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Monday, March 29, 2010

Beliebter Fernseh-Moderator Samuel J. verhaftet

Beliebter Fernseh-Moderator Samuel J. verhaftet

Genügen 6.5 bis 8 Quadratmeter um die Würde eines Menschen in der Untersuchungshaft zu erhalten? Sprecher von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters hat Zweifel – Rehabilitativer Strafvollzug muss Erhalt der Menschenwürde garantieren – 900 Menschen leben in der JVA Mannheim in sehr beengten Verhältnissen – Ist ein rehabilitativer Strafvollzug unter extrem beengten Verhältnissen möglich?


Von Andreas Klamm Sabaot

Heidelberg / Berlin. 23. März 2010. Der beliebte in Deutschland geborene Schweizer Fernseh-Moderator Samuel J. * (51) wurde am bereits am Samstagmorgen vergangener Woche wegen eines Verdachtes der Vergewaltigung seiner möglicherweise früheren Lebensgefährtin im Rhein-Neckar-Kreis verhaftet. Das berichtet die Bild – Zeitung. Ein Sprecher der Bundespolizei in Berlin bestätigte die Verhaftung des Fernseh-Moderators und Journalisten Samuel J.* auf Anfrage der Redaktion von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters am 22. März 2010. Für die Verhaftung am Flughafen in Frankfurt am Main sei die Hessische Landes-Polizei zuständig gewesen. Der bekannte Fernseh-Meterologe kehrte von einer Reise aus Vancouver in Kanada am Samstagmorgen nach Deutschland zurück.

Zur Zeit befindet sich der Journalist, Fernseh-Moderator, der zeitweilig auch als Enterainer im deutschen Fernsehen wirkte, in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Mannheim.

Die Staatanwaltschaft in Mannheim bestätigte am Montag kurz, dass ein 51jähriger Moderator wegen des Verdachts der Vergewaltigung verhaftet wurde. Nach Informationen der Bild-Zeitung bestünde möglicherweise Fluchtgefahr, da der Mann nicht mit einem festen Wohnsitz in Deutschland gemeldet sei.

Der Medien-Fachanwalt des Fernseh-Moderator Samuel J. *, Prof. Dr. Stefan Träger* (Köln / London) teilte mit: „Die gegen unseren Mandaten erhobenen Vorwürfe einer Vergewaltigung sind haltlos. Sie sind frei erfunden. Da die Vorwürfe gegen unseren Mandanten jeglicher Grundlage entbehren ist eine erkennbar machende Bericht-Erstattung über ihn unzulässig.“

Nach Berichten der Bild Zeitung erklärte der Fernseh-Journalist mehrfach, dass die Vorwürfe nicht stimmen und er unschuldig sei.

Spiegel Online berichtete in der Ausgabe vom 23. März 2010: Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Mannheim sehen einen dringenden Tatverdacht. Es bestünde eine hohe Wahrscheinlickeit, dass die Angaben der Frau stimmen, habe der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Mannheim, Andreas Grossmann, gesagt. Die Ermittlungs-Behörden hätten die Frau ausführlich vernommen. Die Polizei und das Gericht schätzen, nach Informationen des Nachrichten-Magazines Der Spiegel die Aussage als „glaubhaft“ ein.

Der Anwalt Hans Stefan * der möglicherweise geschädigten Frau aus dem Rhein-Neckar-Kreis erklärte gegenüber der Nachrichten-Agentur Reuters und der Bild Zeitung, dass es Gerichts-medizinische Beweise für eine möglicherweise stattgefundene Vergewaltigung geben könnte. Der Anwalt der möglicherweise geschädigten Frau informierte zudem darüber, dass es möglicherweise Nachweise für eine Verletzung der Frau durch besondere Umstände geben könnte.

Verschiedenen Medien-Berichten zufolge wird der Fernseh-Meterologe Samuel J.* bereits am Mittwoch dem Haftrichter in Mannheim vorgeführt und wird zu der öffentlich im Raum stehenden Verdachts-Situation vernommen werden.

Noch im Dezember 2009 hat sich der engagierte Fernseh-Meterologe an einer Aktion in Berlin gegen häusliche Gewalt und Missbrauch von Kindern beteiligt und präsentierte eine Plakat-Aktion mit der Aufschrift „Gewalt hinterlässt Spuren“.

Auf Anfrage erklärte eine Sprecherin der Deutschen Journalisten und Journalistinnen Union ver.di in Berlin: „Ich rate zu einer zurückhaltenden Bericht-Erstattung zum möglichen Tat-Vorwurf betreffend des Fernseh-Journalisten Samuel J.“ Der Vorwurf steht mit der beruflichen Tätigkeit als Journalist und Fernseh-Moderator nicht im Zusammenhang. Daher käme diesem Vorwurf im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von Samuel J. „keine öffentliche Bedeutung“ zu.

Ein Sprecher des internationalen Medien-Projektes für Menschenrechte, Liberty and Peace NOW! Human Rights in London, Andrew P. Harrod erklärte: „Wir sind zutiefst erschrocken über das Bekanntwerden des Verdachts einer möglichen Vergewaltigung durch einen angesehenen Fernseh-Moderator und Journalisten, was Samuel J., ganz ohne Zweifel ist. Wir sind zutiefst erschrocken darüber, dass möglicherweise eine frühere Lebens-Partnerin jetzt vielleicht eine geschädigte Frau sein könnte. Es gilt für alle Menschen, ungeachtet dessen ob Staatsanwalt, Medien-Fachanwalt, Richter, Polizisten, geistliche Würden-TrägerInnen oder auch für Journalisten der Grundsatz: Kein Mensch ist frei von Fehlern, kein Mensch ist so gerecht, dass er oder sie als unfehlbar gelten können oder müssen. Für alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer sozialen Stellung gilt nach dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, so auch für Menschen, die wie Fernseh-Moderatoren und Journalisten auch im öffentlichen Rampenlicht stehen, der Grundsatz der Unschulds-Vermutung auf der einen Seite und auf der andere Seite kann eine möglicherweise stattgefundene Vergewaltigung einer Frau nicht als „privates Business“ bewertet werden.

Die Öffentlichkeit hat den Anspruch auf Unterrichtung und auf die Unterichtung und Information mit der Wahrheit. Zugleich gilt es auch zu beachten, nicht weitere geschädigte Menschen durch eine vorverurteiltende Berichterstattung zu verursachen. Es geht um die Freiheit der Presse und um die Resolution 217 A, proklamiert durch die Vereinten Nationen einerseits und um die Wahrung der Würde von Menschen andererseits. Wie weit sich die beteiligten Menschen auf eine öffentliche und transparente Bericht-Erstattung einlassen wollen, müssen die beteiligten Menschen entscheiden. Wir glauben Offenheit und Transparenz ist wichtig. Andere Menschen bewerten solche Situationen vielleicht anders, das erleben wir zur Zeit in der öffentlichen Diskussion zum Missbrauch von Kindern und Menschen in Deutschland durch zahlreiche Einrichtungen, wie kirchliche, private und auch staatliche Schulen.

Wichtig ist jetzt nicht eine mediale Hinrichtung vor der Verkündung eines Urteils des Amtsgerichtes in Mannheim zu vollziehen, sondern es gilt ab zuwarten, was das Ergebnis, genauer das Urteil in einer öffentlichen und ordentlichen Verhandlung vor Gericht in Mannheim sein wird. Wenn die Berichte in der Bild Zeitung stimmen, dann sind wir auch erschrocken über die räumlich sehr begrenzten Lebens-Bedingungen von Menschen in der Justizvollzugs-Anstalt in Mannheim. Das macht alle Beobachter sehr tief betroffen und hier geht es um das Leben und Schicksal von 900 Menschen und deren Angehörige, Freunde, Familien und dem gesamten sozialen Umfeld. Genügen 6,5 bis 8 Quadratmeter um die Würde eines Menschen zu erhalten und zu garantieren?

Aus sozio-psychologischer Perspektive betrachtet, glauben wir, dass Untersuchungs-Haft und ein möglicherweise folgender Strafvollzug die Rehabilitation von möglichen Tätern mit einer späteren Integration in die Gesellschaft weitblickend und Zukunfts-orientiert in mehreren Perspektiven zum Ziel haben muss. Grundsätzlich darf die Würde von keinem Menschen verletzt werden. Ob das mit sehr beengten 6,5 Quadratmeter in einer Doppelzelle und 8 Quadratmeter in einer Einzelzelle der Justizvollzugsanstalt in Mannheim möglich ist? Daran haben wir mehr als große Zweifel. Es geht hier nicht nur um das Schicksal von einem Journalisten als öffentlicher Sympathie-Träger und dessen früheren Freundin. Es geht um das Leben und das Schicksal von mehreren Hundert Menschen, genauer 900 Menschen, die Insassen in Doppelzellen der Größe von 13 Quadratmeter in der JVA in Mannheim sind, macht pro Mensch 6,5 Quadratmeter und in der Einzelzelle 8 Quadratmeter.

Vielleicht kann der beliebte Fernseh-Moderator bald darüber berichten, wie er sich auf 6,5 Quadratmeter mit einem weiteren Menschen in einer Doppelzelle fühlt. Vermutlich nicht besonders gut, vermuten wir. Wir planen zwei Sonder-Berichterstatter nach Deutschland zu entsenden. Bis zu einem öffentlichen und ordentlichen Gerichts-Verfahren in Mannheim und die Verkündung eines Urteils durch die Richter in Mannheim gilt Samuel J. nach internationalen Recht als „unschuldig“ zu betrachten. Ungeachtet dessen hat die möglicherweise geschädigte Frau das Recht darauf, wenn diese geschädigt sein sollte, in einem öffentlichen und ordentlichen Gerichtsverfahren, Gerechtigkeit zugesprochen zu bekommen, doch das ist die Sache der Richter, Schöffen und Beisitzer in einem Gerichtsverfahren.

Wenn es Täter und Opfer geben sollte, dann geht es sicher auch um die Frage eines gerechten Täter-Opfer-Ausgleichs und um Wiedergutmachung. Es gibt angesehene und excellente Experten auch in Deutschland, die möglichen Tätern und Opfern sehr gut helfen können.

Grundsätzlich empfehlen wir für alle beteiligten Menschen den Einsatz geschulter Psychologen und Mediatoren, damit eine Heilung für alle beteiligten Menschen möglich wird, mit Blick auf die Zukunft betrachtet.

Für uns Journalisten bleibt abzuwarten zu welchem Urteil die Richter in dem ordentlichen und öffentlichen Gerichtsverfahren gelangen. Spätestens dort werden dann auch die Anwälte mit ihren Anträgen und der beteiligte Mann und die Frau zu hören sein und auch der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft in Mannheim.“

* HINWEISE des Autors und der Redaktion von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters: Die Namen der beteiligten Menschen, die mit * (Stern) gekennzeichnet sind wurden von dem Autor und der Redaktion geändert auf der Grundlage des PRESSE-CODEX:

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.