood Award, bekannt auch als Alternativer Nobel-Preis ausgezeichnet. Ihr Freund der Dalai Lama bezeichnete Petra Kelly als eine besonders „einfühlsame Politikerin, die sich in ganz besondere Weise für unterdrückte und verfolgte Menschen engagierte. Ihr Geist und ihre Vertretung für die menschliche Solidarität und ihre Fürsorge beeinflusst und inspiriert viele Menschen noch heute und ermutige noch heute Menschen dem Beispiel des Handels der beliebten Spitzen-Politikerin zu folgen.“

Im Jahr 1992 wurde die beliebte Politikerin aus bis heute nicht näher geklärten Umständen ermordet.

„Die Aktion 3-Tage Wach ist ein gutes Beispiel für die aktive und interaktive Partizipation unentschlossener Wähler und Wählerinnen und politisch interessierter Menschen. Das Konzept ist ein gutes Angebot um Menschen aller Altersgruppen für Politik zu interessieren.“, ergänzte ein Menschenrechts-Reporter von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters.

Die Partei Bündnis 90/Grüne hofft auf ein gute Wahl-Ergebnisse mit Wählerstimmen im zweistelligen Bereich. Ziel der Partei ist es „drittstärkste Kraft“ im Bundestag zu werden.

Seit 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler hat alle rund 62,2 Millionen zur Wahl berechtigten Menschen aufgerufen an der Wahl teilzunehmen, Demokratie aktiv zu gestalten und über die neue Zusammensetzung des künftigen Bundestags zu entscheiden.

Mission: Danksagung an Journalistin und Bundestags-Abgeordnete Ulla Jelpke

Mission: Danksagung an Journalistin und Bundestags-Abgeordnete Ulla Jelpke

Berlin. (red). 27. September 2009. Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo in West Afrika und deren Vertretung für Deutschland hat an die Bundestags-Abgeordnete und Journalistin Ulla Jelpke (Die Linke) eine offizielle Danksagung an Ulla Jelpke in Deutschland übermittelt mit einer Danksagung für die deren Einsatz für Menschenrechte, für verfolgte Menschen und für Flüchtlinge.


Zudem wurde eine Vorankündigung einer Einladung an Ulla Jelpke übermittelt, zu dem dieser im Frühjahr 2010 ungeachtet des Ausgangs der heute stattfindenden Bundestags-Wahlen eingeladen wird.

Seit 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler hat alle rund 62,2 Millionen zur Wahl berechtigten Menschen aufgerufen an der Wahl teilzunehmen, Demokratie aktiv zu gestalten und über die neue Zusammensetzung des künftigen Bundestags zu entscheiden.

Die Schreiben und die Danksagung an die Journalistin und Bundestags-Abgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke) im Wortlaut:


Danksagung

Sehr geehrter Frau Ulla Jelpke!

In wenigen Stunden finden in Deutschland die Bundestags-Wahlen am 27. September 2009 statt.

Die Jüdisch-Christliche internationale John Baptist Mission of Togo nutzt daher die Chance Politikern und Politikerinnen, die sich besonders verdient gemacht haben einige Zeilen der Danksagung zu schreiben.

Die Mission hatte es nicht einfach einen Politiker oder eine Politikerin der Partei Die Linke auszuwählen, da durch Ihr besonderes Engagement mehrere Politiker und Politikerinnen aufgefallen sind. Als einige wenige Beispiel ganz ohne Zweifel Petra Pau, Oskar Lafontaine, Gregor Gysi und auch Sevim Dağdelen. Wir bitten Sie den vorgenannten Menschen herzliche Grüße zu übermitteln.

Da Sie jedoch bereits im Jahr 2008 und schon für viele Jahre in mehreren Funktionen als engagierte Politikerin und als eine Kollegin als Journalistin aufgefallen sind, ist die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo sehr froh darüber, Ihnen stellvertretend für viele weitere engagierte Politikerinnen, Politiker, Journalisten und Journalistinnen einige Worte einer Danksagung für ein besonderes Engagement zu schreiben, das sehr wichtig ist.

Deutschland braucht mutige Frauen wie Sie es sind und eben auch die kritischen Stimmen kritischer Journalistinnen, Journalisten und Politikerinnen und Politiker.

Sie haben besonderen Mut gezeigt, nach Informationen im Radio-Interview mit Radio IBS Liberty und dem internationalen Medienprojekt für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, haben Sie sich sich in Ihrem Engagement als Politikerin und Journalistin auch dann nicht einschüchtern lassen, als offenbar Neo-Nazistisch motivierte « Terroristen » oder « Extremisten » im Herbst 2008 auf das Wahlkreis-Büro Ihrer Partei in Dortmund gleich zwei gefährliche Terror-Anschläge verübt haben.

Wir hoffen, dass Polizei und Staatsschutz erkannt haben, wie wichtig Ihre Arbeit als Politikerin und Journalistin ist und dass entsprechende Schutz-Maßnahmen für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen wurden.

Nach den offenbar faschistisch motivierten Terror-Anschlägen im August 2008 auf Ihre Büro in Dortmund wurde eine Petition zum Schutz von Journalisten und Journalistinnen in Deutschland veröffentlicht:

http://www.petitiononline.com/aug082/petition.html

http://www.petitiononline.com/mod_perl/signed.cgi?aug082&1

Leider gab es im August 2008 offenbar nur 8 Menschen, die in Deutschland erkannt haben, wie wichtig es ist das Leben engagierter Journalistinnen, Journalisten und auch kritischer Politiker und Politikerinnen in Deutschland zu schützen.

Ohne Zweifel dürfen Sie diesen 8 Menschen dankbar sein, denn wahre Freunde beweisen sich bekanntlich in der Stunde in der Not.

Für den Fall dass Polizei und Staatsschutz versehentlich versagen sollten, was Ihren Schutz anbelangt wünschen wir auch Ihnen, dass Sie durch G-TT geschützt sein mögen.

Bereits im Interview mit Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters erklärten Sie, dass Sie sich durch Terroristen nicht einschüchtern lassen werden. Wir glauben, dass dies ganz wichtig ist und hoffen, dass Sie Ihre wichtige Arbeiten, ebenso wie ein Vielzahl weiterer Menschen und Journalisten und Journalistinnen in Deutschland und Europa fortsetzen können.

Bereits heute möchte ich Sie auf die für die im Frühjahr 2010 geplante Vortrags-Reihe zu meinem Wirken, Arbeiten und Büchern in Berlin hinweisen.

In der Vortrags-Reihe

«Warum sich Deutschland den Luxus von Krieg, den Verlust demokratischer Grundwerte und Menschenrechte nicht leisten kann...»

werde ich in 60 Minuten die Standpunkte erörtern, weshalb Kriege, der Verlust aller demokratischer Grundwerte und der Verlust aller Menschenrechte eine ernste Gefahr für die Menschen in Deutschland und Europa bedeuten.

Ungeachtet des Ausgangs der Wahlen am 27. September 2009 möchte ich Sie hierzu bereits heute einladen, damit Sie in der anschliessenden Diskussions-Runde (geplant sind hier 60 Minuten) auch Ihre politischen Standpunkte erklären können.
Eine gesonderte Einladung wird Ihnen im Frühjahr 2010 noch zugeschickt werden.

Für die Wahlen und auch für den Zeitpunkt nach den Wahlen in Deutschland wünschen wir Ihnen und allen Menschen in Deutschland, Frieden, Gerechtigkeit, Gnade, Barmherzigkeit und den Wandel der Gesellschaft von einer lieblosen, egoistischen « Ellenbogen-Gesellschaft » in eine Gesellschaft, die für Solidarität, Hilfsbereitschaft steht und den Gefahren, die durch den Klima-Wandel drohen möglicherweise doch noch mit Erfolg begegnen können.

Shalom !

Mit freundlichem Gruß

Andreas Klamm-Sabaot, Französisch-deutscher Journalist,
Rundfunk-Journalist, Autor, Redaktionsleitung,
Gesundheits- und Krankenpfleger,
Missionsleitung, Missionar, Nachrichten-Korrespondent
John Baptist Mission, internationale
Vertretung für Deutschland – Vertretung für Groß Britannien
Gründer Reverend Yawovi Nyonato
Lome, Togo, West Afrika
John Baptist Mission, Togo, Africa
www.johnbaptistmission.org
www.missionjb.org

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für Menschenrechte
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.humanrightsreporters.wordpress.com
* Founded in 2006 – gegründet 2006”

Die Nachricht wurde heute durch den Diplomatischen Dienst und der Missionsleitung der Vertreung für Deutschland der Jüdisch-Christlichen internationalen John Baptist Mission of Togo (Johannes der Täufer Mission) an die Journalistin und Bundestags-Abgeordnete Ulla Jelpke zugesendet.

Mission: Danksagung an Frank-Walter Steinmeier für humanitäre Hilfeleistungen aus Deutschland

Mission: Danksagung an Frank-Walter Steinmeier für humanitäre Hilfeleistungen aus Deutschland

Berlin. (red). 27. September 2009. Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo in West Afrika und deren Vertretung für Deutschland hat zum Ende der Amtszeit des Bundesaußenministers und Vize-Bundeskanzler Frank-Walter Steinmeier eine offizielle Danksagung an Frank-Walter Steinmeier in Deutschland übermittelt mit einer Danksagung für die Hilfeleistungen aus Deutschland, die Opfern von Fluten, Erdbeben und weiteren Natur- und Umwelt-Katastrophen zur Verfügung gestellt wurden.


Zudem wurde eine Vorankündigung einer Einladung an Frank-Walter Steinmeier übermittelt, zu dem dieser im Frühjahr 2010 ungeachtet des Ausgangs der heute stattfindenden Bundestags-Wahlen eingeladen wird.

Seit 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler hat alle rund 62,2 Millionen zur Wahl berechtigten Menschen aufgerufen an der Wahl teilzunehmen, Demokratie aktiv zu gestalten und über die neue Zusammensetzung des künftigen Bundestags zu entscheiden.

Die Schreiben und die Danksagung an Bundesaußenminister und Vize-Bundeskanzler Frank-Walter Steinmeier im Wortlaut:


„Öffentlicher BRIEF

Herrn
Dr. Frank-Walter Steinmeier

Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin

Postanschrift:
11013 Berlin
Telefon: 03018-17-0
Bürgerservice: 03018-17-2000
Telefax: 03018-17-3402
Webseite: www.auswaertiges-amt.de
eMail: poststelle@auswaertiges-amt.de

Danksagung

Sehr geehrter Herr Dr. Frank-Walter Steinmeier !

In wenigen Stunden wird Ihre Amtszeit als Bundes-Außenminister und Vize-Bundeskanzler für Deutschland mit den Wahlen am 27. September 2009 ein Ende finden.

Auch wenn – öffentlich bekannt – uns möglicherweise Welten trennen sollten, in den Standpunkten zum notwendigen Klima-Schutz und zur Situation der Einhaltung der Menschenrechte, möchte es die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien Ihnen
eine DANKSAGUNG zu schreiben.

Dies aus zwei Gründen: Vor rund drei Wochen, Anfang September, wurden 592.000 Menschen in West-Afrika von schweren FLUT-artigen Regenfällen geschädigt.

Soweit Sie an den Entscheidungs-Prozessen für die Gewährung von Hilfe-Leistung für Menschen in schwerster Not, sei es in West-Afrika, sei es zur Tsunami-Flut im Jahr 2004, zur Erdbeben-Katastrophe in China, die 1,5 Millionen Menschen in China obachlos machte, sei es für die Erdbeben-Opfer in der Iranischen Stadt Baam oder in anderen Krisen-Regionen beteiligt waren und diese möglich gemacht haben, möchte die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo es nicht versäumen hierfür einige Zeilen der Danksagung zu schreiben.

Sozial, demokratisch und Menschenrechte in Deutschland

Es ist gerade rund 64 Jahre her, da wurden leider nicht wenige sozial-demokratische Politiker der SPD in Deutschland für ihren Einsatz für Soziales und Demokratie in Deutschland in der Nazi-Diktatur erschossen, gefoltert und erfolgt.

In einer Ihrer vielen Reden, sagten Sie unter anderem auch, dass die Arbeit von « Menschenrechts-Beobachtern und Menschenrechts-Verteidigern wichtig ist und, dass deren Stimme in Deutschland nicht fehlen dürfe. »

Durch die Kooperation mit dem internationalen Medienprojekt für die Menschenrechte « Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters », konnte ich als bi-nationaler Bürger und französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor zwecks Recherchen für mehrere Fernseh-Sendungen und Buch-Veröffentlichungen mit überlebenden Angehörigen und Zeitzeugen von SPD-Politikern persönlich in London sprechen, deren Verwandte in den Jahren der Schreckens-Herrschaft der Nationalsozialisten in Deutschland ermordet wurden.

Wir hoffen, dass es künftig allen Mitglieder und Mitgliederinnen in der SPD gelingen wird, dazu beizutragen, dass Menschen, die sich sozial und demokratisch für Frieden, Freiheit, Menschenrechte, Soziales und Demokratie in Deutschland engagieren, nicht erneut durch ein neu entstehendes politisches « Terror-Regime » verfolgt, gefoltert und ermordet werden. Wir hoffen, nicht nur für die Mitglieder und Mitgliederinnen der SPD, sondern für alle weiteren Menschen in Deutschland, dass wer sich sozial und demokratisch für Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte in Deutschland engagiert, nicht selten auch mit Risiken verbunden, vor Unrecht, Verfolgung und Bedrohung durch demokratische Kräfte nicht nur in Deutschland geschützt werden und, dass die mühevollen Leistung von Menschenrechts-Reportern, Menschenrechts-Beobachtern und Menschenrechts-Verteidigern in Deutschland mehr gewürdigt werden.

Obgleich es sehr viel Zeiten und Gründe für Trauer, Verzweiflung, Klage über Leid und Not in Ihrer Amtszeit gab, möchten wir als internationale Mission, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo, West-Afrika es dennoch nicht versäumen, DANK zu schreiben, für die Dinge für die wir in Dankbarkeit auch DANK sagen können. Bereits heute möchte ich Sie auf die für die im Frühjahr 2010 geplante Vortrags-Reihe zu meinem Wirken, Arbeiten und Büchern in Berlin hinweisen.

In der Vortrags-Reihe

«Warum sich Deutschland den Luxus von Krieg, den Verlust demokratischer Grundwerte und Menschenrechte nicht leisten kann...»

werde ich in 60 Minuten die Standpunkte erörtern, weshalb Kriege, der Verlust aller demokratischer Grundwerte und der Verlust aller Menschenrechte eine ernste Gefahr für die Menschen in Deutschland und Europa bedeuten.

Ungeachtet des Ausgangs der Wahlen am 27. September 2009 möchte ich Sie hierzu bereits heute einladen, damit Sie in der anschliessenden Diskussions-Runde (geplant sind hier 60 Minuten) auch Ihre politischen Standpunkte erklären können.

Eine gesonderte Einladung wird Ihnen im Frühjahr 2010 noch zugeschickt werden.

Für die Wahlen und auch für den Zeitpunkt nach den Wahlen in Deutschland wünschen wir Ihnen und allen Menschen in Deutschland, Frieden, Gerechtigkeit, Gnade, Barmherzigkeit und den Wandel der Gesellschaft von einer lieblosen, egoistischen « Ellenbogen-Gesellschaft » in eine Gesellschaft, die für Solidarität, Hilfsbereitschaft steht und den Gefahren, die durch den Klima-Wandel drohen möglicherweise doch noch mit Erfolg begegnen können.

Shalom !

Mit freundlichem Gruß

Andreas Klamm-Sabaot, Französisch-deutscher Journalist,
Rundfunk-Journalist, Autor, Redaktionsleitung,
Gesundheits- und Krankenpfleger,
Missionsleitung, Missionar, Nachrichten-Korrespondent
John Baptist Mission, internationale
Vertretung für Deutschland – Vertretung für Groß Britannien
Gründer Reverend Yawovi Nyonato
Lome, Togo, West Afrika
John Baptist Mission, Togo, Africa
www.johnbaptistmission.org
www.missionjb.org

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für Menschenrechte
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.humanrightsreporters.wordpress.com
* Founded in 2006 – gegründet 2006”

Die Nachricht wurde heute durch den Diplomatischen Dienst und der Missionsleitung der Vertreung für Deutschland der Jüdisch-Christlichen internationalen John Baptist Mission of Togo (Johannes der Täufer Mission) an Bundesaußenminister Frank-Walter-Steinmeier zugesendet.

Mission: Danksagung an Angela Merkel für Frauen in der Welt und in Deutschland

Mission: Danksagung an Angela Merkel für Frauen in der Welt und in Deutschland

Berlin. (red). 27. September 2009. Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo,gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo in West Afrika und deren Vertretung für Deutschland hat zum Ende der Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel eine offizielle Danksagung an die erste Bundeskanzlerin in Deutschland übermittelt mit einer Danksagung in ihrer Rolle als Bundeskanzlerin und dem Beispiel das diese damit für Frauen in Deutschland und in der Welt gegeben hat.


Zudem wurde eine Vorankündigung einer Einladung an Angela Merkel übermittelt, zu dem diese im Frühjahr 2010 ungeachtet des Ausgangs der heute stattfindenden Bundestags-Wahlen eingeladen wird.

Seit 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler hat alle rund 62,2 Millionen zur Wahl berechtigten Menschen, aufgerufen an der Wahl teilzunehmen, Demokratie aktiv zu gestalten und über die neue Zusammensetzung des künftigen Bundestags zu entscheiden.

Die Schreiben und die Danksagung an Bundeskanzlerin im Wortlaut:


„Öffentlicher BRIEF

Frau
Dr. Angela Merkel
Bundeskanzlerin
c/o

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84
10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 030 18 272-2555
internetpost@bpa.bund.de



Danksagung

Sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin !

In wenigen Stunden wird Ihre Amtszeit als Bundeskanzlerin für Deutschland mit den Wahlen am 27. September 2009 ein Ende finden.

Auch wenn – öffentlich bekannt – uns möglicherweise Welten trennen sollten, in den Standpunkten zum notwendigen Klima-Schutz und zur Situation der Einhaltung der Menschenrechte, möchte es die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien Ihnen
eine DANKSAGUNG zu schreiben.

Dies aus zwei Gründen: Vor rund 90 Jahren mussten Frauen in Deutschland noch darum kämpfen, als gleichberechtigte Menschen, ein Wahlrecht in Deutschland zu erhalten.

Eine Bundeskanzlerin im Amt wäre in Deutschland vor 90 Jahren kaum vorstellbar gewesen.

In Ihrer Rolle als Bundeskanzlerin haben Sie ganz ohne Zweifel ein Beispiel gegeben, dass Frauen im Engagement es zu höchsten politischen Ämter in Deutschland schaffen können und weltweit laut dem U.S. Magazin Forbes sogar in eine Rolle als « mächtigste Frau der Welt » gelangen können.

Durch die Kooperation mit dem internationalen Medienprojekt für die Menschenrechte « Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters », ist uns bekannt, In einigen Teilen der Welt, gibt es noch Länder, in denen Frauen weder frei wählen noch etwa politische Ämter wahrnehmen dürfen oder können.

So musste um ein Beispiel einer der bedeutendsten engagierten Politikerinnen in der Welt zu nennen, die somalische Politikerin Asha Haji Elmi aus Somalia, in ihrem mutigen politischen Engagement unter Gefahr für ihr Leben, einen sechsten Clan für Frauen gründen, damit die Rechte der Frauen neben fünf Männern-Clänen in dem fernen Land, nicht ohne Stimme bleiben.

Nicht wenigen Frauen haben Sie in Ihrem Beispiel in der Rolle als Bundeskanzlerin ohne Zweifel etwas Hoffnung auf eine bessere Welt geschenkt, in der Frauen als gleichberechtige Menschen anerkannt werden, mit denen Ihnen nach der Allgemeinen Erklärung der MENSCHENRECHTE der Vereinten Nationen garantierten Menschenrechten.

Zweiter Punkt: In meinen Ämtern, Funktionen und Rollen als französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Nachrichten-Korrespondent für internationale Medien und im Amt als Missionar, Nachrichten-Korrespondent und Missions-Leitung der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien wurde ich nicht nur beim G8-Gipfel im Jahr 2007 in Heiligendamm, sondern auch bei mehreren weiteren Arbeits-Einsätzen Zeuge, dass Sie Deutschland würdig vertreten und zweifelsohne eine bemerkenswerte und excellente Gast-Geberin mit der Bundesregierung waren.

Das können eine Vielzahl von Journalisten, Journalistinnen und Beobachter aus aller Welt ohne Zweifel bestätigen.

Obgleich es sehr viel Zeiten und Gründe für Trauer, Verzweiflung, Klage über Leid und Not in Ihrer Amtszeit gab, möchten wir als internationale Mission, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo, West-Afrika es dennoch nicht versäumen, DANK zu schreiben, für die Dinge für die wir in Dankbarkeit auch DANK sagen können an die « mächtigste Frau der Welt », auch dann wenn diese Zeilen einige Menschen aufgrund anderer Wahrnehmungen möglicherweise jetzt wegen fehlender Informationen, nicht nachvollziehen können.

Bereits heute möchte ich Sie auf die für die im Frühjahr 2010 geplante Vortrags-Reihe zu meinem Wirken, Arbeiten und Büchern in Berlin hinweisen.

In der Vortrags-Reihe

«Warum sich Deutschland den Luxus von Krieg, den Verlust demokratischer Grundwerte und Menschenrechte nicht leisten kann...»

werde ich in 60 Minuten die Standpunkte erörtern, weshalb Kriege, der Verlust aller demokratischer Grundwerte und der Verlust aller Menschenrechte eine ernste Gefahr für die Menschen in Deutschland und Europa bedeuten.

Ungeachtet des Ausgangs der Wahlen am 27. September 2009 möchte ich Sie hierzu bereits heute einladen, damit Sie in der anschliessenenden Diskussions-Runde (geplant sind hier 60 Minuten) auch Ihre politischen Standpunkte erklären können.

Eine gesonderte Einladung wird Ihnen im Frühjahr 2010 noch zugeschickt werden.

Für die Wahlen und auch für den Zeitpunkt nach den Wahlen in Deutschland wünschen wir Ihnen und allen Menschen in Deutschland, Frieden, Gerechtigkeit, Gnade, Barmherzigkeit und den Wandel der Gesellschaft von einer lieblosen, egoistischen « Ellenbogen-Gesellschaft » in eine Gesellschaft, die für Solidarität, Hilfsbereitschaft steht und den Gefahren, die durch den Klima-Wandel drohen möglicherweise doch noch mit Erfolg begegnen können.

Shalom !

Mit freundlichem Gruß

Andreas Klamm-Sabaot, Französisch-deutscher Journalist,
Rundfunk-Journalist, Autor, Redaktionsleitung,
Gesundheits- und Krankenpfleger,
Missionsleitung, Missionar, Nachrichten-Korrespondent
John Baptist Mission, internationale
Vertretung für Deutschland – Vertretung für Groß Britannien
Gründer Reverend Yawovi Nyonato
Lome, Togo, West Afrika
John Baptist Mission, Togo, Africa
www.johnbaptistmission.org
www.missionjb.org

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für Menschenrechte
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.humanrightsreporters.wordpress.com
* Founded in 2006 – gegründet 2006”

Die Nachricht wurde heute durch den Diplomatischen Dienst und der Missionsleitung der Vertreung für Deutschland der Jüdisch-Christlichen internationalen John Baptist Mission of Togo (Johannes der Täufer Mission) an Bundeskanzlerin Angela Merkel zugesendet.

Thursday, September 24, 2009

Flüchtlinge aus dem Iran in Deutschland: Mit Musik gegen die die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe

Flüchtlinge aus dem Iran in Deutschland:

Mit Musik gegen die die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe

Komponisten, Sänger und Sängerinnen, Unterstützer, Chöre, Gospel-Chöre gesucht – Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not


Von Andreas Klamm-Sabaot

Teheran (Iran) – Nürnberg / Berlin / Mannheim. 23. September 2009. Nach dem mehrere Menschen unter anderem zwei Christen aus dem Iran und ein Musiker Hilfe bei der internationalen Vertretung der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland suchten ist am 23. September 2009 die Initiative „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ entstanden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Ablehnungs-Bescheid den von der Todestrafe bedrohten Menschen, die den christlichen Glauben angenommen haben und einem Musiker empfohlen, der international Lieder gegen den Atom-Krieg und Lieder für den Frieden veröffentlichte empfohlen, die Schutz-suchenden Menschen sollten für ihr Engagement für Frieden und wegen der Annahme des christlichen Glaubens „…bei der Regierung im Iran um Entschulidgung bitten…“ (Die Dokumente des Bundesamtes liegen inzwischen den Redaktionen mehrerer Menschenrechts-Beobachter in Deutschland und in London vor.).

In einem Fernseh-Interview mit dem internationalen Medienprojekt „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ und IBS TV Liberty bestätigten die Flüchtlinge aus dem Iran dass auf den „Abfall vom Islam“ in der Islamischen Republik vom Iran lebenslange Haftstrafen oder die Todesstrafe steht. Die Namen der Flüchtlinge können aus Sicherheitsgründen zur Zeit nicht öffentlich genannt werden.

Einer der betroffenen jungen Männer bestätigte in der Aufzeichnung des Fernseh-Interviews in Mannheim, dass er bereits im Iran zum christlichen Glauben konvertierte. Der Pastor der Kirche und eine weiteres Mitglied der Kirche wurden bereits im Iran ermordet. Die Kirche werde vom Iranischen Geheimdienst überwacht. Der Name der Kirche dürfe zur Zeit nicht bekannt werden, da sonst der Kirche im Iran die Schließung durch die Regierung im Iran drohe.

Der Musiker bestätigte seinen Wunsch, dass er gerne Musiker und Musikerin aus der Stadt Mannheim und Deutschland kennen lernen möchte. Er plant künftig in den Vereinigten Staaten von Amerika zu studieren, sollten die deutschen Abschiebe-Behörden nicht zuvor eine „Art Beihilfe zur Vollziehung von Tötung oder Mord, das meint konkret die Todesstrafe im Iran“ mit der Abschiebung leisten.

Die christliche Gemeinde, die die Christen in Mannheim gefunden haben, beschrieben die Christen aus dem Iran als sehr hilfsbereit und freundlich. Es handelt sich um eine Gemeinde in Mannheim der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Mit dem Hilfs-Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität mit Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not“, das von Mannheim aus um die gesamte Welt gehen soll, soll unbürokratisch, schnell und unkompliziert Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not geholfen werden.

Dazu sucht die internationale John Baptist Mission of Togo (Johannes, der Täufer Mission, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo, West Afrika) , Komponisten, Schreiber von Lied-Texten in der deutschen, englischen, französischen und persischen Sprache.

Als der Musik-Produzent und Kunst-Maler Wolfgang Leng vom Hilfsprojekt „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ hörte stellte er sofort mehrere Produktionen seiner umfangreichen Musik-Produktionen zur Verfügung.

Jetzt werden Menschen aus Mannheim und Deutschland gesucht, die im Ehrenamt helfen, damit Text, Noten und Komposition entstehen und geplant Anfang November oder Mitte November 2009 das Lied von Solo-Sängern und Solo-Sängerinnen und Gospel- und Kirchen-Chören oder Chören und weiteren an Musik interessierten Menschen uraufgeführt werden kann.

Die Musik-Stücke „If The Life Tells You A History“ und „For The Children Of This Earth“ von Wolfgang Leng sind bei http://johnbaptistmission.org/?page_id=433 bzw. www.johnbaptistmission.org (Flüchtlinge IRAN (D) und bei www.ibstelevision.com bei Radio IBS Liberty (Programm in deutscher Sprache) zu hören.

Wer an der Entstehung der Lied-Texte in englischer, französischer, deutscher Sprache im Ehrenamt mitarbeiten möchte und wer als Chorleiter, Sänger oder Sängerin das neu entstehende Lied singen möchte, wird gebeten sich bei der internationalen Jüdischen Christlichen John Baptist Mission of Togo oder bei MJB Education Media Network, Tel. 0 62 36 416 802, in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr oder mittels email aktuelles@radiotvinfo.org zu melden.

Geplant ist auch die Produktion einer CD und eines Musik-Videos. Die ersten Aufnahmen für das Musik-Video sind bereits abgeschlossen. In den kommenden Wochen werden die Aufnahmen für das Musik-Video und das Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ fortgesetzt.

Zur Unterstützung und Organisationen eines Bandes der Solidarität, gebildet von Menschen aus möglichst vielen Nationen werden Menschen, Partner und Organisationen für Flüchtlings-Hilfe, Menschenrechte und weitere Partner und Unterstützer gesucht. Es wird um Kontakt mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org gebeten.

Der Musik-Produzent und Kunstmaler, Wolfgang Leng, der einen internationalen Ruf als „Multi-Talent“ genießt und zur Zeit einen internationalen Song Contest veranstaltet, begleitet das Musik-Hilfsprojekt gegen die Todesstrafe und für das Leben als fachlicher Berater für Musik.

Neben der kreativen Hilfe mit karitativer Musik hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland bei Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler (Berlin), bei Deutschen Bundestag (Berlin), beim Landtag des Landtags in Baden-Württemberg (Stuttgart) und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Petition eingereicht, in der um einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Flüchtlinge aus dem Iran, ungeachtet ihrer Glaubens-Bekenntnisse, gebeten wird, zumindest solange bis die allgemeine Lage und Situation im Iran für die Menschen sicherer und besser einzuschätzen ist.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl-Peter Bruch fordert ebenso einen Abschiebe-Stopp für Flüchtlinge aus dem Iran bereits am 4. September.

Über das Schicksal der beiden jungen Frauen Mariam (27) und Marzieh (30), die zur Zeit im Gefängnis im Iran sind und denen die Todesstrafe wegen der Annahme des christlichen Glaubens droht wegen „Abfalls vom Islam“, liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Die französische Journalistin und Studentin Clotilde Reiss befindet sich weiterhin in Gefängnis, obgleich die französische Regierung in Paris mehrfach bereits die sofortige Freilassung der Journalistin forderte. Am 9. Juli 2009 hat die John Baptist Mission of Togo eine Petition an Bundespräsident Horst Köhler geschrieben mit der Bitte um Verhandlungen für die französische Studentin Clotilde Reiss und einer weiteren Menschenrechts-Reporterin, die ebenso im Iran inhaftiert ist. Erst vor wenigen Wochen konnte allerdings erst nach internationalen Protesten die Freilassung der iranisch-amerikanischen Journalistin Roxana Saberi aus dem Evin – Gefängnis in Teheran im Iran erreicht werden können. Über die Probleme zur „Annahme des christlichen Glaubens in der Gefahr der Todesstrafe“ berichet auch ausführlich Sabatina James und der Verein Sabatina e.V. bei www.sabatina-ev.de.

Der Verein CODE e. V in Berlin informiert bei www.code-ev.org über die Situation und das Engagement der Menschen aus dem Iran für Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie.

Die Petition für einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Menschen denen die Todesstrafe im Iran droht kann bei http://www.petitiononline.com/090109/petition.html gelesen und mit gezeichnet werden.

Ein Sprecher der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo sagte: „Menschen in aller Welt, Brüder und Schwestern des christlichen, jüdischen und moslemischen Glaubens sollten die Gnade und Kraft eines Gebetes vor dem einen wahren G-TT, nicht vergessen und für den Schutz der Menschen aus dem Iran und im Iran im Nahen Osten, in anderen Ländern dieser Welt und für die Freilassung der inhaftierten Menschen beten, die sich für Frieden und Freiheit engagieren oder aus Glaubensgründen im Gefängnis gefangen gehalten werden. Kein Mensch wolle im Nahen Osten eine Explosion erleben, wie diese bislang die Menschheit noch nicht gesehen hat.“

Flüchtlinge aus dem Iran in Deutschland: Mit Musik gegen die die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe

Flüchtlinge aus dem Iran in Deutschland:

Mit Musik gegen die die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe

Komponisten, Sänger und Sängerinnen, Unterstützer, Chöre, Gospel-Chöre gesucht – Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not


Von Andreas Klamm-Sabaot

Teheran (Iran) – Nürnberg / Berlin / Mannheim. 23. September 2009. Nach dem mehrere Menschen unter anderem zwei Christen aus dem Iran und ein Musiker Hilfe bei der internationalen Vertretung der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland suchten ist am 23. September 2009 die Initiative „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ entstanden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Ablehnungs-Bescheid den von der Todestrafe bedrohten Menschen, die den christlichen Glauben angenommen haben und einem Musiker empfohlen, der international Lieder gegen den Atom-Krieg und Lieder für den Frieden veröffentlichte empfohlen, die Schutz-suchenden Menschen sollten für ihr Engagement für Frieden und wegen der Annahme des christlichen Glaubens „…bei der Regierung im Iran um Entschulidgung bitten…“ (Die Dokumente des Bundesamtes liegen inzwischen den Redaktionen mehrerer Menschenrechts-Beobachter in Deutschland und in London vor.).

In einem Fernseh-Interview mit dem internationalen Medienprojekt „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ und IBS TV Liberty bestätigten die Flüchtlinge aus dem Iran dass auf den „Abfall vom Islam“ in der Islamischen Republik vom Iran lebenslange Haftstrafen oder die Todesstrafe steht. Die Namen der Flüchtlinge können aus Sicherheitsgründen zur Zeit nicht öffentlich genannt werden.

Einer der betroffenen jungen Männer bestätigte in der Aufzeichnung des Fernseh-Interviews in Mannheim, dass er bereits im Iran zum christlichen Glauben konvertierte. Der Pastor der Kirche und eine weiteres Mitglied der Kirche wurden bereits im Iran ermordet. Die Kirche werde vom Iranischen Geheimdienst überwacht. Der Name der Kirche dürfe zur Zeit nicht bekannt werden, da sonst der Kirche im Iran die Schließung durch die Regierung im Iran drohe.

Der Musiker bestätigte seinen Wunsch, dass er gerne Musiker und Musikerin aus der Stadt Mannheim und Deutschland kennen lernen möchte. Er plant künftig in den Vereinigten Staaten von Amerika zu studieren, sollten die deutschen Abschiebe-Behörden nicht zuvor eine „Art Beihilfe zur Vollziehung von Tötung oder Mord, das meint konkret die Todesstrafe im Iran“ mit der Abschiebung leisten.

Die christliche Gemeinde, die die Christen in Mannheim gefunden haben, beschrieben die Christen aus dem Iran als sehr hilfsbereit und freundlich. Es handelt sich um eine Gemeinde in Mannheim der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Mit dem Hilfs-Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität mit Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not“, das von Mannheim aus um die gesamte Welt gehen soll, soll unbürokratisch, schnell und unkompliziert Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not geholfen werden.

Dazu sucht die internationale John Baptist Mission of Togo (Johannes, der Täufer Mission, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo, West Afrika) , Komponisten, Schreiber von Lied-Texten in der deutschen, englischen, französischen und persischen Sprache.

Als der Musik-Produzent und Kunst-Maler Wolfgang Leng vom Hilfsprojekt „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ hörte stellte er sofort mehrere Produktionen seiner umfangreichen Musik-Produktionen zur Verfügung.

Jetzt werden Menschen aus Mannheim und Deutschland gesucht, die im Ehrenamt helfen, damit Text, Noten und Komposition entstehen und geplant Anfang November oder Mitte November 2009 das Lied von Solo-Sängern und Solo-Sängerinnen und Gospel- und Kirchen-Chören oder Chören und weiteren an Musik interessierten Menschen uraufgeführt werden kann.

Die Musik-Stücke „If The Life Tells You A History“ und „For The Children Of This Earth“ von Wolfgang Leng sind bei http://johnbaptistmission.org/?page_id=433 bzw. www.johnbaptistmission.org (Flüchtlinge IRAN (D) und bei www.ibstelevision.com bei Radio IBS Liberty (Programm in deutscher Sprache) zu hören.

Wer an der Entstehung der Lied-Texte in englischer, französischer, deutscher Sprache im Ehrenamt mitarbeiten möchte und wer als Chorleiter, Sänger oder Sängerin das neu entstehende Lied singen möchte, wird gebeten sich bei der internationalen Jüdischen Christlichen John Baptist Mission of Togo oder bei MJB Education Media Network, Tel. 0 62 36 416 802, in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr oder mittels email aktuelles@radiotvinfo.org zu melden.

Geplant ist auch die Produktion einer CD und eines Musik-Videos. Die ersten Aufnahmen für das Musik-Video sind bereits abgeschlossen. In den kommenden Wochen werden die Aufnahmen für das Musik-Video und das Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ fortgesetzt.

Zur Unterstützung und Organisationen eines Bandes der Solidarität, gebildet von Menschen aus möglichst vielen Nationen werden Menschen, Partner und Organisationen für Flüchtlings-Hilfe, Menschenrechte und weitere Partner und Unterstützer gesucht. Es wird um Kontakt mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org gebeten.

Der Musik-Produzent und Kunstmaler, Wolfgang Leng, der einen internationalen Ruf als „Multi-Talent“ genießt und zur Zeit einen internationalen Song Contest veranstaltet, begleitet das Musik-Hilfsprojekt gegen die Todesstrafe und für das Leben als fachlicher Berater für Musik.

Neben der kreativen Hilfe mit karitativer Musik hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland bei Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler (Berlin), bei Deutschen Bundestag (Berlin), beim Landtag des Landtags in Baden-Württemberg (Stuttgart) und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Petition eingereicht, in der um einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Flüchtlinge aus dem Iran, ungeachtet ihrer Glaubens-Bekenntnisse, gebeten wird, zumindest solange bis die allgemeine Lage und Situation im Iran für die Menschen sicherer und besser einzuschätzen ist.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl-Peter Bruch fordert ebenso einen Abschiebe-Stopp für Flüchtlinge aus dem Iran bereits am 4. September.

Über das Schicksal der beiden jungen Frauen Mariam (27) und Marzieh (30), die zur Zeit im Gefängnis im Iran sind und denen die Todesstrafe wegen der Annahme des christlichen Glaubens droht wegen „Abfalls vom Islam“, liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Die französische Journalistin und Studentin Clotilde Reiss befindet sich weiterhin in Gefängnis, obgleich die französische Regierung in Paris mehrfach bereits die sofortige Freilassung der Journalistin forderte. Am 9. Juli 2009 hat die John Baptist Mission of Togo eine Petition an Bundespräsident Horst Köhler geschrieben mit der Bitte um Verhandlungen für die französische Studentin Clotilde Reiss und einer weiteren Menschenrechts-Reporterin, die ebenso im Iran inhaftiert ist. Erst vor wenigen Wochen konnte allerdings erst nach internationalen Protesten die Freilassung der iranisch-amerikanischen Journalistin Roxana Saberi aus dem Evin – Gefängnis in Teheran im Iran erreicht werden können. Über die Probleme zur „Annahme des christlichen Glaubens in der Gefahr der Todesstrafe“ berichet auch ausführlich Sabatina James und der Verein Sabatina e.V. bei www.sabatina-ev.de.

Der Verein CODE e. V in Berlin informiert bei www.code-ev.org über die Situation und das Engagement der Menschen aus dem Iran für Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie.

Die Petition für einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Menschen denen die Todesstrafe im Iran droht kann bei http://www.petitiononline.com/090109/petition.html gelesen und mit gezeichnet werden.

Ein Sprecher der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo sagte: „Menschen in aller Welt, Brüder und Schwestern des christlichen, jüdischen und moslemischen Glaubens sollten die Gnade und Kraft eines Gebetes vor dem einen wahren G-TT, nicht vergessen und für den Schutz der Menschen aus dem Iran und im Iran im Nahen Osten, in anderen Ländern dieser Welt und für die Freilassung der inhaftierten Menschen beten, die sich für Frieden und Freiheit engagieren oder aus Glaubensgründen im Gefängnis gefangen gehalten werden. Kein Mensch wolle im Nahen Osten eine Explosion erleben, wie diese bislang die Menschheit noch nicht gesehen hat.“

Wednesday, September 23, 2009

Schäuble warnt Al-Qaida und beruhigt Menschen in Deutschland

Zwischen Krieg und Frieden – Warnung vor drohendem Konflikt:

Schäuble warnt Al-Qaida und beruhigt Menschen in Deutschland

Schäuble: „Wir werden Euch hinter Schloss und Riegel bringen“ – Sprecher Bekkay Harrach fordert Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan – „Stadt Kiel bleibt für die gesamte Dauer des Konflikts sicher“ – 69 Prozent der Menschen in Deutschland wünschen sich Frieden


Ein Beitrag, Analyse und Kommentar des französisch-deutschen Journalisten, Rundfunk-Journalisten und Autors Andreas Klamm-Sabaot

Berlin / Bonn. 21. September 2009. „Die Deutschen lassen sich von Al-Qaida nicht vorschreiben, wie wir wählen.“, warnte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble in einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung den Sprecher des Al-Qaida-Netzwerkes, Bekkay Harrach (32), einen deutsch-marokkanischen Mann marokkanischer Herkunft mit deutschem Pass.

„Wenn wir Euch erwischen, werden wir Euch hinter Schloss und Riegel bringen“, ergänzte Wolfgang Schäuble an die Adresse von Menschen mit extremistischen „islamischen“ Hintergrund, zitiert die Bild-Zeitung.

In zwei Video-Nachrichten warnte Bekkay Harrach, davor, sollte sich Deutschland nicht mit den Wahlen für den Frieden entscheiden, drohe Deutschland „ein böses Erwachen“.
Die Polizei und Bundespolizei zeigen schwer bewaffnet mit Maschinen-Pistolen vor Flughäfen, Bahnhöfen, Synagogen und wichtigen öffentlichen Einrichtungen ihre demonstrative Präsenz.

Bekkay Harrach sprach seine Warnungen für den Zeitpunkt nach den Bundestagswahlen aus. Obgleich der Mann in Deutschland studierte und auch mit einer Frau aus Deutschland verheiratet ist, die zum islamischen Glauben wechselte, scheint Bekkay Harrach die politische Situation in Deutschland nicht eindeutig verstanden zu haben und nicht zu ahnen, dass er sich mit seiner Forderung des Abzugs der Bundeswehr aus Afghanistan zumindest aus politischer Perspektive betrachtet gegen die laut U.S.-Magazin Forbes „mächtigste Frau“ der Welt, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel stellt.

Im Wahlkampf zu den Bundestags-Wahlen gab es bislang nur einen einzigen Mann in Deutschland, der es sich wagte, sich der mächtigsten Frau im Wahl-Kampf um das Amt der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers entgegen zu stellen: Es ist der derzeitige Bundesaußenminister und Vize-Bundeskanzler Dr. Frank Walter Steinmeier (SPD). Gemeinsam mit der SPD ist es Frank-Walter Steinmeier bislang nicht gelungen im Wahlkampf Anzeichen für eine politische Mehrheit der SPD zur Bundestagswahl am 27. September herzustellen.

Während Bekkay Harrach verspricht, dass die Kinder und die Stadt Kiel in Deutschland sicher sind, warnt er davor nach der Wahl am 27. September, sollten die Menschen nur die „lebensnotwendigsten Einrichtungen“ besuchen.

Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat an amerikanische Bürger in Deutschland eine Terror-Warnung ausgegeben.

Als einzige Partei hat im Wahlkampf die Partei Die Linke den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan gefordert. Der Krieg der Bundeswehr ist keineswegs der Krieg der Menschen in Deutschland. Das sollte auch der Sprecher der Al-Qaida, Bekkay Harrach, nach vielen Jahren seines Aufenthaltes und einem Studium in Deutschland wissen, denn 69 Prozent der Menschen in Deutschland bekannten sich öffentlich gegen den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan und fordern ebenso wie das Mitglied der Al-Qaida den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan.

Im Gegensatz zur Al-Qaida und der Bundeswehr engagieren sich die Menschen für den Frieden in Deutschland und in Afghanistan mit friedlichen Mitteln des kreativen Protestes, mittels Petitionen und nach dem Bombenangriff vom 4. September auch mittels 400 Strafanzeigen gegen die Bundeswehr.

Nach dem katastrohphalen und verheerenden durch einen deutschen Oberst angeforderten Bomben-Angriff auf Frauen, Kinder und Männer in Nord-Afghanistan am 4. September, die sich um zwei Tank-Last-Züge versammelt hatten, wurden aufgrund einer Initiative vom Koordinator Die Anstifter, Peter Grohmann, in Stuttgart mehr als 400 Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Tötung, fahrlässige Tötung oder Mord gegen die Bundeswehr und den Oberst der Bundeswehr von Menschen aus Deutschland erstattet.

69 Prozent aller Menschen in Deutschland haben allerdings keinen weit genug gehenden Einfluss auf die mächtigste Frau der Welt. Kanzlerin Angela Merkel machte bislang keine Äußerungen dazu, dass ein sofortiger Abzug der Bundeswehr geplant oder möglich sei. Vielmehr werde der Rückzug der Bundeswehr aus Afghanistan noch einige Jahre dauern, informierte die CDU-Politikerin vor kurzem.

“Entscheidet das Volk sich … für eine Fortsetzung des Krieges, hat es sein eigenes Urteil gefällt”, ergänzte der Al-Qaida-Mediensprecher Bekkay Harrach, der von deutschen Sicherheits-Behörden auch als „mutmaßlicher islamischer Extremist bis hin zum Terroristen“ bezeichnet wurde.

Hätten die Menschen gegen Angela Merkel eine Chance sich gegen die Fortsetzung des Krieges in Afghanistan zu entscheiden, dann wären die Kampfhandlungen in Afghanistan vermutlich bereits beendet und es könnten Verhandlungen für einen Frieden stattfinden.

Die Mehrheit der Menschen in Deutschland will Frieden, was jedoch nicht der Mehrheit der politischen Vertreter in Deutschland entspricht.

Für die Al-Qaida und Bekkay Harrach ist es wichtig zu wissen, dass die Kampf-Handlungen oder der „Krieg der Bundeswehr in Nord-Afghanistan“ nicht etwa der „Krieg der Menschen in Deutschland ist“, sondern vielmehr die Kampfhandlungen im Interesse einer „wirtschaftlichen und politischen Minderheit“ im Vergleich zu rund 82 Millionen Menschen in Deutschland.

Bekkay Harrach (32) und die Bundeswehr begehen allerdings einen gemeinsamen Fehler:

Während die Bundeswehr mit Waffen Frieden am Hindukusch schaffen will, wollen offenbar Bekkay Harrach und das Al-Qaida-Netzwerk Frieden mit Waffen in Deutschland erzwingen. Das ist auf Dauer in der Regel nicht möglich, wie die die historischen Ereignisse seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Kaptitulation der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 zeigen.

Denn bereits weniger als 65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist die Deutsche Bundeswehr in vielen Teilen der Welt aktiv in Kampf-Handlungen verwickelt, obgleich laut Grundgesetz die Verpflichtung von Deutschland für den Frieden in der Welt festgelegt und geregelt ist.

Statt Frieden mit Waffen-Gewalt der Bundeswehr und Gewalt-Androhungen des Al-Qaida Netzwerks schaffen zu wollen – ein Widerspruch in sich -, wäre es ein wahrer Fortschritt Verhandlungen ohne Waffen für einen Frieden zu führen, um das unsinnige Vorantreiben von Blutvergießen, die Eskalation von Konflikten, das Weiter-Drehen der Spirale der Gewalt und die Tötung von Kinder, Frauen und Männer zu beenden, die Tag für Tag so sehr auf wahren Frieden hoffen.

Grund zur Panik besteht nicht

Nach Einschätzung von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble bestehe kein Grund zur Panik und der Bundesminister versprach: Man werde alles Menschen mögliche machen, um die Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Auch im Falle eines Anschlages werde sich in Deutschland nichts ändern.

Schäuble warnte, man dürfe Ursache und Wirkung nicht verwechseln. Die Bundeswehr sei in Afghanistan im Einsatz um die Sicherheit zu gewährleisten. Andere Gruppen bezeichnen den Einsatz der Bundeswehr in Nord-Afghanistan „…als wichtig für die Menschenrechte…“ .

Gegner von Krieg und Kampfhandlungen und auch kritische Friedens-Beobachter kritisierten erneut nach dem von der Bundeswehr angeforderten Bombenangriff, dass die Bundeswehr so wörtlich „nicht die Menschenrechte in Nord-Afghanistan verteidigt“, die Kampf-Handlungen würden aufgrund wirtschaftlicher Interessen und um Öl in dem Land am Gebirge in Zentral-Asien geführt.

Die Video-Botschaften des Al-Qaida-Sprechers, Bekkay Harrach sind unter anderem zu sehen bei:

http://www.dailymotion.com/related/xaizpc/video/xaizli_al-qaeda-europe-message-to-germany_news


Ergänzungen zu diesem Beitrag und Informationen zum Autor Andreas Klamm-Sabaot von Tina Green, Reporterin

Andreas Klamm-Sabaot ist französisch-deutscher und afrikanisch-europäischer Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor. Er ist Autor von sieben Büchern in englischer, französischer und deutscher Sprache und Produzent von mehr als 700 Fernseh-Produktionen. Sein Großvater ist der französische Offizier und Lieutenant Haedi Sabaot, der 1945 in Kaiserslautern in Deutschland als Teil der Französischen Besatzungs-Truppen in der West-Pfalz stationiert war und seit 1945 vermisst wird.

Der Großvater des Journalisten und Autors ist französischer Staatsbürger tunesischer Herkunft und wurde in der Hauptstadt Tunis in Tunesien geboren. Der Lieutenant ist ein Afrikaner. Nach heftigen Anfeindungen deutscher Bürger verließ die Großmutter des Journalisten und Autors, Martha Maier, im Jahr 1950 für immer Deutschland und wechselte in der Stadt Melbourne, State of Victoria in Australien ihre Staatsbürgerschaft.

Die Anfeindungen haben unter anderem auch wegen der Hautfarbe des Offiziers der Französischen Armee im Nachkriegs-Nazi-Deutschland im Jahr 1950 stattgefunden, das fünf Jahre nach der Befreiung durch die Alliierten Streitkräfte noch von der tödlichen Ideologie der Nationalsozialisten und von Rassisten „verseucht“ war, während die in Deutschland gebürtige Frau und der französische Offizier offenbar den Entwicklungen der Zeit etwas voraus waren und in der Liebe füreinander ein gemeinsames Kind zeugten.

Der französisch-deutsche Journalist und Autor Andreas Klamm stellte im Jahr 1988 nach der kompletten Ableistung des 15monatigen Wehr-Dienstes bei der Bundeswehr-Luftwaffe, der nicht ganz freiwillig stattgefunden hat, sondern durch familiäre Autorität erzwungen wurde, aus Glaubens- Gewissens- und politischen Gründen einen Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes. Seinen Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes begründete der Journalist unter anderem auch damit, dass er es auch aus dem familiären Gewissens-Konflikt strikt ablehne als ein Soldat für eine feindliche Armee, die Bundeswehr, auf Verwandte und Freunde aus Deutschland, Frankreich und Afrika zu schießen und diese zu töten.

Ein Einsatz von Waffen zur Verteidigung könne er sich nur bei einem direkten Angriff im Rahmen einer notwendigen Verteidigung vorstellen, jedoch auch nur soweit um den Angriff zu stoppen, nicht jedoch um mögliche Angreifer zu verfolgen.

Bereits seit 1988 wirkte der Journalist in verschiedenen Friedens-Bewegungen und in weltweit insgesamt mehr als 60 Organisationen. Zum Engagement zählte auch die Teilnahme an friedlichen Protesten gegen Krieg und für Frieden. Bereits in Radio- und Fernseh-Sendungen bezeichnete er 1987 „Krieg als Ende der Vernunft“. Andreas Klamm-Sabaot glaubt wie seine amerikanische Kollegin, der Journalistin, Rundfunk-Journalistin und Autorin, Amy Goodman, die im November 2008 in Stockholm in Schweden mit dem Right Livelihood Award geehrt wurde, daran, dass ein Frieden nur mittels Verhandlungen für einen Frieden möglich ist, notfalls auch mit Vertretern und Menschen, die im westlichen Verständnis als „Terroristen“ bezeichnet werden.

Im Jahr 2007 stellte der französische-deutsche Journalist beim U.S. Department for Justice in Washington, D.C. und beim damaligen amerikanischen Präsidenten George Walker Bush, einen Antrag auf den Wechsel der Staatsbürgerschaft in die amerikanische Staatsbürgerschaft nach Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, prolamiert durch die Vereinten Nationen 1948 in New York City. Die universell gültige Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde auch von Deutschland ratifiziert.

In zahlreichen Veröffentlichungen und auch in den vom ihm geschriebenen Büchern betonte er mehrfach, dass er kein deutscher Bürger, sondern ein französisch-deutscher, afrikanisch-europäischer Welt-Bürger sei und stimmte mit der Journalistin Amy Goodman überein „There is got to be an other answer than war.“, was übersetzt soviel bedeutet „Es muss eine andere Antwort denn Krieg geben, gemeint sind Verhandlungen für den Frieden auch mit politischen Gegnern und Menschen des moslemischen Glaubens“.