Saturday, April 17, 2010

Schwangere Wachkoma-Patientin: Baby konnte nicht gerettet werden

Schwangere Wachkoma-Patientin: Baby konnte nicht gerettet werden

Von Andreas Klamm Sabaot

Limburgerhof / Ludwigshafen am Rhein. 16. April 2010. Das 6 Monate junge, noch nicht geborene Baby einer schwangeren Wachkoma-Patientin konnte nicht gerettet werden. Darüber berichtet unter anderem der Südwestrundfunk (SWR) und weitere Medien. Eine Abtreibung des Baby´s war aus medizinischen Gründen indiziert, das meint notwendig gewesen. Ärzte diagnostizierten schwerste Schädigungen des Baby´s und konnten eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau nicht ausschließen. Die Patientin im Wachkoma, in einer Pflege-Einrichtung im pfälzischen Limburgerhof wurde vermutlich von einem bislang noch nicht ermittelten Täter sexuell missbraucht (wir berichteten). Die Entscheidung über die medizinisch, notwendige Abtreibung im 6. Schwangerschafts-Monat musste die Mutter der schwer geschädigten Patientin treffen.


Die Patientin befände sich nach einem Unfall und nach einer nicht erfolgreichen Reanimation mit schweren Hirn-Schädigungen im Wachkoma.

Im allgemeinen medizinischen Verständnis gilt eine Reanimation auch dann als nicht erfolgreich, wenn es nach einer Reanimation zu so genannten Hypoxischen (Sauer-Stoff-Mangel bedingten) Schädigungen des Gehirns kommt.

Der Caritas-Direktor Vinzenz du Bellier aus Speyer am Rhein bestätigte die medizinischen Gründe für einen notwendigen Abbruch der Schwangerschaft: “Eine ärztliche Untersuchung hat schwerste Schädigungen des Kindes und eine Gefahr für das Leben der Mutter festgestellt.”

Die 41jährige Patientin leide nach einem Unfall an einem Schädel-Hirn-Trauma. Seit drei Jahren lebt die Patientin in einer Einrichtung der Caritas, die als ein „offenes Pflege-Zentrum“ in Limburgerhof geführt werde.

Die Mutter, als gesetzliche Betreuerin, musste die schwere Entscheidung nicht allein treffen. Ärzte und eine Beratungsstelle für Schwangerschafts-Fragen halfen der Mutter der Patientin bei der schwierigen Entscheidung.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft: DNA-Test-Untersuchungen

Die Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz führt die Ermittlungen fort. Der Täter soll mit Hilfe von DNA-Test-Untersuchungen gefunden werden. Nach Informationen sollen nach ersten durchgeführten DNA-Tests, zwei weitere Männer aus dem Umfeld der Patient mittels der Abgabe von Speichel-Proben überprüft werden. Einer der Männer stamme aus dem privaten Umfeld, bei dem zweiten Mann handele es sich um einen Mann, der die Frau gepflegt habe.

Zuvor wurden bereits vier weitere Männer überprüft. Diese hatten freiwillig eine DNA-Speichelprobe abgegeben. Bei den drei geprüften Mitarbeitern der Pflege-Einrichtung hätten jedoch keine Übereinstimmungs-Merkmale mit der DNA des Kindes gefunden werden können.

Damit kommen die bereits überprüften Männer als möglicher Vater des Baby´s und als möglicher Täter eines sexuellen Missbrauchs der Patientin nicht in Betracht.

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